Infrastruktur: Status Quo: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg, aus Senat

30.05.2023

Frage 1:

Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen

  1. Wie ist der aktuelle #Projektstatus?
    1. Inwieweit werden der geplante Beginn der #Leistungsphase 3 nach HOAI für das dritte Quartal 2023 sowie der geplante Beginn der Leistungsphase 4 nach HOAI zum Ende des Jahres 2029 eingehalten werden können?Welche neuen Entwicklungen gibt es seit April 2021 hinsichtlich der Sicherung der #Baufinanzierung durch den Bund sowie der Erteilung behördlicher #Genehmigungen?
    1. Mit welchen Ergebnissen wurden die Verhandlungen mit der #Havelländischen Eisenbahn AG als Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der #Vorplanung (Leistungsphase 2) abgeschlossen und konnte die Aufnahme der Planungsleistungen wie erwartet Ende 2021/ Anfang 2022 aufgenommen werden?
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Bahnhöfe: S-Bahn Berlin und Deutsche Bahn: Drei Bezirke wünschen sich Haltepunkte im Süden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article236015849/Drei-Bezirke-werben-fuer-Bahnhoefe-im-Sueden-Berlins.html

Drei Bezirke ziehen an einem Strang. Am Donnerstag haben Vertreter aus Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln gemeinsam für den Bau zwei neuer Bahnhalte geworben. Und das, obwohl sie sich faktisch ausschließlich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden.

Profitieren können davon alle, so die Überzeugung. Dass der #S-Bahnhof #Buckower Chaussee in Marienfelde um einen #Regionalhalt ergänzt und ein neuer #S-Bahn-Halt auf Höhe des #Kamenzer Damms (beides auf der S-Bahn-Linie 2) an der Grenze zwischen Mariendorf und Lankwitz gebaut werden soll, das fordern Politiker seit Jahren. Eine feste Zusage dafür gibt es vom Berliner Senat für beide Projekte bislang aber nicht.

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Bahnhöfe: Bahnhof Kamenzer Damm: „Signale nahezu auf Grün“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article233406857/Bahnhof-Kamenzer-Damm-Signale-nahezu-auf-Gruen.html

Die Chance, den seit Jahrzehnten gewollten #Bahnhof #Kamenzer Damm im Zuge der Arbeiten an der Bahnstrecke Dresdner Bahn mit zu errichten, gibt es nicht mehr. Die Arbeiten an der Strecke sind derzeit in vollem Gange. Damit ist der neue Bahnhof aber nicht vom Tisch. Derzeit laufen #Vorplanungen, um die #Baukosten für den Bahnhof zwischen den S-Bahnhöfen #Attilastraße und #Marienfelde abzuschätzen. Die notwendige #eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (#EBWU) ist laut #Senatsverkehrsverwaltung zwar abgeschlossen. Die Ergebnisse konnten jedoch noch nicht präsentiert werden.

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Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

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Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
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Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg II Wo befinden wir uns in Zeiten von Corona?, aus Senat

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Frage 1:
Zum #Korridor : Berlin-Spandau – #Nauen
a.) Wie ist der aktuelle #Projektstatus ?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen Sachstand bzgl. der Untersuchungen zusätzlicher Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und
Überwerfungsbauwerken am Fernbahnhof Spandau gibt es?
e.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung der
neuen S-Bahn-Verbindung Nauener Straße und Falkenseer Chaussee?
Antwort zu 1:
a.) Mit der Unterzeichnung der #Finanzierungvereinbarung im August 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach #HOAI – #Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) überführt. Die Planungsleistungen zur Vorplanung sind ausgeschrieben.
b.) Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Planungsprozesse in unterschiedlichen Stufen
bis zum Ende einer Bauausführung abbilden. Jedoch wird mit den ersten Planungsphasen
bis einschließlich Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
die Voraussetzung hergestellt, in eine Bauausführung nebst erforderlichen
Ausführungsplanungen zu starten. Der Beginn der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
nach HOAI) für das Projekt Berlin-Spandau – Nauen ist momentan für das dritte Quartal
2023 vorgesehen. Das Ende der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
wird mit Abschluss des Planrechtsverfahrens für Ende 2029 anvisiert.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen.
d.) Fahrplantechnologische Untersuchungen zur Erweiterung des Fernbahnhofs BerlinSpandau sind abgeschlossen. Im Ergebnis sind unter anderem zwei zusätzliche
Bahnsteigkanten für den Fern- und Regionalverkehr zur Erhöhung der Zugkapazitäten
vorgesehen. Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung um zwei Überwerfungsbauwerke
Spandau-West und Spandau-Ost soll das parallele Führen von Zügen aus Richtung
Stadtbahn bzw. Nord-Süd-Tunnel in Richtung Hamburg bzw. Hannover sowie umgekehrt
weitestgehend unabhängig voneinander ermöglichen. Außerdem ist die Ergänzung des
Fernbahnhofs Berlin-Spandau um diverse Weichenverbindungen vorgesehen, um
hierdurch die Betriebsflexibilität und Kapazität des Bahnhofs zu erhöhen.
e.) Gegenwärtig finden Verhandlungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG als
Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der
Vorplanung (Leistungsphase 2) statt. Nach gegenwärtiger Zeitplanung sollen die
Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Aufnahme der
Planungsleistungen ist für Ende 2021/Anfang 2022 zu erwarten.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express/ #Velten
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen/Velten“ und „Velten/Neuruppin“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Welche Erkenntnisse wurden aus der Verkehrssimulation (#Bahnübergang #Gorkistraße) gezogen?
Antwort zu 2:
a.) Die Planungen befinden sich im Abschnitt Berlin #Gesundbrunnen bis Velten vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI). Im Abschnitt Velten
bis Neuruppin ist die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) abgeschlossen und es
wurde die weitere Planung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) ausgeschrieben.
b.) Für die Teilabschnitte zwischen Berlin Gesundbrunnen bis Velten wurde mit der
Erstellung von Finanzierungsvereinbarungen für die Vorplanungen (Leistungsphase 2)
begonnen. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Direkteinbindung des #RE6 nach BerlinGesundbrunnen soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 finalisiert werden.
Für den Teilabschnitt Velten bis Neuruppin wurde die Finanzierungsvereinbarung für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3-4) im Dezember 2020 zwischen
dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn unterzeichnet. Die Fertigstellung dieser
Leistungsphasen wird unter Berücksichtigung der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen bis Mitte der 2020er Jahre angestrebt.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die für den Projektabschnitt Gesundbrunnen bis Velten
aktuell keine verbindlichen Festlegungen für Umsetzungstermine zulassen. Der Abschnitt
Velten bis Neuruppin ist planerisch bereits weit fortgeschritten, sodass hier aktuell von
einem Realisierungsbeginn ab 2023 ausgegangen und eine Inbetriebnahme für Mitte der
20er Jahre angestrebt wird. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
d.) Die #Eisenbahnkreuzung im Bereich des bestehenden Bahnübergangs (BÜ)
Gorkistraße hat im Rahmen der Planungen zur Einbindung des Prignitz-Expresses über
die #Kremmener Bahn bis nach Berlin-Gesundbrunnen eine hohe Bedeutung. Hier treffen
Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn und zukünftiger Regionalverkehr) und die
Verkehrsträger der Straße (Busverkehr, Rad- und Fußverkehr, MIV- Motorisierter
Individualverkehr und Einsatzverkehre wie Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr)
aufeinander. Mit der vorgesehenen Verdichtung des Zugangebotes würden die
Schließzeiten des BÜ so weit ausgeweitet, dass insbesondere die verkehrssichere
Kreuzungsmöglichkeit für alle beteiligten Verkehrsträger sowie die Sicherung und
Fahrbarkeit der bestellten Verkehrsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr nicht
mehr gewährleistet werden könnte. Im Ergebnis werden die i2030-Projektpartner die
weiteren Planungen unter der Prämisse fortsetzen, dass der bestehende BÜ mit einer
niveaufreien Lösung ersetzt wird.
Frage 3:
Zum Korridor: #Nordbahn / #Heidekrautbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen / #Wilhelmsruh (Nordbahn)“ und
„Heidekrautbahn“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. eines neuen Gleislayouts für den Bahnhof Birkenwerder mit separaten
Bahnsteig für die RB20?
Antwort zu 3
a.) Der Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI).
Im Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ steht der Abschluss der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung bevor (Leistungsphase 3 und 4).
b.) Die Erarbeitung der Finanzierungvereinbarung für die Vorplanung (Leistungsphase 2)
im Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem Abschluss.
Die Zeichnung wird bis zum Sommer 2021 angestrebt. Die Erlangung des Planrechts soll
nach derzeitigem Stand Ende 2026 abgeschlossen werden.
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Die Finanzierungvereinbarung für die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) im
Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ wird aktuell verhandelt. Die Zeichnung wird
ebenfalls bis zum Sommer 2021 angestrebt. Auf dem Abschnitt „Stammstrecke
Heidekrautbahn“ ist das Ende der Gesamtplanung bis einschließlich Erlangung des
Planrechts für Anfang 2022 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann für den Abschnitt
„Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ nur der unverbindliche Ausblick für den
Realisierungsbeginn im Jahr 2027 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2030 genannt
werden.
Die Planungen im Abschnitt „#Stammstrecke Heidekrautbahn“ sind weit fortgeschritten. Mit
dem Spatenstich an der Station Berlin-Wilhelmsruh Ende 2020 startete die Realisierung
der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn. Hier streben die
Projektpartner derzeit eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres 2024
an. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der zeitnah gesicherten
Baufinanzierung und der Erteilung aller behördlicher Genehmigungen.
d.) Ein neues Gleislayout für den Bahnhof #Birkenwerder mit separaten Bahnsteigkanten
für den Halt der #RB20 sowie perspektivisch #RB12 und #RB32 ist Gegenstand laufender
Gespräche zwischen den Projektpartnern. Hierzu wurden verschiedene
Trassierungsstudien erarbeitet. Die abschließende Auswertung der Trassierungsstudien
als Voraussetzung für weitere Planungsschritte soll bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.
Frage 4:
Zum Korridor: #Siemensbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Inwieweit erhält der Bahnhof #Jungfernheide eine dritte Bahnsteigkante zur Einbindung an die Ringbahn?
e.) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen der Senatsverwaltung hinsichtlich der
#Streckenverlängerung über #Gartenfeld konkret vor?
f.) Bis wann wird die Zustandsermittlung bzgl. des Baugrundes abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im Oktober 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Der Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung wird bis Mitte 2024 angestrebt und das
Ende der Genehmigungsplanung wird mit Erteilung des Planrechts Mitte 2026 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
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den Realisierungsbeginn für das Jahr 2026 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2029
genannt werden.
d.) Eine dritte Bahnsteigkante ist am Bahnhof Jungfernheide in den Planungen
vorgesehen.
e.) In der Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Siemensbahn von Gartenfeld
nach Hakenfelde wurden drei Varianten hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Derzeit
werden die Ergebnisse noch ausgewertet.
f.) Das im Rahmen der Grundlagenermittlung beauftragte Baugrundgutachten wird Mitte
2021 erwartet.
Frage 5:
Zum Korridor: Berlin – #Dresden / #Rangsdorf
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es bzgl. des zusätzlichen S-Bahnhofs #Kamenzer Damm und des
Regionalhalts #Buckower Chaussee? Inwieweit werden diese mitbetrachtet und wann ist hier mit einem
Realisierungsbeginn sowie einer Fertigstellung zu rechnen?
e.) Inwieweit wurden die #Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht?
Antwort zu 5:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im April 2020 wurde das Projekt
in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Die Vor- und Entwurfsplanung soll bis Anfang 2024 finalisiert werden. Der Abschluss
des gesamten Planungsprozesses wird nach Ende der #Genehmigungsplanung im ersten
Quartal 2024 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Die
Realisierung der #S-Bahnverlängerung hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf
das #Fernbahnprojekt #ABS (#Ausbaustrecke) Berlin – Dresden (Notwendigkeit der östlichen
Verschwenkung der Fernbahngleise und größerer Flächenbedarf), weshalb beiden
Vorhaben eine gemeinsame Terminplanung zu Grunde liegt. Ziel ist eine gemeinsame
Inbetriebnahme von S- und Fernbahn Ende 2028.
d.) Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im Bedarfsplan zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 enthalten
und damit Planungen des Landes Berlin. Das Land Berlin verfolgt weiterhin die
Umsetzung beider Maßnahmen. Grundlage für eine mögliche Umsetzung beider Stationen
ist der Nachweis der betrieblichen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auf der Basis
einer verlässlichen Kostenschätzung für die Errichtung der Infrastruktur. Die betriebliche
Machbarkeit des zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere
Fragestellungen z. B. Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den Fahrzeugbedarf
werden im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
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#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Mit den Ergebnissen wird Mitte des Jahres 2021 gerechnet. Der
Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm i2030 mit untersucht.
Abschließende Ergebnisse gibt es hierzu noch nicht, die Bewertungen werden fortgeführt.
e.) Die Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für
die S-Bahn-Verlängerung von #Blankenfelde nach #Rangsdorf und dem parallelen
Fernbahnausbau inklusive dem #ESTW (#Elektronischen Stellwerk) Rangsdorf befinden sich
derzeit in Erstellung und werden in Kürze veröffentlicht.
Frage 6:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg-Berlin-Eisenhüttenstadt
a.) Wie ist der aktuelle Stand der Projektphasen/Betriebsstufen?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen/Betriebsstufen nach aktuellem Stand ein und wann ist
die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt? Welche
#Verkehrsstationen entlang der Linie RE1 im Abschnitt #Wusterwitz – #Eisenhüttenstadt werden wann konkret
verlängert? Auf welchen Verkehrsstationen wird der #Bahnsteig auf 76 cm erhöht?
Antwort zu 6:
a.) Für die Maßnahmen der 1. Betriebsstufe wird derzeit die Vor- und Entwurfsplanung an
den betroffenen Stationen durchgeführt. Die Maßnahmen für die 2. Betriebsstufe wurden
mit der Zeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Dezember 2020 in die Vorplanung
überführt.
b.) Für die 1. Betriebsstufe werden die Gesamtplanungen bis Ende 2021 abgeschlossen.
Die Vor- und Entwurfsplanung für die 2. Betriebsstufe soll bis Mitte 2023 finalisiert werden.
Der Abschluss des Planungsprozesses bis einschließlich Erlangung des Planrechts wird
bis Ende 2025 anvisiert. Hierbei werden die Spielräume nach
Investitionsbeschleunigungsgesetz mit beachtet.
c.) Die Anpassungen an den Stationen im Rahmen der 1. Betriebsstufe werden im Laufe
des Jahres 2022 umgesetzt und zur Betriebsaufnahme Netz-Elbe-Spree zum
Fahrplanwechsel Ende 2022 in Betrieb genommen.
Für die 2. Betriebstufe wird aktuell von einem Realisierungsbeginn ab 2025 ausgegangen.
Der Ausbau der Stationen wird sukzessive umgesetzt und soll im Jahr 2028
abgeschlossen werden. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
Schon geplante Realisierungszeiträume sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Wenn
keine Jahreszahlen aufgeführt sind, befinden sich die Zeiträume noch in Validierung und
können daher nicht im Detail genannt werden. Für alle Stationen im Abschnitt Wusterwitz –
#Frankfurt (Oder), an denen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird eine
Bahnsteigerhöhung auf 76 cm angestrebt. An den Stationen im Abschnitt Frankfurt (Oder)

  • #Eisenhüttenstadt wird eine dem Linienkonzept des Landes Brandenburg entsprechende
    Bahnsteighöhe von 55 cm angestrebt. Die Umbaumaßnahmen werden da, wo es möglich
    ist, jedoch so ausgeführt, dass eine spätere Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 cm möglich
    ist.
    7
    Folgende Bahnsteige weisen bereits heute eine ausreichende Länge für achtteilige
    Züge auf:
     Brandenburg Hauptbahnhof
     Werder (Havel)
     Potsdam Hbf
     Berlin Wannsee
     Berlin Charlottenburg
     Berlin Zoologischer Garten
     Berlin Hauptbahnhof
     Berlin Alexanderplatz
     Berlin Ostbahnhof
     Berlin Ostkreuz
     Erkner
     Fürstenwalde (Spree)
     Frankfurt(Oder)
    Bereits terminierte Umbaumaßnahmen, die Bahnsteigverlängerungen beinhalten
     Frankfurt/Oder-Rosengarten (2022/2023)
     Finkenheerd (2024)
     Wiesenau (2022)
     Eisenhüttenstadt (2020/2021)
    Kurzfristige Umbaumaßnahmen für Betriebsaufnahme Dezember 2022
     Berlin Friedrichstraße
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
    Mittelfristige Umbaumaßnahmen zur Verlängerung zum Halt 8-teiliger RE1-Züge
     Götz
     Groß Kreutz
     Potsdam Park Sanssouci
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
     Ziltendorf
    Geplanter Neubau mit ausreichender Bahnsteiglänge
     Berlin-Köpenick (Neubau)
     Fangschleuse (Neubau an neuem Standort)
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    Frage 7:
    Zum Korridor: Berlin – #Cottbus / Bahnhof #Königs Wusterhausen
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Inwieweit sind die Variantenuntersuchungen für den langfristig kompletten Umbau des Bahnhofs KW abgeschlossen? Welche konkreten Ergebnisse liegen vor?
    Antwort zu 7:
    a. und b.) Für den zweigleisigen Ausbau im Abschnitt #Lübbenau – Cottbus wird
    voraussichtlich im September 2021 mit dem Anhörungsverfahren im Rahmen des
    Maßnahmenvorbereitungsgesetzes begonnen. Das Baurecht wird in 2024 erwartet.
    Das #Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen befindet sich derzeit im Bau.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen durchläuft aktuell
    die Genehmigungsphase (Leistungsphase 4 nach HOAI).
    c.) Die Bauausführung für den Abschnitt Lübbenau – Cottbus ist für 2025 angestrebt, was
    jedoch die rechtzeitige Erlangung des Planrechts und die Sicherung der Baufinanzierung
    voraussetzt. Die Inbetriebnahme ist damit zu 2027 avisiert.
    Das Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen kann zum #Fahrplanwechsel Ende 2021
    in Betrieb genommen werden.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen wird in
    Abhängigkeit von den Sperrpausen für den Ausbau der #Dresdner Bahn aktuell ab dem
    Jahr 2023 angestrebt. Der Ausbau soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Diese
    Aussage steht jedoch unter dem Vorbehalt der noch sicherzustellenden Baufinanzierung
    und der zeitnahen Erteilung behördlicher Genehmigungen.
    d.) Ein langfristig kompletter Umbau des Bahnhofs Königs Wusterhausen ist Gegenstand
    laufender Abstimmungen. Die bisher diskutierten Varianten unterscheiden sich vor allem in
    der Art und Weise der Einbindung der S-Bahn in den Bahnhof. Die Gespräche sind noch
    nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt. Konkrete Planungen für den langfristigen
    Umbau sind jedoch nicht Gegenstand von i2030.
    Frage 8:
    Zum Korridor: #Potsdamer Stammbahn / #S25 Süd
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche #Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Welche Ergebnisse liegen dem Senat bzgl. der Untersuchung des #VBB für ein #Bus-Konzept in der Region
    vor?
    e.) Warum hat es der Senat bis dato noch nicht vermocht, eine Entscheidung zugunsten der S-Bahn- oder der
    #Fernbahnvariante zu treffen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land Brandenburg bereits eine Entscheidung getroffen hat.
    f.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Finanzierung der Vorplanung (Potsdamer #Stammbahn )?
    g.) Inwieweit sind die Finanzierungsgespräche (S25 Süd) angelaufen und wann werden diese vsl.
    abgeschlossen sein?
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    Antwort zu 8:
    a.) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI) ist für das Teilprojekt
    Potsdamer Stammbahn in Bearbeitung und für die #S-Bahnverlängerung S25 Süd
    abgeschlossen.
    b., f. und g.) Zum Systementscheid (Regionalverkehr oder S-Bahn) und zur weiteren
    Finanzierung finden regelmäßige Gespräche zwischen den Ländern und der Deutschen
    Bahn statt. Vor dem Hintergrund des noch offenen Systementscheides kann zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Abschluss einer Gesamtplanung für die
    Stammbahn gemacht werden.
    Die Finanzierungsvereinbarung für die #Vorplanung zur S-Bahnverlängerung der S25 soll
    nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 finalisiert werden. Der Abschluss der
    Genehmigungsplanung mit erteiltem Planrecht wird für 2028 anvisiert.
    c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
    der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
    durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
    erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
    Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
    den Realisierungsbeginn für die Potsdamer Stammbahn bei der Variante S-Bahn im Jahr
    2030 und für die Inbetriebnahme Mitte bis Ende der 2030er Jahre genannt werden. Bei der
    Umsetzung der Regionalverkehrsvariante kann als Ausblick für den Realisierungsbeginn
    das Jahr 2032 und für die Inbetriebnahme Ende der 2030er Jahre genannt werden.
    Bei der S-Bahnverlängerung S25 Süd steht für den Realisierungsbeginn das Jahr 2028
    und für die Inbetriebnahme das Jahr 2032 in Aussicht.
    d.) Die sog. „TKS-Studie“ beinhaltete den Auftrag, eine Prognose der Entwicklung im
    Raum #Teltow – #Kleinmachnow – #Stahnsdorf durchzuführen und das Busnetz an die neu
    entstehenden Bahnhöfe anzupassen. Im August 2020 wurden die Ergebnisse vorgestellt.
    Erkenntnis ist, dass die Nachfrage mit zunehmender Taktdichte des
    Schienenverkehrsmittels steigt und somit ein 10-Minuten-Takt die höchste Nachfrage
    bringt. Das Busnetz kann unabhängig vom System des Schienenverkehrs auf die neuen
    Bahnhöfe ausgerichtet werden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, damit nach
    Inbetriebnahme der Schienenanbindungen Parallelverkehre vermieden und
    Verknüpfungen optimaler genutzt werden können.
    e.) Die Entscheidung wird einvernehmlich zwischen den i2030-Projektpartnern getroffen.
    Dafür sind eine Reihe von Entscheidungskriterien maßgeblich. Neben dem
    verkehrsraumpolitischen Entscheidungskriterium muss die Entscheidung zudem den
    volkswirtschaftlichen Aspekten im Zuge einer #Nutzen-Kosten-Untersuchung standhalten.
    Frage 9:
    Inwiefern hält der Senat eine Dekade der Planung für angemessen und wo sieht der Senat konkret die
    Möglichkeit zur #Beschleunigung? Auf welche #Beschleunigungsmöglichkeiten wird bereits heute
    zurückgegriffen?
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    Antwort zu 9:
    #i2030 ist ein umfangreiches Gesamtprojekt für den Ausbau des Schienennetzes in der
    #Haupstadtregion. Die Länder Berlin und Brandenburg verfolgen mit der Finanzierung der
    ersten Planungsphasen das Ziel, die erforderlichen Planungen zu beschleunigen und die
    Projekte damit schneller in die Umsetzung zu bringen. Je nach #Komplexität entwickeln
    sich die einzelnen Teilprojekte derzeit unterschiedlich schnell. Die Planungen werden in
    den kommenden Jahren fokussiert vorangetrieben. Vorrangig beschleunigt eine
    durchgängig gesicherte Finanzierung die Umsetzung der einzelnen Vorhaben. Aus diesem
    Grund führen die i2030-Partnerinnen/-Partner schon jetzt regelmäßige Gespräche u.a. mit
    der EU und dem Bund.
    Im Detail werden bereits gegenwärtig alle erkennbaren Beschleunigungspotenziale
    ausgenutzt. Beispielsweise werden die technischen Planungen nicht nur für die im
    Einzelnen finanziell vereinbarten Leistungsphasen, sondern optional bereits für folgende
    Leistungsphasen ausgeschrieben, um die Konsistenz der Planung sicher zu stellen und
    Zeitblöcke für das Wiederholen von Vergabevorgängen zu vermeiden. Weiterhin werden
    die technisch-rechtlichen Möglichkeiten, z. B. aus dem Investitionsbeschleunigungsgesetz
    oder dem Status der möglichen „#Wiederinbetriebnahme“ einzelner Strecken regelmäßig
    geprüft. Zudem wird das Programm i2030 von einer proaktiven #Kommunikation flankiert,
    um Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger (z. B. Politik, Verwaltungen, Träger
    öffentlicher Belange) ebenso wie die #Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess
    einzubeziehen. Hiermit ist auch das Ziel verbunden, Fehlplanungen zu vermeiden bzw.
    Iterationen in der Planungen zu minimieren.
    Frage 10:
    Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz