Monat: Februar 2020
Straßenbahn: Mit dem zweiten fährt man besser Für die Sanierung der Löffelbrücke war es notwendig, …, aus BVG
Für die #Sanierung der #Löffelbrücke war es notwendig, den #Straßenbahnverkehr in der #Pasewalker Straße auf ein Gleis zu reduzieren. Nun sind die Arbeiten an der Brücke soweit fortgeschritten, dass das zweite Gleis wiederhergestellt werden kann. Für den Einbau müssen die Berliner Verkehrsbetriebe die Straßenbahnlinie #50 von Montag, den 2. März 2020 bis Montag, den 20. April 2020 unterbrechen.
Die Straßenbahnen der Linie 50 sind in dieser Zeit zwischen Virchow Klinikum und Pankow Kirche im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen Guyotstr. und S+U Pankow eingerichtet.
Nach dem Einbau des zweiten Gleises fahren die Straßenbahnen wieder wie vor der Sanierung der Löffelbrücke.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
Straßenverkehr: Straßenverkehr: Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich, aus Umweltbundesamt
Ein generelles #Tempolimit auf #Bundesautobahnen könnte die #Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (#UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen.
2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO2-Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum Klimaschutz beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem Klima , sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“
Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des UBA sinnvolle Stärkung des #Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar.
Weitere Informationen
Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty Emission Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa.
Bei der Bestimmung der CO2-Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.
Straßenverkehr: Sperrungen von Berliner Autobahntunneln 2019, aus Senat
Frage 1:
Wie oft mussten 2019 die Berliner #Autobahntunnel #gesperrt werden bzw. einzelne Fahrstreifen oder Zufahrten beschränkt werden? Bitte die Tunnelsperrungen nach Fahrtrichtung , unterteilt nach Unfällen, hohem Verkehrsaufkommen und sonstigen Gründen , auflisten.
Frage 1.1:
Welche Veränderungen zeigen sich dabei zum Vorjahr?
Antwort zu 1 und 1.1:
Anzahl und Art der Sperrungen sowie die Veränderungen zum Vorjahr können den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Sperrungen des Tunnel Ortsteil #Britz – #TOB | |||||
Jahr |
Unfall |
hohes Verkehrsauf- kommen |
Sonstige |
kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens Qr dem Tunnel und ggf. der Zufahrten
Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuftusssteuerung) |
Sperrung einzelner Fahrstreifen |
2012 |
7 Nord/ 4 Süd |
22 Nord/ 2 Süd |
25 Nord/ 12 Süd/ 2 Voll |
481 Nord/ 46 Süd |
214 Nord / 182 Süd |
2013 |
4 Nord/ 5 Süd |
37 Nord/ 5 Süd |
10 Nord/ 6 Süd/ 0 Voll |
479 Nord/ 33 Süd |
217 Nord / 196 Süd |
2014 |
5 Nord/ 6 Süd |
44 Nord / 7 Süd |
15 Nord/ 12 Süd/ 1 Voll |
508 Nord / 32 Süd |
287 Nord / 210 Süd |
2015 |
8 Nord/ 5 Süd |
18 Nord / 8 Süd |
13 Nord/ 15 Süd/ 1 Voll |
464 Nord / 18 Süd |
280 Nord / 176 Süd |
2016 |
11 Nord/ 7 Süd |
13 Nord / 1 Süd |
12 Nord/ 17 Süd/ 2 Voll |
559 Nord / 11 Süd |
185 Nord / 195 Süd |
2017 |
2 Nord/ 4 Süd |
4 Nord / 5 Süd |
6 Nord/ 8 Süd/ 0 Voll |
270 Nord / 19 Süd |
122 Nord / 106 Süd |
2018 | 1 Nord / 6 Süd | 19 Nord / 8 Süd | 10 Nord / 16 Süd | 686 Nord / 9 Süd | 157 Nord / 171 Süd |
2019 | 8 Nord / 10 Süd | 41 Nord / 7 Süd | 14 Nord / 10 Süd | 836 Nord / 6 Süd | 182 Nord / 153 Süd |
Nord: Fahrtrichtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
Sperrungen der Tunnel auf der BAB #A113 Tunnel #Alt-Glienicke (#TAG) und Tunnel #Rudower Höhe (#TRH) | ||||
Jahr |
Unfall |
hohes Verkehrs auf- kommen |
Sonstige |
Sperrung einzelner Fahrstreifen |
2012 |
8 Nord/ 0 Süd |
0 Nord/ 0 Süd |
76 Nord/ 64 Süd/ 1 Voll |
296 Nord/ 232 Süd |
2013 |
3 Nord/ 2 Süd |
0 Nord/ 0 Süd |
137 Nord/ 72 Süd/ 0 Voll |
247 Nord/ 219 Süd |
2014 |
1 Nord/ 1 Süd |
0 Nord/ 0 Süd |
68 Nord/ 13 Süd/ O Voll |
184 Nord/ 177 Süd |
2015 |
5 Nord / 2 Süd |
0 Nord / 0 Süd |
83 Nord / 16 Süd / 0 Voll |
212 Nord / 198 Süd |
2016 |
5 Nord / 1 Süd |
0 Nord / 0 Süd |
86 Nord / 53 Süd / 0 Voll |
252 Nord / 236 Süd |
2017 |
2 Nord / 1 Süd |
0 Nord / 2 Süd |
28 Nord / 36 Süd / 0 Voll |
217 Nord / 244 Süd |
2018 |
4 Nord / 2 Süd |
0 Nord / 0 Süd |
17 Nord / 21 Süd / 0 Voll |
235 Nord / 237 Süd |
2019 |
1 Nord / 2 Süd |
0 Nord / 0 Süd |
24 Nord / 55 Süd |
252 Nord / 270 Süd |
Nord: Fahrtnchtung AK Schöneberg Süd: Fahrtrichtung Dresden
Voll: Beide Fahrtrichtungen
Sperrungen des Tunnel Flughafen #Tegel – #TFT | ||||
Jahr | Unfall | hohes Verkehrsauf- kommen | Sonstige | Sperrung einzelner Fahrstreifen |
2012 | 3 Nord/ 7 Süd | 36 Nord/ 77 Süd | 23 Nord/ 4 Süd |
nicht erhoben |
2013 | 8 Nord/ 13 Süd | 26 Nord/ 155 Süd | 15 Nord/ 17 Süd |
nicht erhoben |
2014 | 4 Nord/ 2 Süd | 27 Nord/ 143 Süd | 19 Nord/ 11 Süd |
nicht erhoben |
2015 |
15 Nord/ 8 Süd |
17 Nord/ 105 Süd |
46 Nord/ 24 Süd |
100 Nord I 123 Süd |
2016 | 6 Nord/ 8 Süd | 13 Nord/ 47 Süd | 52 Nord/ 31 Süd | 157 Nord I 154 Süd |
2017 | 3 Nord/ 6 Süd | 4 Nord/ 95 Süd | 30 Nord/ 15 Süd | 142 Nord/ 114 Süd |
2018 | 4 Nord I 10 Süd | 15 Nord I 25 Süd | 41 Nord I 27 Süd | 128 Nord I 133 Süd |
2019 | 3 Nord I 6 Süd | 39 Nord I 54 Süd | 38 Nord I 25 Süd | 197 Nord I 128 Süd |
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
Sperrungen des Tunnel Tegel #Ortskern – #TTO | ||||
Jahr | Unfall | hohes Verkehrsauf- kommen | Sonstige | Sperrung einzelner Fahrstreifen |
2012 | 1 Nord/ 0 Süd | 0 Nord/ 0 Süd | 0 Nord/ 6 Süd |
nicht erhoben |
2013 | 0 Nord/ 0 Süd | 0 Nord/ 0 Süd | 1 Nord/ 11 Süd |
nicht erhoben |
2014 | 0 Nord/ 2 Süd | 0 Nord/ 3 Süd | 3 Nord/ 14 Süd |
nicht erhoben |
2015 | 1 Nord I 1 Süd | 0 Nord I 1 Süd | 15 Nord I 21 Süd | 108 Nord I 117 Süd |
2016 | 0 Nord I 2 Süd | 0 Nord I 0 Süd | 4 Nord I 13 Süd | 98 Nord I 95 Süd |
2017 | 0 Nord I 0 Süd | 0 Nord I 1 Süd | 4 Nord I 9 Süd | 106 Nord I 114 Süd |
2018 | 0 Nord I 2 Süd | 0 Nord I 0 Süd | 4 Nord I 19 Süd | 114 Nord / 118 Süd |
2019 | 1 Nord I 1 Süd | 0 Nord I 0 Süd | 7 Nord I 15 Süd | 84 Nord I 82 Süd |
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg Voll: Beide Fahrtrichtungen
Sperrung #Einfahrt Siemensdamm, #Zufahrt Antonienstr., TFT hohes VK | |||
Jahr | Siemensdamm | Antonienstr. | TFT |
2012 | 266 | 451 | 36 Nord I 77 Süd |
2013 | 355 | 455 | 26 Nord / 155 Süd |
2014 | 398 | 409 | 27 Nord/ 143 Süd |
2015 | 468 | 403 | 17 Nord/ 105 Süd |
2016 | 554 | 452 | 13 Nord/ 47 Süd |
2017 | 485 | 456 | 4 Nord/ 95 Süd |
2018 | 516 | 448 | 15 Nord I 25 Süd |
2019 | 574 | 507 | 39 Nord I 54 Süd |
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige BAB A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern •
Antwort zu 6:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden
Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.
Berlin, den 24.02.2020 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr: Rückbau der Westtangente – (k)eine gute Idee?, aus Senat
Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzbarkeit dieses Rückbau-Vorschlages?
Antwort zu 1:
Vorrausetzung für die Beurteilung einer Umsetzbarkeit wäre das Vorliegen einer detaillierten
technischen #Machbarkeitsstudie.
In dieser Machbarkeitsstudie wären diverse Parameter zu betrachten wie u.a.:
– Verkehrliche #Umsetzbarkeit/ #Verdrängungsverkehr,
– #Verkehrsführung während der Bauzeit,
– Abstimmungen mit Eigentümern/ #Baulastträgern Bund/ Deutsche Bahn AG (DB AG),
– Spätere Nutzung und sich daraus ergebene Anforderungen zum Beispiel beim
Lärmschutz/ Brandschutz,
– Umgebungsparameter Bebauung/ Abmessungen/ Umwelt,
– Kosten einschl. Unterhaltungsmehraufwendungen der künftigen Baulastträger.
1.1. Mit welchem zeitlichen Horizont wäre der Vorschlag umsetzbar?
Antwort zu 1.1:
Ein zeitlicher Horizont könnte erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie grob abgeschätzt werden.
2
1.2. Wie hoch wären die Kosten des Umbaus und wer muss diese tragen?
Antwort zu 1.2:
Eine Einschätzung der Kostenhöhe wäre erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie möglich. Die Kosten der Studie sowie die künftigen Bau- und
Unterhaltungskosten wären nach einem Baulastträgerwechsel vom Land Berlin zu tragen.
3. Wie beurteilt der Senat die Folgen für die Verkehrsströme im Berliner Südwesten?
Antwort zu 1.3:
Ob und in welcher Form es durch einen Rückbau der Bundesautobahn (BAB) 103 zu einer
vierstreifigen Stadtstraße zu Veränderungen von Verkehrsströmen kommt, kann erst im
Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung prognostiziert werden. Eine erste Einschätzung
könnte nach dem Vorliegen einer belastbaren Machbarkeitsstudie erfolgen.
Frage 2:
Aktuell trägt der Bund die Kosten für Bau, Unterhalt und Sanierung der #A103, da es sich um eine
Bundesautobahn handelt.
1. Verliert die A103 mit dem Rückbau zu einer Stadtstraße den Status als Bundesautobahn?
Antwort zu 2 und 2.1:
Bei einem #Rückbau der A 103 zu einer Stadtstraße geht der Status dieses
Streckenabschnittes als #Bundesautobahn verloren. Ein #Baulastträgerwechsel zum Land
Berlin wäre die Folge.
2. Wenn ja, ist das Land dann für die Finanzierung von Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
verantwortlich?
Antwort zu 2.2:
Mit der Abstufung der Bundesautobahn BAB A 103 zu einer Stadtstraße und dem damit
verbundenen Baulastträgerwechsel geht das Eigentum an der Straße sowie alle Rechte und
Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, auf das Land Berlin als neuen
Träger der Straßenbaulast über.
3. Wenn ja, mit Kosten in welcher Höhe ist für das Land Berlin zu rechnen, die bisher vom Bund getragen
worden?
Antwort zu 2.3:
Aufgrund vieler Unwägbarkeiten über die #Restnutzungsdauer der Straße und den zu ihr
gehörenden Anlagen ist keine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten möglich.
Der Erhaltungsbedarf für die Fahrbahnen und sonstigen Anlagenteile (ohne Bauwerke)
allein zum Halten des jetzigen Zustandes beträgt sehr zurückhaltend geschätzt jährlich 2
€/m². Hinzu kommen Investitionskosten für die Wiederbeschaffung nach Ablauf der
Restnutzungsdauer, Verwaltung und/oder den Betriebsdienst (z.B. Streckenkontrollfahrten,
Reinigungs- / Winterdienst).
3
Frage 3:
Besteht aktuell Sanierungsbedarf für die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße?
1. Welche Maßnahmen sind für wann genau geplant?
Antwort zu 3 und 3.1:
An der Brücke über die Albrechtstraße wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahl verbaut. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, so dass ein
Ersatzneubau erforderlich wird. Als erste Maßnahme werden an gefährdeten Bereichen
Behelfsabstützungskonstruktionen aus Stahl errichtet. Es ist beabsichtigt, Ende 2020 mit
dem Bau der Behelfskonstruktion zu beginnen. Nachfolgend sind die Erarbeitung der
Planungsunterlagen für den Ersatzneubau angedacht. Ein äußerlich sichtbarer übermäßiger
Sanierungsbedarf besteht für den Straßenbau nicht.
2. Welche Auswirkungen werden die Arbeiten auf die unter der Brücke ansässigen Gewerbetreibenden
haben?
Antwort zu 3.2:
Für einige der ansässigen Gewerbetreibenden wird es vorübergehend Einschränkungen
während der Bauzeit durch den Baustellenbetrieb geben. Andere müssen Ihren Standort
durch die räumliche Ausdehnung der Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben. Allen
unmittelbar Betroffenen ist der Sachverhalt bekannt. Sie sind seit Beginn der Planungen
unmittelbar informiert worden.
3. Wie wird der Zugang zum S-Bahnhof für die Zeit der Bauarbeiten sichergestellt?
Antwort zu 3.3:
Der Zugang zum S-Bahnhof soll weiter sichergestellt werden. Einige Flächen unter der
Brücke werden nicht mehr vollständig zugänglich sein und die Zugänge zum S-Bahnhof
werden durch einen Bauzaun gesichert.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz