Flughäfen: Berliner Koalition besiegelt Tegel-Aus Volksentscheid ist angeblich nicht umsetzbar, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-koalition-besiegelt-tegel-aus-volksentscheid-ist-angeblich-nicht-umsetzbar-30622672?dmcid=nl_20180615_30622672#

Eine namentliche Abstimmung musste sein, die #Opposition aus CDU, FDP und AfD wollte es so: um zu zeigen, welcher Abgeordnete ganz genau für oder gegen die #Schließung von #Tegel stimmt. Die drei Fraktionen des Landesparlaments mit ihrem Kurs pro #Offenhaltung wollten so am Donnerstag in der Plenarsitzung widersprüchliche Meinungen in der rot-rot-grünen Regierungskoalition aufdecken – und wähnen seit dem Volksentscheid von 2017, bei dem sich 56 Prozent der Berliner für den unbegrenzten Weiterbetrieb aussprachen, die Mehrheit der Hauptstädter auf ihrer Seite. Endlich mal.

Doch der Versuch ging schlecht aus für die Opposition. Sie kommt bei Vollzähligkeit auf 68 Mandate, gegen die Tegel-Schließung votierten am Donnerstag aber nur 59. Umgekehrt schaffte Rot-Rot-Grün 90 von 92 möglichen Stimmen. Und der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), zugleich Abgeordneter und daher stimmberechtigt, war nicht einmal im Hohen Hause, weil er wegen eines Ministerpräsidententreffens mit der Bundeskanzlerin entschuldigt war.

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja – glühendster Tegel-Freund, der mit diesem Thema 2016 seine Partei aus dem Nichts ins Landesparlament zurückgeführt hat – beschwerte sich hinterher, das Abgeordnetenhaus hätte niemals über den Volksentscheid …

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Bauprojekt Dresdner Bahn: Schließung des Bahnübergangs Säntisstraße ab 29. März 2018 Bauzeitliche Fußgängerbrücke ermöglicht das Queren der S-Bahn-Gleise, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/B%C3%9C-S%C3%A4ntisstra%C3%9Fe-1920664?contentId=1317082

Mit der Inbetriebnahme des neuen Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde wird ab Donnerstag, dem 29. März 2018 der #Bahnübergang #Säntisstraße gesperrt. Gleichzeitig geht die bauzeitliche #Fußgängerbrücke über die Gleise in Betrieb.

Die #Schließung des Bahnübergangs ist notwendig, um hier in den nächsten Jahren in gleicher Lage eine Straße zu bauen, die unter den Bahngleisen hindurch führt. Alle Bahnübergänge der Dresdner Bahn werden im Rahmen des Bauprojekts sukzessive durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Nach Fertigstellung der neuen Straßenverbindung an der Säntisstraße wird die Fußgängerbrücke zurückgebaut.

Die Brücke soll den Anwohnern in der anstehenden Bauphase weiterhin ermöglichen die Bahnstrecke zu überqueren. Mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie Fahrradfahrer können den südlich der Säntisstraße gelegenen Bahnübergang Buckower Chaussee zur Querung der S-Bahngleise nutzen.

Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde für eine nicht barrierefreie Ausführung der Brücke ist unter anderem das zu erwartende geringe Aufkommen von mobilitätseingeschränkten Nutzern im Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Bau und die Instandhaltung einer barrierefreien Brücke.

Das neue Stellwerk bietet zwei wesentliche Vorteile: Zum einen ermöglicht es den Einsatz des neuen Zugsicherungssystems bei der S-Bahn. Zum anderen ist die Technik des neuen Stellwerks die Voraussetzung dafür, dass der S-Bahnverkehr auf der Strecke während der Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten werden kann.

Weitere anstehende Baumaßnahmen in diesem Bauabschnitt sind das Freimachen des Baufeldes und Kabelverlegearbeiten zur Vorbereitung des Baus der neuen Straße.

Informationen zum Ausbauprojekt Dresdner Bahn unter

·       https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn

·       http://www.dresdnerbahn.de

sowie dienstags von 14.00 -18.00 Uhr im Infopunkt auf dem Bahnsteig des  S-Bahnhofs Lichtenrade

Flughäfen: Beschluss über den Umgang des Senats von Berlin mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“, aus Senat

http://www.berlin.de

Der Senat schlägt dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem heutigen Beschluss vor, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass der mit dem #Volksentscheid „Berlin braucht #Tegel“ vom 24. September 2017 gem. Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin i.V.m. § 40 Abs. 3 Abstimmungsgesetz gefasste Beschluss vom Senat nicht umgesetzt werden kann.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten am 24. September 2017 dem zur Abstimmung gestellten Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ mehrheitlich zugestimmt. Damit wurde der Senat aufgefordert, sofort die #Schließungsabsichten für den #Flughafen Tegel aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu sichern.

Der Senat hat sich mit dem Ergebnis des Volksentscheids intensiv auseinandergesetzt. Zur Prüfung einer möglichen Umsetzung des Volksentscheides wurde eine umfassende Folgenabschätzung eines möglichen Weiterbetriebs des Flughafens Tegel erstellt. Die darin festgestellten rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen und stadtentwicklungspolitischen Folgen sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr und Gesundheit sprechen gegen eine Übernahme der Inhalte des Volksentscheides.

Darüber hinaus hat der Senat beim Land Brandenburg und gegenüber der Bundesregierung für die Position des Volksentscheides geworben und dabei eruiert, inwieweit beide Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg zu einer Abkehr vom Konsensbeschluss aus dem Jahr 1996 bereit sind.
Die Bundesregierung und das Land Brandenburg sind jedoch nicht bereit, unter Aufgabe des Konzeptes eines Singleairports den Flughafen Tegel dauerhaft als Verkehrsflughafen in Betrieb zu lassen.

Der vom Senat mit der Erstellung einer juristischen Begutachtung über den Umgang des Senats mit dem Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ beauftragte Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Dr. Stefan Paetow, kommt zu der Feststellung, dass ein Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nur zum Preis der Aufgabe der gemeinsamen Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg möglich ist.

Ferner enthält das Gutachten, das zwischenzeitlich den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden war, die Feststellung, dass der Weiterbetrieb Tegels nur dann rechtssicher möglich wäre, wenn die Kapazität des BER dauerhaft nicht ausreicht, um dessen Funktion als einziger internationaler Verkehrsflughafen der Region Berlin/Brandenburg zu erfüllen. Durch den vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der FBB zur Kenntnis genommenen Masterplan 2040 wird jedoch schlüssig dargestellt, dass die bis zum Jahr 2040 erwartete und gutachterlich unterlegte Anzahl von 55 Mio. Passagieren durch den BER bewältigt werden kann. Die Inhalte des Masterplans wurden extern durch die Flughafen Zürich AG überprüft und als zielführend und nachvollziehbar bewertet.

Der Gutachter rät von einer Kündigung des Landesplanungsvertrages ab. Der Senat schließt sich dieser Position an. Die Beendigung der gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg als grundlegende Voraussetzung zur Umsetzung des Ergebnisses des Volksentscheides „Berlin braucht Tegel“ ist mit hohen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Risiken belastet und deshalb für den Senat von Berlin unverantwortbar. Eine gemeinsame Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist für die nachhaltige Entwicklung der Region auch künftig unverzichtbar. Die „Gemeinsame Landesplanung“ war zudem nicht Gegenstand des Volksentscheides vom 24. September 2017.

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Provisorische Fußgängerbrücke Säntisstraße über Dresdner Bahn Brücke entsteht in unmittelbarer Nähe des Bahnübergangs, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerbr%C3%BCcke-S%C3%A4ntisstra%C3%9Fe-1316904?contentId=1317082

In Vorbereitung der #Schließung des #Bahnübergangs #Säntisstraße ab Ende März wird morgen eine provisorische #Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke eingebaut.

Die Schließung des Bahnübergangs ist notwendig, um hier in den nächsten Jahren in gleicher Lage eine Straße zu bauen, die unter den Bahngleisen hindurch führt. Alle Bahnübergänge der Dresdner Bahn werden im Rahmen des Bauprojekts sukzessive durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Nach Fertigstellung der neuen Straßenverbindung an der Säntisstraße wird die Fußgängerbrücke zurückgebaut.

Die provisorische  Brücke soll den Anwohnern in der anstehenden Bauphase weiterhin ermöglichen die Bahnstrecke zu überqueren. Mobilitätseingeschränkte Anwohner können den südlich der Säntisstraße gelegenen Bahnübergang Buckower Chaussee zur Querung der S-Bahngleise nutzen.

Grundlage der Entscheidung der Genehmigungsbehörde für eine nicht barrierefreie Ausführung der Brücke sind unter anderem das zu erwartende geringe Aufkommen von mobilitätseingeschränkten Nutzern im Verhältnis zu den entstehenden Kosten für den Bau und die Instandhaltung einer barrierefreien Brücke.

Die rund 25 Meter lange, 3 Meter breite und 30 Tonnen schwere Stahlbrücke wird morgen im Laufe des Tages in Abhängigkeit von den Windverhältnissen mit Hilfe eines Schwerlastkrans in einem Teil eingehoben. Anschließend werden die Treppenaufgänge eingehoben und die Brücke vollständig montiert.

Abschließend werden die Zuwegungen einschließlich Beleuchtung und Einzäunung fertiggestellt. Die Brücke wird voraussichtlich am 29. März 2018 eröffnet.

Weitere anstehende Baumaßnahmen in diesem Bauabschnitt sind das Freimachen des Baufeldes und Kabelverlegearbeiten zur Vorbereitung des Baus der neuen Straße.

Informationen zum Ausbauprojekt Dresdner Bahn unter

https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/dresdner-bahn,

www.dresdnerbahn.de sowie dienstags von 14 bis 18 Uhr im Infopunkt auf dem Bahnsteig des  S-Bahnhofs Lichtenrade.

S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen – Beispiel Buckower Chaussee, aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass die Bahn, auch S-Bahn, die #Schließzeiten bei beschrankten #Bahnübergängen ab April 2018
erhöht?
Antwort zu 1:
Eine generelle Verlängerung der Schließzeiten an Bahnübergängen im Eisenbahnnetz ist
nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann es jedoch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen an
der Leit- und #Sicherungstechnik zu einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten
kommen, wie ab 2. April 2018 am Bahnübergang #Buckower Chaussee.
Im Zuge des Neubaus des Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde erlischt der
Bestandsschutz für den vorhandenen Bahnübergang der S-Bahnlinie #S2 an der Buckower
2
Chaussee, so dass dieser entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk sowie
dem Stand der Technik umzubauen ist. Mit dem Umbau des Bahnübergangs ist eine
Anhebung des Sicherheitsniveaus durch eine Automatisierung der Ansteuerung und
Überwachung des Bahnübergangs verbunden. Die heutige Überwachung des
Bahnübergangs durch den Fahrdienstleiter wird damit künftig entfallen. Eine Verlängerung
der Schrankenschließzeiten ist aus technischen Zwängen in diesem Zusammenhang
leider unvermeidlich. Die Deutsche Bahn ist bemüht, die Sicherungstechnik unter
Berücksichtigung der Umbaumaßnahmen an der Dresdner Bahn so anzupassen, dass die
Schrankenschließzeiten so wenig wie möglich über den heutigen Schließzeiten liegen
werden. Durch eine geänderte Sicherungstechnik/Sicherungsart des Bahnüberganges
wird sich die durchschnittliche Schrankenschließzeit von derzeit praktisch ca. 50 – 100
Sekunden auf theoretisch berechnete Schließzeiten von 200 – 230 Sekunden je Zugfahrt
erhöhen. Die Schließzeiten können sich durch eine ungünstige Begegnung von zwei
Zügen in Gegenrichtung auch entsprechend überlagern.
Mit dem Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee ab ca. 2021/2022 wird der
Bahnübergang endgültig geschlossen. Nach einer Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ab
voraussichtlich Ende 2025 wird eine niveaufreie Querung der Gleisanlagen an der
Buckower Chaussee ermöglicht.
Frage 2:
Erwartet der Senat daraus Beeinträchtigungen beim Straßenverkehr, der auch zu Verzögerungen bei BVGBuslinien
führt?
Antwort zu 2:
Ja. Durch die längeren Schrankenschließzeiten verringern sich die Zeiten, in denen die
Bahngleise von allen Verkehrsteilnehmenden überquert werden können. Je nach
Verkehrsaufkommen wird die verringerte Durchlassfähigkeit zu vermehrter
#Rückstaubildung führen. Es ist davon auszugehen, dass die #BVG-Buslinien #M11, #X11 und
#277 neben den verlängerten Wartezeiten an der Schranke selbst auch in verkehrsstarken
Zeiten durch den Rückstau des Individualverkehrs zusätzlichen Verzögerungen
unterliegen werden.
Frage 3:
Welche öffentliche Information und Ratschläge an betroffene Verkehrsteilnehmer sind geplant?
Antwort zu 3:
Die Verantwortung für eine öffentliche Information obliegt der Deutschen Bahn AG als
Initiator der Maßnahme. Seitens des Senats und der BVG sind aktuell keine öffentlichen
Informationen an betroffene Fahrgäste geplant.
Frage 4:
Welche Abstimmungen erfolgen mit der Bahn und sind verkehrstechnische Gegenmaßnahmen geplant, um
die Auswirkungen zu mindern?
3
Antwort zu 4:
Bei technisch gesicherten Bahnübergängen handelt es sich um eisenbahntechnische
Sicherungsanlagen, welche den eisenbahnrechtlichen Regelungen unterfallen und nach §
45 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den
Ausführungen zu § 45 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dem
Bahnunternehmer obliegen. Einer darüber hinausgehenden Abstimmung bedarf es
insofern allenfalls bezüglich einer ergänzenden Beschilderung bzw. den baulichen
Straßenanpassungen mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenbaulastträger.
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch
die Deutsche Bahn erst am 19. Februar 2018 über die veränderten Schließzeiten
informiert. Sie wird zu weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im
Bereich des Bahnüberganges an der Buckower Chaussee kurzfristige Abstimmungen mit
der BVG und der Deutschen Bahn durchführen. Es ist beabsichtigt, durch geeignete
Beschleunigungsmaßnahmen des Omnibuslinienverkehrs der BVG die zu erwartenden
Beeinträchtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren.
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, den gegenläufigen S-Bahn-Verkehr, z.B. am Übergang Buckower
Chaussee, zu synchronisieren, um Wartezeiten zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Eine #Synchronisation der #Fahrpläne der S-Bahnlinie S2, mit dem Ziel die
#Zugbegegnungen im Bereich der Buckower Chaussee stattfinden zu lassen, ist nicht
möglich. Dies resultiert aus dem Erfordernis von Zugbegegnungen (Kreuzungen) in den
eingleisigen Abschnitten der S2 zwischen #Blankenfelde und #Lichtenrade sowie zwischen
#Buch und #Bernau. Diese müssen in den zweigleisigen Kreuzungsbahnhöfen (Ausweichen)
in Mahlow und Zepernick stattfinden.
Im Bereich der S2 (Süd) findet die Zugbegegnung heute in Marienfelde statt. Die SBahnzüge
der S2 in Richtung Norden sind unter anderem zur Minute 16 im S-Bahnhof
Buckower Chaussee. In Richtung Süden sind die S-Bahnzüge unter anderem zur Minute
20 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. Um die Zugbegegnung der S2 von Marienfelde
nach Buckower Chaussee zu verlegen, müssten die beiden Richtungen um insgesamt vier
Minuten zueinander verschoben werden. Dadurch wäre jedoch eine erforderliche
Zugkreuzung im Bereich der eingleisigen Abschnitte in den Bahnhöfen Mahlow und
Zepernick nicht mehr möglich, da sich die Züge dann rechnerisch direkt auf den nur
eingleisigen Abschnitten zwischen Blankenfelde und Mahlow sowie in Röntgental
begegnen würden.
Frage 6:
Gibt es Planungen, um mit der Verlängerung von #Busspuren bis zur Schranke (wie es an der Buckower
Chaussee möglich wäre) längere Wartezeiten für BVG-Busse zu reduzieren?
Antwort zu 6:
Zur Reduzierung der zu erwartenden Verzögerungen hat die BVG der VLB bereits
Maßnahmen vorgeschlagen und entsprechende Unterlagen übergeben. Diese beinhalten
4
eine Verlängerung der #Bussonderfahrstreifen und eine Verlegung von Haltestellen. Die
VLB stimmt derzeit die erforderlichen Maßnahmen unter hoher Priorität mit allen
Beteiligten ab.
Berlin, den 05. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz