Frage 1:
Wie werden die Bürger/innen über das #Bauvorhaben #Germanenstraße / #Straße vor Schönholz von #Waldsteg
bis #Schützenstraße (13156 / 13158 Berlin) in #Niederschönhausen informiert?
Antwort zu 1:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Auf der Seite https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund-gruenflaechenamt/planung/artikel.625926.php können sich seit August 2017
interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren.“
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Bürger/innen offiziell anzuschreiben, damit sie weitere Informationen über das
Bauvorhaben erhalten?
Antwort zu 2:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Bürgerinnen und Bürger im August 2017
schriftlich über das geplante Bauvorhaben informiert. Weitere Informationsschreiben sind
nicht vorgesehen.“
2
Frage 3:
Inwiefern haben die Bürger/innen die Möglichkeit, sich mit ihren Vorstellungen und Einwänden zum
Bauvorhaben einzubringen, z.B. bei einer Bürgerversammlung oder über digitale Beteiligungsformate?
Antwort zu 3:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Vorstellungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger können jederzeit an das
Straßen- und Grünflächenamt herangetragen werden. Weitere Bürgerversammlungen
oder digitale Beteiligungsformate sind nicht vorgesehen.“
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens? Wie sehen die Baumaßnahmen, die Bauabschnitte und der
zeitliche Ablauf aus?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte stehen bevor? Wie ist die Zeitschiene für die einzelnen Schritte?
Antwort zu 4 und 5:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Entwurf des Straßenzuges Straße vor
Schönholz/Germanenstraße zugunsten einer durchgehenden Radverkehrsanlage, zu
Lasten der Gehwege und Fahrspurbreiten, erneut überarbeitet und an die zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Prüfung übersandt. Das
Ergebnis steht aus. Aufgrund der noch fehlenden Konzeption der Berliner Wasserbetriebe
bezüglich der Regenentwässerung gibt es derzeit keinen Bauzeitenplan.“
Frage 6:
Inwiefern ist beabsichtigt, Bäume zu fällen? Wie viele Bäume sind davon betroffen? Wie alt sind diese
Bäume, und wie ist ihr Gesundheitszustand? Inwiefern können diese Baumfällungen vermieden werden?
Antwort zu 6:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Die Pflanzung der Bäume erfolgte (lt. Baumkataster) nach 1949. Die Bäume weisen
Faulstellen im Stamm- und Kronenbereich sowie Stamm- und Rindenschäden. Es werden
19 Bäume gefällt und 70 neue Bäume gepflanzt. Für die geplante Radverkehrsanlage wird
die vorhandene Fahrbahnfläche verbreitert. Die betroffenen Bäume stehen im Bereich des
zukünftigen Radweges. Die Fällungen sind deshalb nicht zu vermeiden.“
Frage 7:
Inwiefern ist vorgesehen, einen Radweg zu bauen?
3
Antwort zu 7:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Die bisherige Planung sieht beidseits Sicherheitsstreifen vor. Diese stellen einen
Lückenschluss zwischen Germanen- und Hermann-Hesse-Straße dar.“
Frage 8:
Inwiefern werden Straßen gesperrt? Inwiefern werden diese Straßen komplett gesperrt, Umleitungen
eingerichtet oder einzelne Spuren freigehalten? Wie lange werden diese Straßensperrungen anhalten?
Antwort zu 8:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeit keine Angaben gemacht werden.“
Berlin, den 25.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Monat: März 2021
Straßenverkehr: Verkehrsunfälle in Berlin 2020, aus Senat
- Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | 2019 | 2020 |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 19.659 | 15.507 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 12.269 | 9.855 |
Lichtenberg | 8.135 | 7.365 |
Marzahn-Hellersdorf | 6.920 | 6.281 |
Mitte | 20.565 | 15.943 |
Neukölln | 12.420 | 11.210 |
Pankow | 12.192 | 10.959 |
Reinickendorf | 10.544 | 8.854 |
Spandau | 8.591 | 7.742 |
Steglitz-Zehlendorf | 11.291 | 10.185 |
Tempelhof-Schöneberg | 15.163 | 13.264 |
Treptow-Köpenick | 9.557 | 9.121 |
Gesamt | 147.306 | 126.286 |
(Stand 03. März 2021)
- Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschäden nach Bezirk | Anzahl |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 1.473 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 1.272 |
Lichtenberg | 725 |
Marzahn-Hellersdorf | 613 |
Mitte | 2.070 |
Neukölln | 987 |
Pankow | 1.230 |
Reinickendorf | 880 |
Spandau | 788 |
Steglitz-Zehlendorf | 908 |
Tempelhof-Schöneberg | 1.196 |
Treptow-Köpenick | 1.007 |
Gesamt | 13.149 |
(Stand: 3. März 2021)
- In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | Anzahl |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 682 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 870 |
Lichtenberg | 430 |
Marzahn-Hellersdorf | 283 |
Mitte | 1.196 |
Neukölln | 522 |
Pankow | 748 |
Reinickendorf | 376 |
Spandau | 307 |
Steglitz-Zehlendorf | 485 |
Tempelhof-Schöneberg | 550 |
Treptow-Köpenick | 576 |
Gesamt | 7.025 |
(Stand: 3. März 2021)
2.2 In wie vielen Fällen von Personenschäden mit Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen handelte es sich um einen Unfall beim Abbiegen?
Zu 2.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | 2020 | Gesamt | |
Beteiligung von Zu Fuß Gehenden | Beteiligung von Radfahrenden | ||
Charlottenburg-Wilmersdorf | 43 | 158 | 201 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 18 | 219 | 237 |
Lichtenberg | 12 | 108 | 120 |
Marzahn-Hellersdorf | 12 | 54 | 66 |
Mitte | 41 | 297 | 338 |
Neukölln | 28 | 78 | 106 |
Pankow | 27 | 162 | 189 |
Reinickendorf | 25 | 101 | 126 |
Spandau | 21 | 54 | 75 |
Steglitz-Zehlendorf | 24 | 108 | 132 |
Tempelhof-Schöneberg | 37 | 114 | 151 |
Treptow-Köpenick | 16 | 110 | 126 |
Gesamt | 304 | 1.563 | 1.867 |
(Stand: 3. März 2021)
- Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | 2020 | |
Anzahl der Rotlichtverstöße mit Personenschäden | Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße mit Personenschäden | |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 45 | 102 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 57 | 125 |
Lichtenberg | 18 | 58 |
Marzahn-Hellersdorf | 19 | 60 |
Mitte | 87 | 179 |
Neukölln | 19 | 53 |
Pankow | 21 | 121 |
Reinickendorf | 35 | 68 |
Spandau | 26 | 48 |
Steglitz-Zehlendorf | 15 | 98 |
Tempelhof-Schöneberg | 45 | 88 |
Treptow-Köpenick | 23 | 118 |
Gesamt | 410 | 1.118 |
(Stand: 3. März 2021)
- Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
- Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2020 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | Anzahl der Verkehrsunfalltoten | |||
Radfahrende | Zu Fuß Gehende | Andere | Gesamt | |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 3 | 2 | 0 | 5 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 2 | 1 | 0 | 3 |
Lichtenberg | 1 | 1 | 0 | 2 |
Marzahn-Hellersdorf | 1 | 2 | 1 | 4 |
Mitte | 1 | 2 | 1 | 4 |
Neukölln | 0 | 2 | 0 | 2 |
Pankow | 1 | 0 | 5 | 6 |
Reinickendorf | 2 | 0 | 1 | 3 |
Spandau | 1 | 3 | 0 | 4 |
Steglitz-Zehlendorf | 2 | 0 | 1 | 3 |
Tempelhof-Schöneberg | 0 | 2 | 3 | 5 |
Treptow-Köpenick | 3 | 4 | 2 | 9 |
Gesamt | 17 | 19 | 14 | 50 |
(Stand: 3. März 2021)
- Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | Anzahl Verkehrsunfalltote aufgrund | |
Rotlichtverstoß | Geschwindigkeitsverstoß | |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 0 | 1 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 0 | 0 |
Lichtenberg | 0 | 0 |
Marzahn-Hellersdorf | 0 | 1 |
Mitte | 0 | 3 |
Neukölln | 0 | 0 |
Pankow | 0 | 2 |
Reinickendorf | 0 | 0 |
Spandau | 1 | 0 |
Steglitz-Zehlendorf | 0 | 1 |
Tempelhof-Schöneberg | 1 | 1 |
Treptow-Köpenick | 0 | 1 |
Gesamt | 2 | 10 |
(Stand: 3. März 2021)
- Welche weiteren Ursachen führten zu Unfällen mit schweren Personenschäden oder Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Weitere Unfallursachen bei VU mit Verkehrsunfalltoten 2020 (ohne Rotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß) | Anzahl |
Alkoholeinfluss | 1 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 2 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 9 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 3 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 8 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 2 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 2 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 2 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 2 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 3 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 1 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 1 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen | 1 |
Gesamt | 51 |
(Stand: 3. März 2021)
Bezirk / weitere Unfallursachen bei Verkehrsunfalltoten 2020 | Anzahl |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 1 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 1 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 1 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 4 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 2 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 2 |
Lichtenberg | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 1 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 1 |
Marzahn-Hellersdorf | 3 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 1 |
Mitte | 4 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 1 |
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 1 |
Neukölln | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 2 |
Pankow | 5 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 2 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 1 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
Reinickendorf | 3 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 2 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen | 1 |
Spandau | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehende an anderen Stellen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehende an Fußgängerfurten | 1 |
Steglitz-Zehlendorf | 2 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 1 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 1 |
Tempelhof-Schöneberg | 4 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 1 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 1 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 1 |
Treptow-Köpenick | 12 |
Alkoholeinfluss | 1 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehende | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 2 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 1 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 1 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 1 |
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 1 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen | 1 |
Gesamt | 51 |
(Stand: 3. März 2021)
Weitere Unfallursachen bei VU mit schweren Personenschäden (ohne Rotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß) | Anzahl |
Alkoholeinfluss | 122 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 78 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehender | 10 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 39 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 44 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 158 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 64 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 64 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 61 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 212 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 106 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 141 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 74 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 61 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 161 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 42 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 47 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 11 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 200 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 91 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 33 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 4 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 6 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 38 |
andere Mängel | 7 |
Beleuchtung | 6 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 19 |
Bremsen | 3 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 21 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 17 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 20 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht) | 1 |
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts | 4 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 41 |
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens | 1 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen | 2 |
Nichtbenutzen des Gehweges | 1 |
Spielen auf oder neben der Fahrbahn | 1 |
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund | 4 |
Übermüdung | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 2 |
Lenkung | 1 |
Überladung, Überbesetzung | 2 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 7 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 287 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 85 |
Bereifung | 1 |
Fehler beim Überholtwerden | 2 |
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen | 1 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO) | 1 |
Unzulässiges Halten oder Parken | 1 |
Gesamt | 2.409 |
(Stand: 3. März 2021)
Bezirk / weitere Unfallursachen VU mit schweren Personenschäden | Anzahl |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 232 |
Alkoholeinfluss | 7 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 6 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 7 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 11 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 11 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 8 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 7 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 17 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 12 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 13 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 10 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 5 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 12 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 8 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 3 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 26 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 9 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 4 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 1 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 4 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 1 |
andere Mängel | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 1 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 1 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen | 2 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 2 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 27 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 7 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 153 |
Alkoholeinfluss | 10 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 6 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 14 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 5 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 4 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 13 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 8 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 4 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 3 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 2 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 13 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 6 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 2 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 7 |
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 2 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 2 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 1 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 6 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 1 |
andere Mängel | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 1 |
Bremsen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 1 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 2 |
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund | 1 |
Übermüdung | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 17 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 8 |
Lichtenberg | 182 |
Alkoholeinfluss | 9 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 8 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 7 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 15 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 10 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 9 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 7 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 19 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 9 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 4 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 11 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 1 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 5 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 11 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 11 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 1 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 3 |
Beleuchtung | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 5 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 2 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 19 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 3 |
Marzahn-Hellersdorf | 132 |
Alkoholeinfluss | 6 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 8 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 12 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 2 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 2 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 5 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 9 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 8 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 1 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 3 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 9 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 3 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 4 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 10 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 3 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 1 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
Beleuchtung | 2 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 2 |
Lenkung | 1 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 5 |
Nichtbenutzen des Gehweges | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 16 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 8 |
Mitte | 289 |
Alkoholeinfluss | 17 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 1 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 6 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 22 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 8 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 3 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 26 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 13 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 12 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 9 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 9 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 20 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 5 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 1 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 23 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 10 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 5 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 6 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 3 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 2 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 5 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 6 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 52 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 7 |
Neukölln | 161 |
Alkoholeinfluss | 15 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 2 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 6 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 16 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 5 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 6 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 6 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 13 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 1 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 5 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 3 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 3 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 12 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 2 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 1 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 18 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 7 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 1 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 3 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 2 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 5 |
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens | 1 |
Überladung, Überbesetzung | 1 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 14 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 4 |
Unzulässiges Halten oder Parken | 1 |
Pankow | 237 |
Alkoholeinfluss | 16 |
andere Fehler beim Fahrzeugführender | 5 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 14 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 5 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 2 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 26 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 13 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 17 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 5 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 8 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 16 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 4 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 3 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 9 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 11 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 3 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 6 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 3 |
andere Mängel | 3 |
Beleuchtung | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 1 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht) | 1 |
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts | 2 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 6 |
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund | 1 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 29 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 6 |
Reinickendorf | 174 |
Alkoholeinfluss | 5 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 9 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 14 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 10 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 12 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 17 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 13 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 7 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 5 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 3 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 10 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 1 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 7 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 10 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 5 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 1 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 2 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 1 |
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts | 1 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 6 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 14 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 7 |
Spandau | 192 |
Alkoholeinfluss | 8 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 7 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 8 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 6 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 7 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 8 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 24 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 3 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 10 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 8 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 4 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 12 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 1 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 6 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 3 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 21 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 7 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 4 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 1 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 1 |
Bremsen | 2 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen | 1 |
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts | 1 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 5 |
Überladung, Überbesetzung | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 14 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 9 |
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO) | 1 |
Steglitz-Zehlendorf | 208 |
Alkoholeinfluss | 8 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 11 |
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 7 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 7 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen | 7 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 25 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 11 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 16 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 5 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 3 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 12 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 5 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 4 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 16 |
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 8 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 7 |
Überholen trotz Gegenverkehr | 1 |
unzulässiges Rechtsüberholen | 1 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 2 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 1 |
Beleuchtung | 2 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 1 |
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund | 1 |
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 31 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 6 |
Bereifung | 1 |
Fehler beim Überholt werden | 1 |
Tempelhof-Schöneberg | 239 |
Alkoholeinfluss | 12 |
andere Fehler beim Fahrzeugführenden | 7 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 10 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen | 4 |
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten | 6 |
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen | 8 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 20 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 9 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 16 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 8 |
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens | 12 |
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen | 15 |
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) | 4 |
sonstige körperliche oder geistige Mängel | 4 |
Überholen trotz unklarer Verkehrslage | 1 |
Ungenügender Sicherheitsabstand | 32 |
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile | 8 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 5 |
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen | 6 |
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) | 2 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr | 2 |
andere Mängel | 1 |
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen | 2 |
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ | 1 |
Übermüdung | 1 |
Geschwindigkeit in anderen Fällen | 21 |
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen | 16 |
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen | 1 |
Treptow-Köpenick | 210 |
Alkoholeinfluss | 9 |
andere Fehler beim Fahrzeugführer | 8 |
andere Fehler der Fußgänger | 1 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war | 3 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen | 5 |
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten | 15 |
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an anderen Stellen | 3 |
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerfurten | 2 |
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen | 1 |
Fehler beim Abbiegen nach links | 17 |
Fehler beim Abbiegen nach rechts | 7 |
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr | 14 |
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren | 8 |
oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
5
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 19
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden
Seitenabstand)
2
sonstige körperliche oder geistige Mängel 7
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Ungenügender Sicherheitsabstand 17
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 10
unzulässiges Rechtsüberholen 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder
Entladen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von
Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder
Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
2
andere Mängel 1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung in anderen Fällen
3
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen 4
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 1
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund 1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
Geschwindigkeit in anderen Fällen 33
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder
Lichtzeichen
4
Fehler beim Überholtwerden 1
Gesamt 2.409
(Stand 03. März 2021)
4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher?
Zu 4.4.:
Im Jahr 2020 wurde bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten der Straftatbestand des
§ 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte
Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 5.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk Anzahl VU mit § 142
StGB
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.429
Friedrichshain-Kreuzberg 2.204
Lichtenberg 2.016
Marzahn-Hellersdorf 1.620
Mitte 3.477
Seite 21 von 21
Neukölln 2.795
Pankow 2.624
Reinickendorf 2.100
Spandau 1.961
Steglitz-Zehlendorf 2.732
Tempelhof-Schöneberg 3.216
Treptow-Köpenick 2.271
Gesamt 30.445
(Stand: 3. März 2021)
5.1. Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2020 aufgeklärt?
Zu 5.1.:
Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden insgesamt 12.294 Verkehrsunfälle bzw.
Delikte aufgeklärt.
Berlin, den 29. März 2021
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Jahr 2020 in Berlin, aus Senat
- Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2020 in Berlin festgestellt?
Zu 1.:
Im Jahr 2020 wurden in Berlin insgesamt 3.661.126 Verkehrsordnungswidrigkeiten re- gistriert.
- Welche Verstoßarten wurden 2020 wie häufig festgestellt?
Zu 2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tatbestände | Häufigkeit |
Verstöße im ruhenden Verkehr | 2.456.783 |
#Geschwindigkeitsverstöße | 892.251 |
#Verkehrsunfälle | 54.144 |
#Rotlichtmissachtung | 41.165 |
Terminüberschreitungen HU | 31.256 |
#Handyverstöße | 18.743 |
Gurtpflicht | 6.989 |
#Abbiegeverstöße | 8.257 |
Vorfahrtverstöße | 5.404 |
Einnahme berauschender Mittel | 1.638 |
Alkohol im Straßenverkehr | 751 |
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung | 143.745 |
(Stand: 27. Februar 2021)
- Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?
Zu 3.:
Eine bezirksbezogene Zuordnung kann im Rahmen der Recherchemöglichkeiten le- diglich für die Tätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter vorgenommen werden. Die jeweilige Anzahl der Verstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Bezirke | Anzahl |
Mitte | 524.861 |
Friedrichshain-Kreuzberg | 266.220 |
Pankow | 261.415 |
Charlottenburg-Wilmersdorf | 254.218 |
Spandau | 73.611 |
Steglitz-Zehlendorf | 115.885 |
Tempelhof-Schöneberg | 121.770 |
Neukölln | 117.149 |
Treptow-Köpenick | 128.269 |
Marzahn-Hellersdorf | 24.299 |
Lichtenberg | 55.992 |
Reinickendorf | 58.730 |
Gesamt | 2.002.419 |
(Stand: 27. Februar 2021)
- Wie erfolgte 2020 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten untergliedert nach:
- Verwarnungsgeld
- Bußgeld
- Fahrverbote
Zu 4.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Sanktionen | Anzahl |
Verwarnungsgelder | 3.293.310 |
Bußgelder | 313.127 |
Fahrverbote | 15.807 |
(Stand: 27. Februar 2021)
- Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2020 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 5.:
Im Jahr 2020 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.535.461 Verkehrsord- nungswidrigkeiten bearbeitet. Dabei sind Einnahmen in Höhe von 83.152.474,05 Euro erzielt worden.
- Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2020 wegen des Eintritts der Verjährung einge- stellt?
Zu 6.:
Von der Bußgeldstelle sind im Jahr 2020 insgesamt 33.701 Verfahren wegen des Ein- tritts der Verfolgungsverjährung eingestellt worden.
6.1 Welche hauptsächlichen Gründe führten dazu, dass die Verjährung eintreten konnte und wie hoch war die Summe der dadurch nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 6.1.:
Die Einstellungen sind vorwiegend dem Umstand geschuldet, dass Fahrzeugführen- de nicht innerhalb der Frist der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnten. Die Summe der nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder aus diesen Vorgängen beläuft sich auf 1.712.536,68 Euro.
- Wie viele Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es an welchen Standorten 2020 in Berlin?
Zu 7.:
Im Bestand der Polizei Berlin befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 insge- samt 32 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Standorte sind der nachfolgen- den Übersicht zu entnehmen:
Standort |
Bundesallee/Güntzelstraße |
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee |
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße |
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg |
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm |
Bundesallee/Nachodstraße |
Mehringdamm/Bergmannstraße |
Innsbrucker Platz |
Osloer Straße/Koloniestraße |
Großer Stern/Altonaer Straße |
Prenzlauer Allee/Ostseestraße |
Reichpietschufer/George-C.-Marshall-Brücke |
Theodor-Heuss-Platz |
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee |
Lindauer Allee/Roedernallee |
Kaiserdamm/Messedamm |
Mollstraße/Otto-Braun-Straße |
Kurfürstenstraße/An der Urania |
Potsdamer Straße/Bülowstraße |
Buschkrugallee/BAB A 100 |
Elsenstraße/Puschkinallee |
Landsberger Allee/Weißenseer Weg |
Adlergestell/Otto-Franke-Straße |
Antonienstraße/Scharnweberstraße |
Frankfurter Allee |
Seestraße |
Tunnel Ortsteil Britz |
Tunnel Tiergarten |
Schildhornstraße/Gritzner Straße |
Oberlandstraße/BAB A 100 |
Tunnel Flughafen Tegel |
BAB A 111 Schulzendorfer Straße |
- An welchen Standorten sind im Jahr 2020 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Ge- schwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?
- Welche Kosten sind für die Einrichtung für welchen Standort entstanden?
Zu 8. und 8.1.:
Die Standorte und Kosten der beiden im Jahr 2020 neu errichteten stationären Über- wachungsanlagen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Standort | Kosten in Euro |
Landsberger Allee/Weißenseer Weg | 24.509,41 |
Oberlandstraße/BAB A 100 | 80.712,80 |
Endgültige Außerbetriebnahmen gab es nicht.
- Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2021?
Zu 9.:
Für das laufende Jahr sind keine Neuerrichtungen oder Außerbetriebsetzungen von stationären Überwachungsanlagen geplant.
- Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen, Trailern und Handlasern) im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 verändert?
Zu 10.:
Die Auslastungen in Stunden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Handlaser | Radarfahrzeuge | Messanhänger | ||||
Monat | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
Januar | 495 | 467 | 1.646 | 2.395 | 1.199 | – |
Februar | 508 | 509 | 1.725 | 1.971 | 862 | 772 |
März | 377 | 595 | 1.831 | 2.211 | 449 | 1.299 |
April | 309 | 472 | 1.947 | 2.256 | 837 | 1.128 |
Mai | 364 | 522 | 1.719 | 1.678 | 916 | 1.226 |
Juni | 713 | 454 | 1.586 | 1.560 | 962 | 1.082 |
Juli | 456 | 568 | 1.720 | 2.197 | 1.019 | 1.303 |
August | 668 | 751 | 1.548 | 1.908 | 571 | 1.126 |
Septem- ber | 521 | 421 | 1.305 | 1.555 | 1.286 | 865 |
Oktober | 364 | 525 | 1.531 | 1.290 | 1.128 | 1.173 |
November | 370 | 357 | 2.447 | 1.312 | 1.080 | 696 |
Dezember | 51 | 197 | 644 | 1.604 | 545 | 983 |
Gesamt | 5.196 | 5.838 | 19.649 | 21.937 | 10.854 | 11.653 |
(Stand: 25. Februar 2021)
- Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 11.:
Die Einsatzzahlen sind, trotz der durch die COVID19-Pandemie verursachten weitrei- chenden Zugleichaufgaben für die Dienstkräfte der Polizei Berlin, auf einem in etwa gleichbleibenden Niveau zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund erachtet der Senat die Interventionslage als ausreichend.
- Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den stationären Geschwindigkeitsüber- wachungsanlagen 2020 insgesamt erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 12.:
Die jeweilige Anzahl der Überschreitungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men:
Standort | Überschreitungen |
Antonienstraße/Scharnweberstraße | 7.316 |
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm | 725 |
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee | 6.275 |
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße | 1.934 |
BAB A 111 Schulzendorfer Straße | 118.982 |
Lindauer Allee/Roedernallee | 182 |
Bundesallee/Nachodstraße | 452 |
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg | 6.933 |
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee | 35 |
Kaiserdamm/Messedamm | 5.502 |
Reichpietschufer/G.-C.-Marshall-Brücke | 11.016 |
Seestraße | 2.125 |
Osloer Straße/Koloniestraße | 2.486 |
Mollstraße/Otto-Braun-Straße | 10.029 |
Kurfürstenstraße/An der Urania | 713 |
Schildhornstraße/Gritznerstraße | 14.574 |
Innsbrucker Platz | 182 |
Potsdamer Straße/Bülowstraße | 22.619 |
Tunnel Ortskern Britz | 61.786 |
Tunnel Flughafen Tegel | 83.664 |
Tunnel Tiergarten | 23.327 |
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße | 7 |
Mehringdamm/Bergmannstraße | 3.229 |
Buschkrugallee/BAB A 100 | 721 |
Frankfurter Allee | 24.913 |
Elsenstraße/Puschkinallee | 10.873 |
Adlergestell/Otto-Franke-Straße | 31.209 |
Gesamt | 451.809 |
(Stand: 25. Februar 2021)
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, wa- ren im Jahr 2020 entweder aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen. Die Anlage am Theodor-Heuss- Platz registriert verkehrsbedingt keine Überschreitungen.
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 12.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 6.426.748,13 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
- Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den mobilen Geschwindigkeitsüberwa- chungsanlagen 2020 insgesamt erfasst?
Zu 13.:
Mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachungstechnik wurden im Jahr 2020 insgesamt
729.215 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert.
13.1. Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 13.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 10.769.800,97 Euro an Einnahmen aus den Messungen der mobilen Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
- Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rotlichtüberwachungsanlagen im Jahr 2020 erfasst wor- den (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 14.:
Die jeweilige Anzahl der erfassten Rotlichtverstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort | Verstöße |
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm | 273 |
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee | 5.388 |
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße | 1.167 |
Lindauer Allee/Roedernallee | 227 |
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg | 1.032 |
Theodor-Heuss-Platz | 1.197 |
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee | 5.420 |
Osloer Straße/Koloniestraße | 2.301 |
Mehringdamm/Bergmannstraße | 4.065 |
Adlergestell/Otto-Franke-Straße | 2.568 |
Antonienstraße/Scharnweberstraße | 3.048 |
(Stand: 27. Februar 2021)
Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, waren im Jahr 2020 aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen.
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 14.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 2.074.379,54 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Rot- lichtüberwachungsanlagen erzielt.
- Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden?
Zu 15.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Verkehrsüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2020 auf 429.116,91 Euro.
- Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit den „Enforcement Trailern“?
Zu 16.:
In Berlin liegt der Schwerpunkt auf der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Jede fahrzeugführende Person soll zu jeder Zeit und möglichst flächendeckend mit der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeit rechnen müssen. Die Geschwindig- keitsmessanhänger ermöglichen somit einen zielführenden Lückenschluss zwischen mobiler und stationärer Überwachungstechnik. Mit den Geräten lässt sich die Ge- schwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet ressourcenschonend intensivieren.
- Gab es im Jahr 2020 Leih- oder Anschaffungskosten? Wenn ja, wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im Jahr 2020 einzeln und insgesamt? Wie hoch sind ihre Anschaffungskosten und wie viele Geräte wurden gekauft?
Zu 16.1:
Die Kosten für die Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessanhängern betrugen 291.427,77 Euro. Leihkosten sind nicht entstanden.
- An wie vielen Stunden waren die Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Ge- schwindigkeitsverstöße wurden jeweils registrierten?
Zu 16.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort | Laufzeit in Stunden | Überschreitungen |
Manteuffelstraße | 146,75 | 586 |
Marienfelder Allee | 93,87 | 390 |
Oranienburger Chaussee | 95,27 | 208 |
Zittauer Straße | 46,90 | 1 |
Standort | Laufzeit in Stunden | Überschreitungen |
Alt-Lankwitz | 121,17 | 1.763 |
Am Treptower Park | 94,43 | 2.082 |
Antonienstraße | 70,97 | 303 |
Apollofalterallee | 116,12 | 770 |
Aroser Allee | 46,45 | 213 |
BAB A 100 | 379,27 | 16.578 |
BAB A 103 | 382,54 | 6.746 |
BAB A 115 | 94,80 | 4.440 |
Barnetstraße | 79,15 | 3 |
Baumschulenstraße | 261,65 | 1.831 |
Berlepschstraße | 143,92 | 887 |
Bernauer Straße | 47,13 | 327 |
Bildhauerweg | 94,88 | 0 |
Bismarckstraße | 118,12 | 437 |
Blankenburger Chaussee | 142,98 | 233 |
Blankenburger Straße | 195,08 | 2.158 |
Boelckestraße | 46,38 | 1.131 |
Brunsbütteler Damm | 121,22 | 579 |
Bundesallee | 118,08 | 2.445 |
Damerowstraße | 95,12 | 604 |
Dietzgenstraße | 142,88 | 394 |
Drontheimer Straße | 141,65 | 417 |
Eichborndamm | 94,02 | 57 |
Eisenacher Straße | 47,27 | 78 |
Ernst-Ruska-Ufer | 66,78 | 831 |
Fürstenwalder Damm | 146,90 | 601 |
Giesensdorfer Straße | 70,03 | 28 |
Granitzstraße | 48,55 | 162 |
Grazer Damm | 37,97 | 326 |
Hansastraße | 123,18 | 467 |
Hauptstraße | 571.01 | 8.334 |
Heinrich-Grüber-Straße | 119,12 | 446 |
Hindenburgdamm | 140.06 | 2.698 |
Hohenstaufenstraße | 143,32 | 1.695 |
Holzhauser Straße | 69,70 | 516 |
Hönower Straße | 118,32 | 268 |
Im Domstift | 71,45 | 389 |
Johannisthaler Chaussee | 68,33 | 368 |
Kaiser-Wilhelm-Straße | 186,77 | 1.473 |
Karl-Marx-Allee | 144,00 | 564 |
Kiefheider Weg | 47,28 | 95 |
Kladower Damm | 142,30 | 1.304 |
Koenigsallee | 143,60 | 2.052 |
Kurfürstendamm | 119,38 | 28 |
Kurt-Schumacher-Damm | 69,50 | 509 |
Landsberger Allee | 99,90 | 1.433 |
Lessingstraße | 70,32 | 717 |
Lichtenrader Damm | 362,33 | 2.429 |
Standort | Laufzeit in Stunden | Überschreitungen |
Luzerner Straße | 168,22 | 899 |
Malchower Weg | 67,55 | 26 |
Malteserstraße | 115,90 | 498 |
Marienfelder Allee | 118,67 | 636 |
Märkische Allee | 149,15 | 4.006 |
Martin-Luther-Straße | 68,15 | 2.965 |
Müllerstraße | 143,90 | 4.166 |
Neuköllner Straße | 119,98 | 707 |
Nonnendammallee | 143,23 | 2.076 |
Oberfeldstraße | 143,87 | 75 |
Oberhofer Weg | 96,87 | 43 |
Oranienburger Chaussee | 24,98 | 72 |
Oraniendamm | 95,00 | 510 |
Osdorfer Straße | 94,52 | 530 |
Ostseestraße | 95,45 | 1.372 |
Pankstraße | 46,23 | 630 |
Potsdamer Chaussee | 144,05 | 2.019 |
Residenzstraße | 168,72 | 3.960 |
Rheinstraße | 119,48 | 190 |
Roedernallee | 44,93 | 337 |
Roelckestraße | 95,50 | 638 |
Schivelbeiner Straße | 95,15 | 1.319 |
Schönefelder Chaussee | 120,58 | 378 |
Schönefelder Straße | 118,48 | 740 |
Seegefelder Straße | 142,78 | 354 |
Seegefelder Weg | 143,99 | 691 |
Sonnenallee | 69,47 | 424 |
Spindlersfelder Straße | 94,73 | 501 |
Streitstraße | 120,88 | 1.136 |
Stubenrauchstraße | 72,35 | 337 |
Suermondstraße | 234,40 | 4.577 |
Teichstraße | 118,78 | 407 |
Torstraße | 334,09 | 26.234 |
Voßstraße | 45,88 | 179 |
Wisbyer Straße | 119,17 | 683 |
Gesamt | 10.853,25 | 137.709 |
(Stand: 25. Februar 2021)
- Gab es Vandalismusschäden, und wenn ja in welchem Umfang?
Zu 16.3:
An beiden Geschwindigkeitsmessanhängern wurden im Jahr 2020 insgesamt 28 Sachbeschädigungen registriert. Ganz überwiegend handelte es sich dabei um Farb- schmierereien. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 12.000 Euro.
- Beabsichtigt der Senat, weitere Geräte dieser Art anzuschaffen, und wenn ja, wann?
Zu 16.4.:
Die Polizei Berlin wird im laufenden Jahr zwei weitere Geschwindigkeitsmessanhänger beschaffen. Es stehen dann insgesamt sechs Geschwindigkeitsmessanhänger zur Verfügung.
Berlin, den 29. März 2021 In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Bahnindustrie: Stadler: Forschungsprojekt «Batterietechnologie» mit dem FLIRT Akku erfolgreich abgeschlossen, aus Stadler
#Stadler hat das 2018 gestartete #Forschungsprojekt zur Entwicklung und Erprobung von #Batterietechnologien im #Schienenfahrzeugbereich nach dreijähriger #Forschungsphase erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und gemeinsam mit der #TU Berlin und der #EWE AG entwickelt. Das als Testträger konstruierte Fahrzeug hat in der dreijährigen Erprobungsphase die anfänglichen Erwartungen mit einer nachgewiesenen Reichweite im reinen Batteriebetrieb von 185 Kilometern weit übertroffen.
54 Prozent des europäischen Schienennetzes ,erfügen über eine #Oberleitung. In Deutschland sind es heute rund 60 Prozent, bis 2025 sollen 70 Prozent der Strecken #elektrifiziert sein. Für die verbleibenden Strecken ist der Einsatz #CO2-emissionsfreier #Schienenfahrzeuge ein grundlegender Baustein zur Erreichung der #EU- Klimaziele. Stadler hatte bereits früh konkrete Ansätze, den Schienenverkehr auf allen Strecken umweltfreundlich und energieeffizient zu machen. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Projekts «Verbundprojekt FLIRT (Akku) – Netzintegration und netzdienliche Ladung eines batterieelektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugs für die Überbrückung ausgedehnter nicht oder teilweise elektrifizierter Streckenabschnitte im Regionalverkehr» entwickelte das Unternehmen den FLIRT Akku, einen dreiteiligen Testträger auf Basis des Fahrzeugtyps FLIRT zu Erprobung der Batterietechnologie. «Während unserer gemeinsamen Projektarbeit konnten wir wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Batterietechnologie gewinnen», erklärt Evelyn Thiel, technische Leiterin des Forschungsprojekts bei Stadler. Seit seiner Vorstellung im Herbst 2018 legte das vollumfänglich für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeug 15.000 Kilometer im reinen Batteriebetrieb zurück. Besonderen Wert legte das Projektteam auf die Erprobung im Fahrgasteinsatz möglicher Szenarien wie Aufholen ungeplanter Verspätungen auf der Strecke und Einsatz unter extremen Witterungsbedingungen, um die Reaktion der Batterien zu testen. «Im Sommer 2019 haben wir den FLIRT Akku während einer Hitzewelle bei 40 Grad Außentemperatur und vollem Einsatz der Klimaanlage ebenso getestet wie im Winter 2021 während zweistelliger Minusgrade. Der Einsatz im reinen Batteriebetrieb war dabei jederzeit uneingeschränkt möglich, ohne dass wir an den unteren Grenzwert der Kapazität gestoßen sind.», so Evelyn Thiel.
185 Kilometer nachgewiesene Reichweite
Die technische Machbarkeit der Batterietechnologie im Bahnverkehr und die Grenzen der installierten Batteriekapazität wurden auf eigens zu diesem Zweck angelegten Testfahrten gemeinsam mit dem Hersteller der Batterien für das Testfahrzeug, der deutschen #Initilion GmbH, ausgelotet, um wertvolle Erfahrungen für die Auslegung zukünftiger Fahrzeuge zu gewinnen. Auch die betrieblichen Randbedingungen, die für die #Verkehrsunternehmen beim gebotenen und gewollten Wechsel von Diesel- zur batterie-elektrischen Traktion zu beachten sind, wurden untersucht. Dabei konnte die errechnete maximale Reichweite des Fahrzeugs auf Strecken ohne Oberleitung im Nachweis mit 185 Kilometern nach oben korrigiert werden. «Wir arbeiten bei Stadler kontinuierlich daran, den Schienenverkehr mit guten Ideen und ihrer schnellen und praktischen technologischen Umsetzung noch besser und frei von Emissionen zu gestalten, um so noch mehr Menschen vom Umstieg auf die Bahn zu überzeugen. Wir sind stolz, mit dem FLIRT Akku ein umweltfreundliches, flexibles Fahrzeug bis zur Marktreife entwickelt zu haben und im Rahmen des Forschungsprojekts mit der Unterstützung unserer Projektpartner und des Projektträgers unsere Annahmen nicht nur bewiesen, sondern übertroffen zu haben. Zusammen mit dem FLIRT H2 bietet Stadler CO2-emissionsfreie Lösungen für jede Strecke an.», sagt Steffen Obst, Leiter Vertrieb Vollbahnen Stadler Deutschland.
Straßenbahn: Fünf neue Strecken: Wird 2028 in Berlin das Jahr der Straßenbahn? In sieben Jahren soll die Tram unter anderem zum Potsdamer Platz und nach Neukölln fahren. aus Berliner Zeitung
2028 sollen in Berlin nicht weniger als fünf #Neubaustrecken der #Straßenbahn eröffnet werden – unter anderem zum #Potsdamer Platz und nach #Neukölln. In seiner Antwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg gab Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) die aktuellen #Straßenbahnplanungen bekannt.
Auch wenn Beobachter daran zweifeln, weil der #Netzausbau in Berlin bisher nur langsam vorangeht: 2028 soll das Jahr der Straßenbahn werden, wenn man den Angaben des Senats glaubt. Dann sollen die Trassen von der Turmstraße nach #Jungfernheide, von #Pankow-Heinersdorf nach #Weißensee und im #Blankenburger Süden ans Netz gehen – ein Jahr später als im vergangenen Jahr bekannt gegeben. Vorgesehen ist, die Strecke von der #Warschauer Straße zum #Hermannplatz ebenfalls 2028 zu eröffnen.
Das gilt auch für das prominenteste Projekt, die neue Verbindung von #Alexanderplatz zum #Kulturforum. Die 4,1 Kilometer lange Trasse soll über die #Leipziger Straße und den #Potsdamer Platz verlaufen. Die Vorplanung soll bis Ende Mai fertig werden, teilte Staatssekretär Streese mit.
Künftig nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung auf der Leipziger Straße?
Auch im Fall der Strecke zum Kulturforum hatte es zuletzt geheißen, dass 2027 erstmals Bahnen fahren werden. 2016 war in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung sogar davon die Rede, dass der Bau spätestens in diesem Jahr beginnt. Doch der Bereich sei von einer „erheblichen städtebaulichen …