Radverkehr + Bahnhöfe: Fahrradstellplätze an Bahnhöfen aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Fortschritt gibt es bei der Planung und dem Bau neuer #Fahrradstellplätze?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an allen Zugangsstellen zum öffentlichen
Nahverkehr das Angebot an Fahrradabstellanlagen zu überprüfen und im Rahmen der
Möglichkeiten quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.
Zur Erreichung dieses Ziels, welches sich auch in § 47 des Mobilitätsgesetzes findet,
wurde die GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin,
gegründet. Diese soll in enger Abstimmung mit dem Senat und den Bezirken neben
anderen Projekten auch Fahrradabstellanlagen planen und baulich umsetzen.
Hierzu führt die GB infraVelo GmbH derzeit eine Standort- und Potenzialanalyse zum
Fahrradparken an 11 Bahnhöfen im Land Berlin durch. Diese Analyse wird voraussichtlich
Ende September 2018 beendet sein. Im Ergebnis der Analyse sollen vorhandene
Planungsbefangenheiten sowie Aus- und Neubaupotentiale ermittelt und konkrete Projekte
initiiert werden.
Eine zweite Tranche, welche die Potenzial- und Standortanalyse von weiteren 22
Bahnhöfen beinhalten soll, befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
Frage 2:
Gibt es über den #Bahnhof #Zehlendorf hinaus Standorte für neue Fahrradstellplätze (vgl. S18-15200)?
2
Antwort zu 2:
Ja, die unter Antwort zu 1 genannte erste Tranche der Potenzialanalyse beinhaltet
folgende 11 Standorte in 9 Bezirken:
Treptow-Köpenick:
 Bhf. #Grünau
Friedrichshain-Kreuzberg:
 Bhf. #Warschauer Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf:
 Bhf. #Bundesplatz
Mitte:
 Bhf. #Jannowitzbrücke
Spandau:
 Bhf. #Spandau
 Bhf. #Rathaus Spandau
Marzahn-Hellersdorf:
 Bhf. #Mahlsdorf
Pankow:
 Bhf. #Schönhauser Allee
 Bhf. #Senefelder Platz
Lichtenberg:
 Bhf. #Karlshorst
Tempelhof-Schöneberg:
 Bhf. #Priesterweg
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Situation der vorhandenen Fahrradstellplätze an folgenden Bahnhöfen:
Südkreuz, Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Ostkreuz und Zoologischer Garten?
Frage 4:
Was plant der Senat, um die Situation an den genannten Bahnhöfen zu verbessern?
Antwort zu 3 und 4:
Wie unter Antwort zu 1 geschildert, besteht das grundsätzliche Ziel, das Fahrradparken an
allen Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu verbessern. Das
betrifft sowohl die Abstellkapazitäten als auch die Qualität der Abstellanlagen.
3
Die hierfür notwendigen Potenzialanalysen, die u. a. auch Aufschluss über die vorhandene
Stellplatzsituation sowie die Rahmenbedingungen für einen Ausbau der Anlagen geben
sollen, können auf Grund des Umfangs nur in Tranchen durchgeführt werden.
Da die unter Antwort zu 3 genannten Bahnhöfe bisher noch nicht Gegenstand von
aktuellen Potenzialanalysen sind, ist derzeit keine Bewertung der dort vorhandenen
Situation der Fahrradstellplätze möglich und es können noch keine konkreten Maßnahmen
zu deren Verbesserung benannt werden.
Frage 5:
Wieviel Geld steht dafür zur Verfügung?
Antwort zu 5:
Zur Durchführung der unter 1. und 2. genannten Potenzial- und Standortanalysen sowie
für die Planung und den Bau von Fahrradabstellanlagen sind in den Jahren 2018 und
2019 insgesamt rd. 1,4 Mio. EUR vorgesehen.
Berlin, den 17.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Bike and Ride, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr im Sinne des „#Bike-and-
Ride-Konzeptes“ gibt es derzeit in Berlin (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Der Senat fördert zusammen mit der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner
Verkehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) den Bau von Fahrradabstellanlagen
an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr. Seit 1999 wurde die Anzahl der
#Fahrradstellplätze von ca. 10.000 auf ca. 29.500 erhöht.
Auf eine Befragung im Mai 2015 teilten die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke
Spandau bzw. Marzahn-Hellersdorf mit, dass ca. 1.180 bzw. 2.830 Fahrradstellplätze an
Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr vorhanden sind.
Eine aktuelle Auflistung über die Anzahl der Fahrradabstellanlagen an Zugangsstellen
zum Öffentlichen Nahverkehr in den jeweiligen Bezirken ist dem Senat nicht bekannt, so
dass eine Gesamtzahl für ganz Berlin nicht genannt werden kann.
Frage 2:
Wie viele Fahrradabstellanlagen wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin neu geschaffen und wie viele
Stellplätze für Fahrräder bieten diese jeweils (bitte um Auflistung nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Gemäß dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz sind die Bezirke für Maßnahmen des
ruhenden Verkehrs, zu diesen zählen auch die Fahrradabstellanlagen, zuständig. Eine
Zusammenstellung, wie viele Fahrradabstellanlagen in den letzten fünf Jahren in Berlin
2
neu geschaffen wurden und wie viele Stellplätze diese für Fahrräder bieten, aufgelistet
nach Kalenderjahr und Bezirk, liegt dem Senat nicht vor.
Diese Daten sollen perspektivisch durch die GB infraVelo GmbH, eine
Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken
und dem Senat erfasst werden.
Frage 3:
Hat der Senat Kenntnis über die standortkonkrete Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen (falls
ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Tageszeit und aufgelistet nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Dem Senat liegen zur standortkonkreten Auslastung der geschaffenen Fahrradabstellanlagen
berlinweit keine Daten vor.
Im Rahmen einer Untersuchung wurden im September 2015 in einem ausgewählten
Modellgebiet je Bezirk die vorhandene Anzahl der Abstellplätze und die abgestellten
Fahrräder im Tages- und Nachtzeitraum ermittelt. Des Weiteren erfolgte eine beispielhafte
Untersuchung an Bahnhöfen zu den Fahrradabstellplätzen.
Frage 4:
Welche Kriterien liegen der Entscheidung für einen Bike-and-Ride-Standort generell zugrunde, fällt diese
Entscheidung jeweils unter Einbeziehung der ansässigen Bürgerinnen und Bürger und wenn ja, in welcher
Form werden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
Antwort zu 4:
Wie bereits in der Antwort auf die Frage 2 aufgeführt, sind die Bezirke nach dem
Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs zuständig. Die
Entscheidung, ob und wenn ja, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung für
einen Bike-and-Ride Standort einbezogen werden, obliegt somit auch den Bezirken.
Vor der Entscheidung, ob eine Fahrradabstellanlage an einem Bike-and-Ride Standort
errichtet werden soll, ist der derzeitige Bedarf zu prüfen und die zu erwartenden
zukünftigen Bedarfe zu ermitteln.
Für die Standortwahl sind unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung:
– Die Abstellflächen für Fahrräder müssen ausreichend groß sein.
– Die Fahrräder am Wohnort müssen leicht zugänglich sein.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder am Zielort müssen so nah wie möglich am Eingang
angelegt werden.
– Die Abstellanlagen für Fahrräder müssen leicht zu finden sein.
– Fahrradständer müssen dem Rad einen sicheren Stand geben.
– Fahrräder müssen mit dem Rahmen am Fahrradständer sicher angeschlossen werden
können.
– Fahrradabstellanlagen müssen mit genügend großen Verkehrsflächen konzipiert
werden.
– Fahrradabstellanlagen für längeres Parken sollten wettergeschützt und möglichst
vandalismussicher sein.
– Fahrradabstellanlagen sollten stadtgestalterisch verträglich sein.
3
Frage 5:
Inwiefern sind die innerstädtischen Bike-and-Ride-Plätze als solche gekennzeichnet und in welcher Form
wird für eine Nutzung derselben geworben?
Antwort zu 5:
Dem Senat ist nicht bekannt, ob und wenn ja in welcher Form die innerstädtischen Bikeand-
Ride-Plätze gekennzeichnet sind bzw. in welcher Form für diese geworben wird.
Frage 6:
Plant der Senat die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen oder gegebenenfalls die Umsetzung anderer
Maßnahmen im Sinne des Bike-and-Ride-Konzeptes (bitte Maßnahmen konkret benennen)?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, an Zugangsstellen zum Öffentlichen Nahverkehr das
Angebot an Fahrradabstellanlagen weiter zu verbessern. Dieses Ziel findet sich auch in
§ 47 des Berliner Mobilitätsgesetzes wieder.
Damit Maßnahmen zum Fahrradparken schneller umgesetzt werden können, wurde die
GB infraVelo GmbH, eine Entwicklungsgesellschaft des Landes Berlin, gegründet. Diese
Gesellschaft soll – in enger Absprache mit dem Senat und den Bezirken – Fahrradabstellanlagen
planen und bauen. Derzeit führt die GB infraVelo GmbH eine Standort- und
Potentialanalyse zum Fahrradparken an elf Bahnhöfen im Land Berlin durch. Aussagen zu
Maßnahmen, die sich aus der Standort- und Potentialanalyse ableiten lassen, sind erst
möglich, wenn die Analyse abgeschlossen ist.
Berlin, den 17.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrrad-Parken – Entwicklung der Zahl der Fahrradstellplätze in Berlin, aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Fahrradstellplätze gibt es aktuell in Berlin (bitte auflisten nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Dem Senat liegen keine statistischen Daten über die Anzahl der Fahrradstellplätze in den
Bezirken vor.
Frage 2:
Der Senat hatte im Januar 2018 öffentlich dazu aufgerufen, geeignete Standorte für Fahrradstellplätze
vorzuschlagen: Welche Vorschläge wurden im Rahmen des Aufrufs von den Bürgerinnen und Bürgern
konkret eingereicht? Welche Vorschläge wurden von den Bezirksämtern eingereicht?
Antwort zu 2:
Der Aufruf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) richtete
sich ausschließlich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin. Bis zum 28.02.2018
gingen 1.055 Vorschläge bei SenUVK ein. Favorisierte Standorte für Fahrradstellplätze
sind Haltestellen von S- und U-Bahn, Regionalbahn, Bus und Tram sowie
Einzelhandelseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Freizeiteinrichtungen. Die konkreten
Standortvorschläge sind der SenUVK bekannt.
Die Vorschläge gingen bei der SenUVK in unterschiedlicher Form ein (E-Mail, Foto,
Google-Maps-Kartierung) und werden derzeit abgearbeitet und ausgewertet.
2
Frage 3:
Wie lange wird es dauern, bis die Vorschläge durch den Senat und die Bezirke auf ihre Realisierbarkeit
geprüft worden sind?
Antwort zu 3:
Es wird auf folgenden Auszug aus der Presseerklärung der SenUVK vom 19.04.2018
verwiesen, der im Internet abrufbar ist unter https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/weiteremeldungen/
2018/artikel.694496.php:
„Die Bezirke und die Senatsverwaltung prüfen die vielen eingereichten Vorschläge derzeit
auf ihre Realisierbarkeit. Für die tatsächlich umsetzbaren Vorschläge stellt der Senat den
Bezirken die notwendigen Gelder zur Verfügung. Die meisten Vorschläge sind jedoch nicht
kurzfristig zu realisieren, sondern müssen im Detail geprüft und geplant werden. Eine
Fahrradabstellanlage ist nur vermeintlich eine „kleine“ Baumaßnahme. Denn
Fahrradabstellanlagen sollen nicht nur aus Sicht der Radfahrenden am richtigen Ort
stehen, auch zu Fuß Gehende wollen auf ihren Wegen nicht Slalom um Fahrradständer
laufen, Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten, Grünanlagen und Bäume
weiterhin gepflegt werden können. Die stadtplanerische Gestaltung von öffentlichen
Flächen ist ebenfalls zu beachten. Es sind also verschiedene Interessen und gesetzliche
Vorgaben zu berücksichtigen und sorgfältig abzuwägen.
Die Senatsverwaltung bittet daher um Geduld, wenn nicht jeder Vorschlag zeitnah
umgesetzt werden kann. Eine gute Infrastruktur für den Berliner Radverkehr zu schaffen,
benötigt neben stetigem Engagement auch seine Zeit.“
Frage 4:
Wann werden die ersten Vorschläge konkret umgesetzt werden können?
Antwort zu 4:
Im Jahr 2018 werden Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger unter anderem umgesetzt
am Rathaus Zehlendorf und am #S-Bahnhof #Zehlendorf.
Frage 5:
Wie viele Fahrradstellplätze werden, resultierend aus den Vorschlägen, bis wann schätzungsweise realisiert
werden können?
Antwort zu 5:
Für die Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eine Aussage, wie viele Fahrradstellplätze bis wann schätzungsweise realisiert werden
können, kann derzeit nicht getroffen werden.
3
Frage 6:
Inwiefern haben die Bürgerinnen und Bürger auch nach dem erfolgten Aufruf des Senats weiterhin die
Möglichkeit, Vorschläge für Fahrradstellplätze einzureichen?
Antwort 6:
Gleichwohl der Aufruf der SenUVK an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin,
Vorschläge für Fahrradstellplätze einzureichen, sehr erfolgreich war, bindet die
Auswertung des Aufrufs und die Beantwortung von Nachfragen zu dem Aufruf in den zwölf
Berliner Bezirken und in der SenUVK personelle Kapazitäten, die für die Umsetzung
konkreter Maßnahmen dringend benötigt werden. Ein neuer Aufruf ist bisher nicht
vorgesehen. Es ist den Bürgerinnen und Bürger unbenommen, jederzeit und unabhängig
von Aufrufen, Vorschläge einzureichen.
Berlin, den 14.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradinfrastruktur 2017 – 2021, aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der #Fahrradinfrastruktur sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 1:

 

Die konkrete Umsetzung der geplanten und im Rahmen des #Radverkehrsinfrastrukturprogramms bewilligten Vorhaben obliegt den in aller Regel bezirklichen Straßenbaulastträgern, die darüber im 1. Quartal des Folgejahres im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zum Jahresanfang mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz berichten. Deshalb können derzeit aktuelle Informationen über den Bau- bzw. Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden.

 

 

Bezüglich der umgesetzten #Fahrradabstellanlagen gibt es allerdings bereits eine vorläufige Statistik, nach der in folgenden Bezirken Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

 

Insgesamt wurden danach 2.387 #Fahrradstellplätze gebaut, davon 1.583 an Schulen, 156 vor öffentlichen Einrichtungen, 362 an Zugangsstellen zum Öffentlichen Personennahverkehr, 176 in und bei Grünanlagen, 10 an Kultureinrichtungen, 18 in Einkaufsstraßen und 82 an sozialen Einrichtungen.

 

Künftig ist geplant, den Baufortschritt aller einschließlich der von den Bezirken ohne Kenntnis der Senatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführten Maßnahmen im #Radverkehr zu erfassen und hiermit die Kommunikation über Radverkehrsmaßnahmen in Berlin insgesamt zu verbessern. Dazu sollen der Aufbau der Koordinierungsstelle Radverkehr (ab 2018) und die Verabredungen im Bündnis für Radverkehr dienen.

 

Frage 2:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sind im Jahr 2017 bisher umgesetzt bzw. begonnen worden?

 

 

Antwort zu 2:

 

Auch die konkrete Umsetzung dieser Vorhaben obliegt in aller Regel den bezirklichen Straßenbaulastträgern, weshalb aktuelle Informationen über den Bau- bzw.

Markierungsfortschritt nicht ermittelt werden können.

 

Frage 3:

 

Welche konkreten baulichen und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur und der Verkehrssicherheit sind für das Jahr 2018 bereits geplant?

 

Antwort zu 3:

 

Im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms sind zahlreiche neue Vorhaben für die Jahre 2018-2020 geplant. In der beigefügten Tabelle sind davon die investiven Vorhaben aufgeführt, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit auch relativ zeitnah umgesetzt werden können. Genaue Realisierungszeitpunkte lassen sich aufgrund vielfältiger Abhängigkeiten der Bauausführung von diversen Begleitumständen im Voraus nicht angeben.

 

 

Berlin, den 02.01.2018 In Vertretung

 

 

Jens-Holger Kirchner

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schriftliche Anfrage 18 / 12 992: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr

Titel 720 16 :   geplante Neubeginner-Projekte 2018/2019/2020                                                                                                        Stand: 08.12.2017

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

Textfeld: Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Name des Vorhabens

01

Ch

Radweg/Radfahrstreifen    Dovestraße-Helmholtzstraße

02

Ch

Radfahrstreifen Brandenburgische Straße

03

Ch

Radwegerneuerung Goerdelerdamm

04

Ch

Asphaltierung Roennestraße

05

Ch

Asphaltierung Windscheidstraße

06

Ch

Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße

07

Ch

Zweirichtungsradwege   Prinzregentenstraße

08

Fh

Radfahrstreifen Hasenheide

09

Fh

Radweg Stralauer Allee

10

Fh

Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer

11

Fh

Friedenstraße Querung Landsberger Allee

12

Fh

Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße

13

Fh/Pk

Lückenschluss Radverkehrsanlagen Friedenstr./Am Friedrichshain

14

Lb

Asphaltierung Hegemeisterweg

15

Lb

Radweganbindung Seefelder Straße

16

Lb

Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd

17

Lb

Radfahrstreifen Herzbergstraße Mittelabschnitt

18

Lb

Radfahrstreifen Siegfriedstraße (Bornitzstraße-Rüdigerstraße)

19

Lb

Asphaltierung Wallensteinstraße

20

Lb

Radverkehrsanlagen Ruschestraße (Bornitzstraße-Normannenstraße)

21

Mz

Radweg parallel zur Wuhle (Ostseite nördlich Altentreptower Str.)

22

Mz

Radwegrampen Bitterfelder Straße – Alte Rüsternallee

23

Mz

Radwegebau/Asphaltierung Münsterberger Weg

24

Mz

Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße-Elisabethstraße

25

Mi

Radfahrstreifen Amrumer Straße

26

Mi

Radfahrstreifen Residenzstraße

27

Mi

Rampe Wullenwebersteg

28

Mi

Radwegverbindung Dresdener Straße (Heinrich-Heine-Str.-Roßstr.)

29

Mi

Radverkehrsanlagen Pankstraße

30

Mi

Asphaltierung Gartenstraße-Gerichtstraße

31

Nk

Asphaltierung Pannierstraße (Sonnenallee-Donaustraße)

32

Nk

Asphaltierung Braunschweiger Straße Ost

33

Nk

Radfahrstreifen Gerlinger Straße

34

Pk

Radfahrstreifen Neumannstraße

35

Pk

Radfahrstreifen Pasewalker Str. (Löffelbrücke- Bhf. Heinersdorf)

36

Pk

Asphaltierung Neukirchstraße Ost

37

Pk

Danziger Straße Prenzlauer Allee – Bötzowstraße

38

Pk

Asphaltierung Schönholzer Weg

39

Re

Asphaltierung Jörsstraße

40

Sp

Radweg / Radfahrstreifen Kisselnallee

41

Sp

gem. Rad-und Gehweg Hamburger Straße – Landesgrenze

42

Sp

Radfahrstreifen Seegefelder Straße

43

Sp

Radweg Heerstraße Südseite (50 m vor Pichelsdorfer Str. – Freybrücke)

44

St

Asphaltierung Markelstraße / Mittelinsel Lepsiusstraße

45

St

Asphaltierung Brauerstraße einschl. Anbindung Kranoldplatz

46

St

Asphaltierung Königsweg Brückenbereich-Hohentwielsteig

47

St

Asphaltierung Fischerhüttenweg

48

Te

Radfahrstreifen Marienfelder Allee

49

Te

Radfahrstreifen Boelckestraße

50

Te

Radfahrstreifen Kolonnenstraße

51

Te

Mariendorfer Hafenweg (Teltowkanal – Lankwitzer Straße)

52

Te

Asphaltierung Torgauer Straße einschließlich Radverkehrs-LSA

53

Tp

Radweg Elsenstraße Nordseite

54

Tp

Radweg / Radfahrstreifen Rummelsburger Straße / Landstraße (Nordostseite Treskowallee – Bezirksgrenze)

55

Tp

Radweg Woltersdorfer Weg – Bahnhof Rahnsdorf

56

Tp

Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg

57

Tp

An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)

58

Tp

Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)

59

Tp

Radfahrstreifen Siemensstraße

60

Tp

Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg

 

Bahnhöfe + Bahnverkehr + Regionalverkehr + S-Bahn: Stand Nordkreuz und Turmbahnhof Karower Kreuz, aus Senat

http://www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ur-sprung wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Vor-haben #Nordkreuz – Karow, 2. #Baustufe? Wann wird mit dem Bau begonnen, wie ist der weitere zeitliche Ablauf und wann wird das Vorhaben voraussichtlich fertig ge-stellt sein? Wie hoch sind die in der Planung bezifferten Kosten für das Vorhaben?
Antwort zu 1: Die DB erläutert:
„Das Bauvorhaben Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustu-fe befindet sich in der Leistungsphase Genehmigungspla-nung. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin wird in 2016 erwartet. Nach dem Vorliegen des Beschlusses soll umgehend mit der Umsetzung der bauvorbereitenden Maßnahmen be-gonnen werden. Der Baubeginn für die Bauhauptleistun-gen ist in 2017 geplant. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Arbeiten im Bereich Berlin-Blankenburg betreffen. Die Arbeiten nördlich des Karower #Kreuzes sind für 2018-2020 vorgesehen. Der Abschluss aller Ar-beiten ist gemäß der aktuellen Terminplanung für 2021 vorgesehen.“
Frage 2: Gibt es eine Ausführungsplanung für das Vorhaben Nordkreuz – Karow, 2. Baustufe?
Antwort zu 2: Die DB teilt mit:
„Mit der Ausführungsplanung soll im 3. Quartal 2016 begonnen werden.“
Frage 3: Ist die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der DB AG, die Herstellung des Turmbahn-hofs in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2014 bis 2018 aufzunehmen, umgesetzt worden (Vgl. Drs. 17/10807, Frage 2)? Wenn ja, für wann ist demgemäß die Herstellung des Turmbahnhofs vorge-sehen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3: Die Herstellung des Turmbahnhofs Karower Kreuz ist Bestandteil der Länderprogrammliste für das Land Berlin gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der DB. Sie ist in Abhängigkeit vom Fortschritt des Bauvor-habens Nordkreuz(a) – Karow, 2. Baustufe und dem Er-halt des Baurechts für den Turmbahnhof für die LuFV-Periode ab 2020 vorgesehen.
Frage 4: Wie ist der Stand des Planfeststellungsver-fahrens für den #Turmbahnhof Karower Kreuz? Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Turmbahnhof Karower Kreuz? Wann wird mit dem Bau des Turmbahn-hofs Karow begonnen und wann erwartet der Senat den Abschluss der Bauarbeiten und die Eröffnung des Turm-bahnhofs?
Antwort zu 4: Die DB führt aus:
„Für den Turmbahnhof Karower Kreuz wird das Plan-rechtsverfahren nach derzeitigem Stand vsl. 2017 einge-leitet. Nach Erhalt des Baurechts beginnen die Arbeiten. Derzeit geht die DB AG von einer Bauzeit von 3 Jahren aus.“
Frage 5: Welche Einschränkungen sind bei den aus-führenden Bauarbeiten zu erwarten?
Antwort zu 5: Dazu können beim gegenwärtigen Pla-nungsstand noch keine Aussagen getroffen werden.
Frage 6: Durch welche Straßen wird die #Umgebung an den Bahnhof angeschlossen? Wie viele #Fahrradstellplätze entstehen?
Antwort zu 6: Die DB teilt mit:
„Die straßenseitige Anbindung des Bahnhofs wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht.“
Frage 7: Wird eine #Verlängerung der #S75 berücksich-tigt um im weiteren zeitlichen Verlauf Kosten und Stre-ckensperrungen zu minimieren? Wenn ja, wie?
Antwort zu 7: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Verlängerung der S75 durch die Freihaltung der dafür benötigten Flächen berücksichtigt.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
………………………………………
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2015)