#DankeTXL: Besucherterrasse öffnet ab 3. Oktober / Air-France-Flug verabschiedet den Flughafen/ Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Am 8. November 2020 schließt der #Flughafen #Berlin-Tegel seine Türen. Mit der Schließung Tegels konzentriert sich der #Flugbetrieb der Hauptstadtregion auf den #BER. Die letzten regulären Linienflüge werden #TXL bereits am 7. November 2020 verlassen. Am Folgetag, dem 8. November, endet der Flugbetrieb in #Tegel.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Mit der Schließung des Flughafens Tegel geht ein großes Stück Stadtgeschichte zu Ende. Der Flugbetrieb wurde von einem perfekt eingespielten Team aus #Flughafengesellschaft und den zahlreichen Partnern sehr effektiv organisiert. Auf dem eigentlich längst zu klein gewordenen Flughafen konnten deutlich mehr Passagiere abgefertigt, als man für möglich gehalten hat – zuletzt 24 Millionen Passagiere 2019. Tegel am Laufen zu halten war eine wichtige Bedingung, um den BER fertig bauen zu können. Tegel hat Berlin einen großen Dienst erwiesen. Es ist uns darum wichtig – trotz den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – allen, die es möchten, die Möglichkeit zu geben, Danke zu sagen und Abschied zu nehmen.“

Öffnung der #Besucherterrasse Tegel
Ab dem 3. Oktober bis zum 7. November 2020 wird die Besucherterrasse des Flughafens Tegel wieder geöffnet. Kostenlose Zeittickets können ab dem 1. Oktober online gebucht werden. Interessierte bekommen noch einmal die Gelegenheit, Starts und Landungen hautnah mitzuerleben und das Geschehen auf dem Vorfeld zu beobachten. Zusätzlich gibt es Informationen zur Geschichte des Flughafens. Ein #Selfie-Spot lädt zu Erinnerungsfotos ein, die gerne unter dem Hashtag #DankeTXL geteilt werden können.

Aufgrund der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ist jedoch jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig auf der Terrasse zugelassen. In der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.30 Uhr können täglich gut 900 Personen auf die Besucherterrasse. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, den Flughafen Tegel noch einmal hautnah zu erleben und Abschied zu nehmen, beträgt die Besuchszeit pro Person eine Stunde.

Interessierte müssen daher vorab ein Ticket für sich und bis zu vier weitere Personen buchen. Pro Person sind insgesamt maximal zwei Besuche möglich. Die Registrierung erfolgt online unter: http://www.danketegel.berlin

Letzter Abflug TXL
Den ersten #Linienflug nach Tegel absolvierte die französische Fluggesellschaft #Air France. Am 2. Januar 1960 landete eine #Lockheed Super Constellation am neuen Flughafen. Mehr als sechzig Jahre später, am 8. November 2020 wird sich der Kreis schließen. Um 15.00 Uhr soll eine Maschine der Air France am Flughafen Berlin-Tegel in Richtung #Paris-Charles-de-Gaulle-Flughafen abheben. Der letzte Flug der Air France beendet damit auch die Ära der Fliegerei in Berlin.

Terminalrundgänge am 8. November 2020
Am Nachmittag des 8. November 2020 kann das historische Sechseck des Terminals A noch einmal besichtigt werden. Informationen über Anmeldemöglichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
http://www.berlin-airport.de

BVG: Streik beendet: Busse und Bahnen der BVG kommen wieder in den gewohnten Takt, aus BVG

Der #Streik der Gewerkschaft Verdi bei den Berliner Verkehrsbetrieben ist beendet. Schon um kurz nach 12 Uhr rollten die ersten Busse und Straßenbahnen wieder von den Betriebshöfen und die ersten U-Bahnen aus den Aufstellanlagen. Bis alle Linien wieder im gewohnten #Takt fahren, wird es allerdings noch einige Zeit dauern.

„Der logistische Aufwand ist enorm“, sagte BVG-Betriebsvorstand Dr. Rolf Erfurt am Mittag. „Es müssen nicht nur alle Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer an die richtigen Startstationen kommen, wir müssen beispielsweise auch die aus Sicherheitsgründen während des Streiks verschlossenen U-Bahnhöfe wieder öffnen. Wir tun natürlich alles, um unseren Fahrgästen nach dem Streik von Verdi so schnell wie möglich wieder die gewohnte Qualität und die normalen Takte anbieten zu können. Damit etwa der Betrieb bei der #U-Bahn sehr rasch wieder anlaufen kann, werden bei den meisten Bahnhöfen zunächst nur zwei Zugänge aufgeschlossen, der Rest folgt nach und nach. Wir danken unsere Fahrgäste schon jetzt für ihre Geduld.“

Die Fachleute von #Bus, #Straßenbahn und U-Bahn gehen davon aus, dass der Verkehr sich bis ca. 15 Uhr weitgehend normalisiert haben wird. Seit Betriebsbeginn in der Nacht zum heutigen Dienstag und bis 12 Uhr mittags hatte der Streik der Gewerkschaft Verdi den Verkehr auf den allermeisten BVG-Linien lahmgelegt. Lediglich 28 Buslinien, die von externen Firmen im Auftrag der BVG bedient werden, fuhren komplett oder mit leichten Einschränkungen. Auch die Fährlinien der BVG waren nicht vom Streik betroffen.

Die BVG bedankt sich insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der #S-Bahn Berlin, die ebenfalls nicht bestreikt wurde. Durch den Einsatz der größtmöglichen #S-Bahn-Fahrzeugflotte wurden die Auswirkungen des Verdi-Streiks auf Hundertausende Fahrgäste am Morgen zumindest teilweise abgefedert.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Messe + Bahnindustrie: Innotrans, aus Senat

http://www.berlin.de

1. Wie haben sich a) die Fachbesucherzahlen b) die Zahl der Aussteller und c) die genutzte Nettofläche anlässlich der INNOTRANS seit dem Jahr 2010 in Berlin entwickelt?
Zu 1.:
Seit dem Jahr 2010 hat sich die InnoTrans mit Blick auf a) die Fachbesucherzahlen,
b) die Zahl der Ausstellenden und c) die genutzte Nettofläche wie folgt entwickelt:

Veranstaltungsjahr a)       Fachbesucher- zahlen b)      Zahl      der Ausstellenden c)  genutzte  Nettofläche
2010 103.295 2.243 81.171
2012 121.066 2.515 94.785
2014 133.595 2.761 103.409
2016 137.391 2.955 111.984
2018 153.421 3.062 116.027

2. An wie vielen Tagen fand die INNOTRANS bisher jeweils statt?
Zu 2.:
Seit ihrer Premiere im Jahr 1996 findet die InnoTrans alle zwei Jahre als 4-tägige
(dienstags – freitags) internationale Fachmesse statt. Am jeweils daran anschließenden Wochenende fanden zudem, letztmalig im Jahr 2018, die InnoTransPublikumstage (Zutritt zum Frei- und Gleisgelände und Unterhaltungsprogramm)
statt.
3. Wie viele Übernachtungen mit welchem – ggf. geschätzten – Gesamtumsatzvolumen in € fanden
anlässlich der INNOTRANS 2018 in Berlin statt?
2
Zu 3.:
Diese Daten liegen der Messe Berlin GmbH nicht vor. Auch die Berlin Tourismus &
Kongress GmbH teilte auf Nachfrage mit, dass sie diese Daten nicht erhebt.
4. Welche weiteren Umwegrentabilitätseffekte – etwa Gastronomie- und Einzelhandelsumsätze – in
welcher geschätzten Höhe können mit den Fachbesuchern der INNOTRANS 2018
Die folgenden Ausführungen fußen auf der Studie „Bedeutung der Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter für den Wirtschaftsstandort Berlin“ der Investitionsbank Berlin aus dem Jahr 2015. Anhand eines ökonometrischen Regionalmodells
hat diese Studie die Auswirkungen und (volks)wirtschaftlichen Effekte der Veranstaltungen der Messe Berlin berechnet. Diese Umwegrentabilitätseffekte werden grundsätzlich primär im Dienstleistungssektor (Hotellerie und Gastronomie, Taxi- und Einzelhandelsunternehmen, Freizeit- und Kultureinrichtungen [Ausgaben der Messegäste] sowie Handwerksbetriebe, Transportunternehmen und Sicherheitsfirmen [Ausgaben der Aussteller]) generiert und können an dieser Stelle mangels einer entsprechend feingliedrigen Datenlage sowie entsprechenden Erhebungen nur als Gesamtangabe, nicht jedoch als Brancheneinzelbetrachtung getätigt werden.
Für die InnoTrans 2018 insgesamt lässt sich dann entsprechend festhalten:
Der Kaufkraftzufluss und die zusätzlichen Konsumausgaben der Ausstellenden und
Fachbesuchenden sind mit ca. 255 Mio. Euro zu beziffern. Daraus wurden zusätzliche Steuereinnahmen für das Land Berlin in Höhe von ca. 12,1 Mio. Euro generiert.
5. Ab welchem Datum wurden für die INNOTRANS 2018 die Buchungen durch Aussteller bei der
Messe Berlin vorgenommen?
Zu 5.:
Mit Veranstaltungsbeginn einer InnoTrans startet auch die Vermarktung der zwei
Jahre später stattfindenden Folgeveranstaltung. Entsprechend ist mit Beginn der InnoTrans 2016 die InnoTrans 2018 in die Vermarktung gegangen. In den letzten Jahren waren bereits ein knappes halbes Jahr später, somit mehr als 1,5 Jahre vor dem
nächsten Veranstaltungstermin, ca. 80 Prozent der Ausstellungsflächen gebucht.
Dies begründet sich insbesondere in einer hohen Wiederbeteiligungsquote der Aussteller sowie anhaltenden Zuwächsen bei den Ausstellerzahlen und einer entsprechenden Flächennachfrage.
6. An welchen Tagen soll die INNOTRANS 2020 nach aktuellem Stand stattfinden?
Zu 6.:
Die InnoTrans 2020 musste aufgrund der Covid-19 Pandemie verschoben werden
und soll nunmehr vom 27. bis 30. April 2021 stattfinden.
7. Ist dieser zeitliche Vorlauf aus Sicht und Erfahrung des Messeveranstalters ausreichend, um den
Planungsbedürfnissen der Aussteller zu genügen?
Zu 7.:
Wie in Antwort zu 5. bereits kurz umrissen, wird notwendigerweise bei der InnoTrans
grundsätzlich mit überdurchschnittlich langen Vorlaufzeiten gearbeitet. Dies betrifft
nicht nur den Beginn der Vermarktung, sondern auch die jeweils konkrete Veranstaltungsplanung und -durchführung. Hierbei ist insbesondere der komplexe Auf- und
Abbau einer flächendeckenden Veranstaltung in einem sehr knappen Zeitrahmen
(lediglich zwei Wochen liegen zwischen IFA und InnoTrans) sowie ein extrem hoher
logistischer Aufwand u.a. aufgrund langer Anlieferwege und -zeiten, der Dimension
3
der Exponate, etc. zu berücksichtigen. Dies sowie der ungebrochene Erfolg inklusive
kontinuierlichen Zuwächsen funktioniert nur dank der hochgradig professionellen Arbeit des InnoTrans-Teams sowie sämtlicher involvierten Bereiche der Messe Berlin
inklusive ihrer Servicetöchter Capital Catering GmbH, Capital Facility GmbH und Capital Services GmbH.
Entsprechend waren zum Zeitpunkt der Verschiebung der Messe in den April 2021
die Planungen für die InnoTrans 2020 bereits (nahezu) abgeschlossen. Diese können selbstverständlich auch im April 2021 umgesetzt werden. Notwendige Anpassungen sowie die Umsetzung eines Hygienekonzeptes insgesamt stellen für die
Messe Berlin, deren Kerngeschäft das professionelle Durchführen von Veranstaltungen ist, kein (zeitliches) Problem dar.
Berlin, den 28.9.2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
………………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) III – Nachfragen zur Drs. 18/ 23 991 Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:
Warum hat der Senat bei der Beauftragung der #DEGES GmbH für den Neubau der #Rudolf-Wissell (#RWB)
nicht festgelegt, dass die „grundsätzlich“ zweiteilig auszubildenden Richtungsfahrbahnen nicht platzsparend
in einem #Baukörper zusammengefasst werden, um wertvollen Stadtraum in der City West zu schonen?1
Antwort zu 1:
Die Randbedingungen für ein Infrastrukturprojekt wie den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und die Durchführung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs in einem engen innerstädtischen Planungsraum sind hochgradig komplex.
Entsprechend wurde durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) in Abstimmung mit dem Bund als Träger der Straßenbaulast und der
Auftragsverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ein
europaweiter Wettbewerb zur Realisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg ausgelobt. Eine Vorgabe bzw. ein Ausschluss
einer bestimmten Bauwerkslösung wurde dabei bewusst nicht getroffen, um die Kreativität
der Ingenieure bei der Erarbeitung einer sachgerechten Lösung nicht im Vorhinein zu
beschneiden.
Frage 2:
Warum hat der Senat meine Bitte, die von den geplanten RWB-Zwillingbrücken entwerteten Flächen
zwischen Fürstenbrunner Weg, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden
(wie groß ist die Gesamtfläche?), nicht wie gewünscht in einer Planskizze markiert, Flächenanteile in
Quadratmeter tabellarisch zusammengestellt und die Eigentümer benannt, soweit es sich um Eigentum von
Bund oder Land bzw. ihnen zugeordnete Unternehmen, Stiftungen etc. handelt?2

1 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 1
2 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 2
2
Antwort zu 2:
Die durch den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke dauerhaft überdeckten Flächen im
Eigentum von Bund und Land im angefragten Bereich zwischen Fürstenbrunner Weg,
Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden betragen nach
derzeitigem Planungsstand überschläglich in der Summe ca. 25.100 Quadratmeter. Die
Flächenanteile ergeben sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) rd. 7.800 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) rd. 8.000 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) rd. 300 qm
Land Berlin rd. 6.000 qm
(Bestand RWB rd. 6.200 qm)
DB Netz AG rd. 3.000 qm
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 in der Schriftliche Anfrage 18/23991 erläutert, ist die
Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche erst mit Abschluss der
folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit Festlegung des
erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Entspricht es der üblichen Praxis bei Großprojekten in Berlin, wenn die Entscheidung, ob eine #Tunnellösung
einer doppelten #Brückenkonstruktion vorzuziehen ist, von Teilnehmenden eines (Vor)planungswettbewerbs
entschieden wird und externe Planer die Tunnellösung bereits in der Vorplanungsphase eine Tunnellösung
„aus wirtschaftlichen Gründen“ verwerfen?3
Antwort zu 3:
Siehe auch Antwort zu 1.
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Eine Jury, bestehend u.
a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und des Landes Berlin, hat unter
Würdigung der in der Summe bestmöglichen Erfüllung der vorgegebenen
Wertungskriterien den Sieger des Wettbewerbs aus den teilnehmenden Ingenieurbüros
ermittelt. Der Wettbewerbssieger, das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner,
vertieft auf Basis seines Siegerkonzeptes die Planungen für die #Verkehrsanlage und die
zugehörigen Ingenieurbauwerke im Bereich Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck
Charlottenburg. Die gewählte Vorgehensweise ist sachgerecht und im Hinblick auf die
sehr hohe verkehrliche Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme angemessen.
Frage 4:
Wann und durch welchen Auftragnehmer hat die vom Senat beauftragte DEGES „[i]m Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen (…) auch eine Tunnellösung (…) prüfen lassen“ (bitte um Datum und
Ort der Ausschreibung dieser Leistung, Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer, Auftragssumme,
Umfang und Datum des Prüfergebnisses/Gutachtens)?3

3 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 3
3
Frage 11:
Ist die Antwort auf die Frage 5 in der Drs. 18/23991 so zu verstehen, dass das Gutachten zur Machbarkeit
einer Tunnellösung – soweit existent – vom Senat weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit im
Beteiligungsverfahren noch im Rahmen des Genehmigungsantrags vorgelegt werden soll – und wenn ja, wie
verträgt sich diese Entscheidung des Senats mit den Anforderungen z. B. des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) in Berlin?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Antwort zu 4 und 11 bis 13:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit einer Tunnellösung wurde durch die von
der DEGES beauftragten Planerinnen und Planer für den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg – hier: Ingenieurbüro Leonhardt,
Andrä und Partner – im Jahr 2020 als eigenständige planerische Zusatzleistung im
Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung durchgeführt. Die durchgeführte
Untersuchung mit den ingenieurfachlichen Schwerpunkten Trassierung und
Baukonstruktion hat weder die Bearbeitungstiefe bzw. den Bearbeitungsumfang einer
Machbarkeitsstudie noch handelt es sich um ein Gutachten.
Frage 5:
Wie viele Tunnelvarianten wurden in der Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung untersucht (bitte die
maßgeblichen Unterschiede der untersuchten Varianten angeben)?4
Antwort zu 5:
Siehe auch Antwort zu 3 (Drucksache 18/23991).
Die auf technische Machbarkeit untersuchten Bauweisen sind zum einen die Herstellung
in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise mittels Schildvortrieb.
Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe
trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle derzeit vorhandenen
Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit gewährleisten sollten. Der
Trassierungskorridor entspricht dem vorgegebenen Planungsraum aus dem Wettbewerb
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer Tiefenlage
(offene Bauweise) sowie eine tiefliegende Gesamtvariante (Tunnelvortrieb/offene
Bauweise) im Planungsraum untersucht.

4 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
4
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Eindruck, dass eine stadtverträgliche Tunnellösung als Ersatz für die RWB für
die nächsten 50 bis 80 Jahre vor allem deshalb nicht näher untersucht wurde, weil der Umfahrungsverkehr
bei gelegentlichen staubedingten temporären Tunnelsperrungen und „Aufrechterhaltung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit während der Bauzeit demnach nicht gegeben“ sei?5
Antwort zu 6:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Das Fehlen einer leistungsfähigen Tunnelumfahrung im
Planungsraum über das nachgeordnete Stadtstraßennetz stellt lediglich einen weiteren zu
berücksichtigenden Sachverhalt dar, der gegen eine Tunnellösung spricht.
Frage 7:
Wie häufig (Anzahl der staubedingten Sperrungen, kumulierte Sperrungsdauer (Stunden) pro Fahrtrichtung
im Jahr, prozentuale Schließungsdauer pro Fahrtrichtung und Jahr jeweils für 2019 und 2020) war der
Tunnel unter dem Flughafen Tegel (TFT) ausschließlich staubedingt temporär gesperrt und wird die
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tunnels dazu führen, dass dort nach Schließung des Flughafens im
Rahmen der Grundsanierung der A 113 ebenfalls ein doppeltes Brückenbauwerk errichtet wird – wenn nein,
warum nicht?5
Antwort zu 7:
Die Anzahl der staubedingten Sperrungen des Tunnels unter dem Flughafen Tegel (TFT)
beträgt pro Fahrtrichtung:
TFT 2019 2020 (bis 16.09.2020)
Fahrtrichtung Nord 39 15
Fahrtrichtung Süd 54 14
Eine Statistik über die Sperrungsdauer wird in der Verkehrsregelungszentrale nicht
geführt. Insofern können zur kumulierten Sperrungsdauer (Stunden) und zur prozentualen
Schließungsdauer keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der erforderlichen grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 vom
Autobahndreieck Charlottenburg bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist der TFT
aktuell nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da dieser bereits in den Jahren 2006 bis
2008 im Auftrag der Senatsverwaltung saniert wurde. Der Tunnel verfügt im Falle einer
temporären Tunnelsperrung in beiden Fahrtrichtungen über eine leistungsfähige
Umfahrung über die A 111 und den Kurt-Schumacher-Damm. Der TFT soll daher auch
zukünftig fester Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der A 111 sein.

5 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
5
Frage 8:
Wann hat die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der RWB stattgefunden, welche Zustandsnote hat
die Brücke dabei erhalten und welche Auswirkung hat diese Zustandsnote auf die für die RWB verbleibende
Nutzungsdauer? 5
Antwort zu 8:
Siehe auch Antwort zu 1 (Drucksache 18/23992).
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 fand 2017 statt. Das Brückenbauwerk hat im
Ergebnis die Zustandsnote 3 (= nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhalten. Diese
Zustandsnote ist ein Indikator dafür, dass die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr
gegeben sein kann bzw. in näherer Zukunft eine Instandsetzung erforderlich wird. Eine in
2015 durchgeführte Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes mit
angemessenen Lastansätzen zum Nachweis des heute bei Brücken anzusetzenden
Lastniveaus führte nicht zum Ziel. Auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Betrachtung
der durchgeführten Nachrechnung sowie der hohen Risiken für das Tragwerk im Falle von
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 2015 der Ersatzneubau der bestehenden
Rudolf-Wissell-Brücke beschlossen.
Frage 9:
Welche konkreten Ergebnisse hat das Gutachten im Auftrag der DEGES über die Machbarkeit einer
Tunnellösung (vgl. Frage 4) erbracht, warum wurden darin keine Kosten für diese Lösung ermittelt6
,
gleichzeitig aber vom Senat behauptet, eine Tunnellösung stellt „[w]eder eine technisch sinnvolle noch
wirtschaftliche Variante dar“?7
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu 4:
Die Untersuchung zeigt auf, dass keine den Randbedingungen entsprechende und
technisch sinnvolle Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden kann. Dieser
Sachverhalt spiegelt im Übrigen auch das Ergebnis des europaweiten Wettbewerbs für
den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wider, bei dem ausnahmslos alle am
Wettbewerb teilnehmenden Ingenieurbüros eine Brückenlösung als Vorzugslösung
erarbeitet und eingereicht haben. Bei der durchgeführten Untersuchung der technischen
Machbarkeit einer Tunnellösung handelt es sich nicht um ein Gutachten.
Frage 10:
Oder anders gefragt: Wie kann der Senat als Auftraggeber eine Tunnellösung wirtschaftlich bewerten, wenn
er nach eigener Auskunft keine Kosten dieser Variante ermitteln lassen hat?6
Antwort zu 10:
Eine Tunnelvariante ist – insbesondere im innerstädtischen Bereich –
bauverfahrensbedingt grundsätzlich aufwendiger und somit deutlich kostenintensiver als

6 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 8+10
7 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 5
6
eine Brückenvariante. Da eine Tunnellösung im konkreten Planungsraum jedoch keine
technisch sinnvolle Variante darstellt, ist eine Kostenermittlung hierfür nicht zielführend
und somit entbehrlich.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat die Chancen der Kostenübernahme für eine Tunnellösung durch den Bund,
nachdem er auf meine Anfrage berichtet hat, dass auf der RWB ein vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung
geplant sei?8
Frage 15:
Greifen hier nicht ähnliche Kostenverteilungsbedingungen zwischen Bund und Land Berlin, wie bei den an
der A 7 im Stadtgebiet Hamburg realisierten Tunnelbauten?
Antwort zu 14 und 15:
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Autobahnausbaus von drei auf vier
durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt
der A 100 zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, planerisch nicht vorgesehen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die
Autobahnabschnitte vor und hinter der Rudolf-Wissell-Brücke lediglich drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung besitzen. Wie bereits früher erläutert (Drucksache 18/23992, Antwort zu 10)
wird im Brückenbereich ein Verflechtungsstreifen angeordnet, der die Ein- und
Ausfädelvorgänge zwischen den Anschlussstellen erleichtert und dadurch die Qualität des
Verkehrsablaufes und somit die Verkehrssicherheit im betrachteten Autobahnabschnitt
erhöht.
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Die Frage nach den Chancen einer Kostenübernahme für
eine Tunnellösung durch den Bund stellt sich somit nicht.
Frage 16:
Warum hat der Senat meine Frage zur „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“ für das Projekt Neubau
Westendbrücke (WB) nicht beantwortet?9
Antwort zu 16:
Der Senat ist stets bemüht auch umfangreiche Schriftliche Anfragen in dem vorgegebenen
engen Zeitraum vollumfänglich zu beantworten. Die Frage zu der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zur Westenbrücke, welche eine Unterfrage der Frage 6 der Schriftlichen
Anfrage 18/23991 war, wurde leider übersehen Die Antwort wird hiermit nachgeholt:

8 Vgl. Drs. 18 / 23 992 Antwort zu Frage 10
9 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 6
7
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Dies trifft somit auch auf das Projekt
Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) zu. Für dieses Vorhaben wird nach aktueller
Planung eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im I. Quartal
2021 stattfinden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat den bereits beim Vorhaben Autobahndreieck Funkturm (ADF) vielfach geäußerten
Wunsch der betroffenen Bevölkerung, dass Vertreter des Senats die stadtentwicklungspolitischen und
umweltpolitischen Fragen zu den Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beantworten sollen – wird dieser
Wunsch zukünftig erfüllt?
Antwort zu 17:
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Senatsverwaltungen
nehmen an den Beteiligungsformaten teil und stehen darüber hinaus für alle Fragen zur
Verfügung.
Frage 18:
Wie ist die Antwort des Senats auf meine Frage 9 zu verstehen, in der eine „regelgerechte, verkehrssichere
und leistungsfähige (demnächst vierspurige Autobahn) Variante“ als Voraussetzung für die im Stadtgebiet
„angestrebte Mobilitätswende“ bezeichnet wird?10
Frage 19:
Wie möchte der Senat mit einer Erweiterung der Autobahnkapazität auf der bzw. den RWBs um ein Drittel
die Mobilitätswende erreichen bzw. welche Art von Mobilitätswende soll hiermit erreicht werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine regelgerechte und verkehrssichere Autobahnbrücke verhindert, dass ein Nadelöhr
entsteht und kann somit dazu beitragen, umliegende Stadtstraßen nicht zusätzlich zu
belasten.
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Ausbaus von drei auf vier durchgehende
Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt der A 100
zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, nicht vorgesehen.
Frage 20:
Welche Belange der Stadt wird der Senat ab Januar 2021 in seiner Eigenschaft als TÖB über den
vierspurigen Ausbau hinaus zur RWB in das Planfeststellungsverfahren einbringen?11

10 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 9
8
Antwort zu 20:
Sowohl auf Senats- als auch auf Bezirksebene werden im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit durch die Träger öffentlicher Belange verschiedene Aspekte in
planrechtliche Verfahren eingebracht. Beispielhaft sind die Belange der Wasserbehörde,
des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Verkehrs, der Stadtentwicklung und des
Denkmalschutzes zu benennen.
Frage 21:
Ist den Antworten auf diese Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett, aus aerobuzz.de

Bombardier Aviation übernimmt LBAS in Berlin komplett

Die #Lufthansa Technik stellt ihr Engagement in der #Business-Aviation-Maintenance ein. Sie gibt ihre Anteile an #LBAS (Lufthansa #Bombardier Aviation Services) an Bombardier #Aviation ab. Der Hersteller wird das Maintenenance-Zentrum am #Flughafen #Berlin-Schönefeld als werkseigenes Customer Service Center weiterführen.

Bombardier Aviation hat heute bekanntgegeben, dass der kanadische Business Jet-Hersteller alle Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen Lufthansa Bombardier Aviation Services (LBAS) übernehmen wird. Die Kanadier haben eine entsprechende Vereinbarung mit der Lufthansa Technik und #ExecuJet getroffen, die bislang mit 51 Prozent beziehungsweise 20 Prozent Mitgesellschafter von LBAS waren. Das Unternehmen mit Sitz am Flughafen Berlin-Schönefeld wurde 1997 gegründet und hat sich auf die Wartung, Instandhaltung und Überholung von Geschäftsreisejets der #Learjet-, Bombardier #Challenger- und Bombardier #Global-Familien spezialisiert.

LBAS ist auf Bombardier-Jets spezialisiert
Jean-Christophe Gallagher, Vorstandsmitglied von Bombardier Aviation und General Manager für Customer Experience, sagte: „Bombardier verfügte schon seit Jahren über eine starke Präsenz in Deutschland. Wir sind stolz, dass diese bedeutende Transaktion unsere Präsenz …