Flughäfen: Schutz vor Fluglärm Geänderte Entgeltordnung für den BER genehmigt, aus FBB

Das #Ministerium für #Infrastruktur und #Landesplanung hat die von der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) beantragte Änderung der #Flughafenentgelte für den #Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg genehmigt. Der Bescheid wurde heute an die FBB übergeben. Die aktualisierte #Entgeltordnung soll ab dem 1. September 2022 gelten.

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Flughäfen: Weitere Fortschritte auf dem Weg zur BER-Inbetriebnahme Aufsichtsrat informiert sich über Hygienemaßnahmen und Probebetrieb, aus Berliner Flughäfen

Die Auswirkungen der #Corona-Pandemie auf den #Flugbetrieb und die weiteren Vorbereitungen zur #Inbetriebnahme des #BER waren die Schwerpunkte in der heutigen Sitzung des Aufsichtsrates. Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup informierte angesichts der weiteren Zunahme des Luftverkehrs in den kommenden Wochen über alle von der FBB getroffenen Hygienemaßnahmen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel, um die Abfertigung so sicher wie möglich zu gestalten und Kapazitätsengpässe zu vermeiden. Die mit Hochdruck umgesetzten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen in den Terminals wurden vom Aufsichtsrat unterstützt.

Weiter berichtete die Geschäftsführung, dass ein umfangreiches Sparprogramm durchgeführt wird, um die coronabedingten #Umsatzverluste der FBB zu reduzieren. So wurde ein Einstellungsstopp erlassen und etwa 50 Prozent der Mitarbeiter/innen sind in Kurzarbeit. Viele betriebliche Ausgaben wurden auf das nötigste reduziert und Investitionen verschoben.

#Inbetriebnahmerelevante Baumaßnahmen insbesondere auf den #Vorfeldern, im Terminal #T5 (Schönefeld) und im Terminal #T2 laufen trotz der Corona-Krise weiterhin nach Plan. Im Terminal #T1 wird der Ausbau der Läden und Restaurants fortgesetzt. Etwa 20 Mietflächen sind bereits fertiggestellt. Das Dienstgebäude der #Bundespolizei ist fast fertig und wird Ende Juli übergeben. Zudem wurde die aktualisierte #Entgeltordnung für den BER durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg genehmigt und veröffentlicht. Damit werden am BER die Erlöse des Flugverkehrs um ca. 40-50 Prozent über denen der Bestandsflughäfen liegen.

Der Aufsichtsrat informierte sich detailliert über den Verlauf des Probebetriebs, der wegen der Covid-19-Pandemie angepasst wurde. Die erste Phase der Schulungen mit den Prozesspartnern ist abgeschlossen. Seit Juli nehmen wie geplant nunmehr auch #Komparsen daran teil. Das #ORAT-Team konnte berichten, dass der #Probebetrieb gut läuft und zur Einübung der Prozesse entscheidend beiträgt. Die verschobene #Brandschutz- und Räumungsübung findet im August statt.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft und ihrer Partner haben in den vergangenen Wochen trotz der schwierigen Bedingungen den Flugbetrieb konsequent aufrechterhalten. Das betrifft die Umsetzung der Hygienemaßnahmen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld ebenso wie die weitere Vorbereitung der Eröffnung des BER. Dafür bedanke ich mich herzlich und blicke zuversichtlich in die Zukunft.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Trotz der Corona-Pandemie ist der Eröffnungstermin für die Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober 2020 gesichert. Wir haben in den vergangenen Wochen weitere wichtige Meilensteine erreicht. Der Probebetrieb läuft erfolgreich, die technische Infrastruktur ist stabil. Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass wir auf einem guten Weg sind, aus dem baulich abgenommenen Gebäude einen funktionierenden Flughafen zu machen.“

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Flughäfen: GLEICHE ENTGELTE FÜR AIRLINES: Lufthansa gewinnt Rechtsstreit um Flughafengebühren, aus F.A.Z.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eugh-urteil-kosten-in-tegel-muessen-fuer-alle-fluggesellschaften-verbindlich-sein-16496578.html

Die von einer #Aufsichtsbehörde gebilligten #Gebühren an einem #Flughafen müssen für alle #Fluggesellschaften verbindlich sein. Der Europäische Gerichtshof (#EuGH) stellte am Donnerstag klar, dass für einzelne Nutzer nicht andere Entgelte festgesetzt werden könnten. Hintergrund für das Urteil war ein Rechtsstreit um die Festlegung und Überprüfbarkeit der Entgeltordnung am Flughafen Berlin- #Tegel (Rechtssache C-379/18).

Die #Lufthansa hatte vor den Verwaltungsgerichten gegen die Genehmigung der #Entgeltordnung durch das Land Berlin geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte diese Klage für unzulässig, weil die Airline in dieser Frage keine Klagebefugnis habe. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH vor, um Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie klären zu lassen.

Der Gerichtshof entschied nun, dass die von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde gebilligte Entgeltregelung für einen Flughafen für alle Nutzer verbindlich sein müsse. Es würde unter anderem den Grundsatz der Nichtdiskriminierung infrage stellen, wenn ein Flughafenbetreiber mit einem Nutzer andere Entgelte …

Flughäfen: Neue Entgeltordnung für den BER? aus Senat

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1. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung der #Entgeltordnung für den #Flughafen Berlin Brandenburg
Willy Brandt (#BER)?
Zu 1.: Im Jahr 2011 wurde die Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
genehmigt. 2017 wurde diese nach Konsultationen mit den Airlines geändert
und erneut genehmigt. Derzeit befindet sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) in einem erneuten Konsultationsprozess mit den Airlines, um insbesondere die
Einführung des ereignisbezogenen Lärmentgelts und Änderungen bei den Positionsentgelten
vorzunehmen. Die FBB geht von einer Genehmigung rechtzeitig vor Eröffnung
des BER aus.
1.1 Sind für die Entgeltordnung für den BER Erhöhungen der Entgeltsätze beim massebezogenen Startund
Landeentgelt und den Passagiergrundentgelten gegenüber dem Stand der Entgeltordnung von
2012 vorgesehen?
1.2 Wenn ja, in welcher Höhe?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.1 – 1.3: Laut Auskunft der FBB sind gegenüber dem Stand der im Jahr 2011
genehmigten Entgeltordnung für den BER keine Änderungen der Höhe der Entgeltsätze
vorgesehen; die FBB sieht hierfür keine Notwendigkeit.
1.4 Ist, wie in der Entgeltordnung von 2012, ein Warteraumentgelt vorgesehen?
Zu 1.4: Ob künftig ein Warteraumentgelt vorgesehen sein wird, kann aufgrund des o.g.
erneuten und noch nicht abgeschlossenen Konsultationsprozesses noch nicht mitgeteilt
werden.
2/3
1.5 Wenn ja, ist weiterhin die Aufteilung in Main-Pier, Süd- und Nord-Pier mit den gleichen Entgeltsätzen
geplant?
Zu 1.5: Ja, diese Aufteilung ist weiterhin geplant.
2. Welche Rolle spielt der Lärmschutz bei der Erarbeitung der Entgeltordnung durch die Flughafengesellschaft
Berlin Brandenburg (FBB)?
Zu 2.: Die zukünftige Entgeltordnung für den BER sieht ein lärmbezogenes Start- und
Landeentgelt vor.
2.1 Welche Entgeltsätze sind bei den lärmbezogenen Start- und Landeentgelten und welche tageszeitlichen
Aufschläge in den Nachtrandzeiten und der Nacht vorgesehen? Wie unterscheiden sie sich von
der Entgeltordnung von 2012?
Zu 2.1: Die FBB beabsichtigt, ein ereignisbezogenes Lärmentgelt einzuführen. Damit
soll ein Anreiz zu entsprechend leiseren Flugverfahren geschaffen werden.
In dem im Jahr 2011 genehmigten Lärmentgelt für den BER werden Luftfahrzeugtypen
entsprechend den durchschnittlich gemessenen Lärmwerten in maximale Lärmklassen
eingestuft (Lärmklasse 1 = 33,25 EUR bis Lärmklasse 7 = 3.990 EUR je Flugbewegung).
In dem zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 geplanten, aber noch nicht genehmigten,
Lärmentgelt für den BER wird jeder Flug entsprechend dem tatsächlich gemessenen
Lärm abgerechnet; die Einstufung erfolgt in 11 Lärmklassen (Lärmklasse 1 = 40 EUR
bis Lärmklasse 11 = 7.500 EUR je Flugbewegung).
Vergleich der Nachtzuschläge:
Zeitintervall 2011 2020
22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit 20% 100%
23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit 50% 200%
23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit 100% 300%
00.00 bis 04.59 Uhr Ortszeit 400% 500%
05.00 bis 05.29 Uhr Ortszeit 100% 500%
05.30 bis 05.59 Uhr Ortszeit 50% 500%
2.2 ist ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Zu 2.2: Ja, es ist ein Schallschutzentgelt vorgesehen.
2.2.1 Wenn ja, in welcher Höhe?
2.2.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 2.2.1 und 2.2.2: Das Entgelt ist zweigeteilt. Zum einen wird ein fixes Entgelt je Flugbewegung
bis 60.000 kg Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs in Höhe von 34 EUR
und bei mehr als 60.000 kg Höchstabfluggewicht in Höhe von 68 EUR erhoben. Zum
anderen wird ein variables Entgelt je Passagier bzw. 100 kg Fracht/Post in Höhe von
0,50 EUR erhoben.
3. Wird es Entgeltaufschläge bei Verspätungen in den Nachtrandzeiten oder bei Ausnahmegenehmigungen
in der Nachtzeit geben?
3/3
Zu 3.: Ja, durch Zuschläge auf das Lärmentgelt (siehe Antwort zu 2.1) von bis zu
500%.
4. Wird es verkehrsfördernde Konditionen in der Entgeltordnung geben?
4.1 Wenn ja, wie werden die ausgestaltet sein?
Zu 4. und 4.1: Verkehrsfördernde Konditionen sind in der neuen Entgeltordnung vorgesehen
für neue Destinationen mit Schwerpunkt Langstrecke, für die Anzahl der
Passagiere pro Jahr und für eine besonders hohe Auslastung.
5. Ist in der Entgeltordnung ein emissionsabhängiges Entgelt enthalten?
Zu 5.: In der genehmigten wie in der geplanten Entgeltordnung für den BER ist ein
emissionsabhängiges Entgelt vorgesehen.
5.1 Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des CO2 Ausstoßes oder Stickoxid – und Kohlenwasserstoffemission?
5.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 5.1 und 5.2: Die Berechnung erfolgt wie an allen großen deutschen Flughäfen auf
Grundlage des Stickstoffäquivalents.
6. Wird es aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes Entgeltunterschiede zwischen innerdeutschen
Verbindungen und Kontinental- beziehungsweise Interkontinentalstrecken geben?
Zu 6.: Entgeltunterschiede zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenverbindungen
sind nicht vorgesehen.
7. Bis wann muss die Entgeltordnung genehmigt und veröffentlicht sein, um zur geplanten Eröffnung
des BER im Oktober 2020 wirksam zu werden?
Zu 7.: Der Antrag auf Genehmigung der nach dem erneuten Konsultationsprozess mit
den Airlines angepassten Entgeltordnung ist bis spätestens fünf Monate vor dem Inkrafttreten
der beabsichtigten Entgeltordnung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Vor dem Antrag sind die Änderungen den Airlines in einer Konsultation vorzustellen.
Spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten ist die Entgeltordnung in den Nachrichten
für Luftfahrer, dem Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung, zu veröffentlichen.
Berlin, den 27.09.2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Rainer Bretschneider, der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, teilt zur heutigen Sitzung mit aus Berliner Flughäfen

„Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat sich heute Morgen von der Geschäftsführung über den Stand der Baufertigstellung am #BER unterrichten lassen. Außerdem befasste sie sich neben einer Reihe von anderen Punkten mit dem Vorhaben der #FBB, die für die #ILA relevante #ECA-Gesellschaft in #Selchow zu erwerben, und mit den zukünftigen #Nachtflugzeiten am BER.

Der #Baufortschritt am BER und die inzwischen begonnene #Wirkprinzipprüfung ist von den Gesellschaftern einhellig begrüßt worden. Dem geplanten Erwerb der ECA-Gesellschaft hat die Gesellschafterversammlung zugestimmt. Damit kann die FBB das ILA-Gelände in den Zeiten nutzen, in denen es nicht für die Messe benötigt wird. An dem Standort soll die Expressfracht gebündelt werden. Mit der Entscheidung ist die ILA über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

Auf Vorschlag des Landes Brandenburg erteilte die Gesellschafterversammlung der FBB-Geschäftsführung den Auftrag, ein Konzept zum besseren Schutz der #Nachtruhe am BER zu erstellen. Unter Beibehaltung der bestehenden #Betriebspflicht am BER soll die FBB mit den Airlines in Verhandlung treten und prüfen, wie sich innerdeutsche Flüge in den morgendlichen Randzeiten von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr vermeiden lassen. Das Konzept soll außerdem die Weiterentwicklung der #Entgeltordnung der FBB beinhalten und in Absprache mit der #Flugsicherung #lärmmindernde Regelungen im #Flugbetrieb enthalten.

Der Beschluss dazu ist nach intensiver Debatte im Gremium von den Ländern Berlin und Brandenburg mehrheitlich angenommen worden. Der Gesellschafter Bund schloss sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an.“

Der Beschluss liegt als Anlage bei.

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