Bahnhöfe + barrierefrei: Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass der Bau einer #barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum #S-Bahnhof #Kaulsdorf dringend notwendig ist, um damit den Bahnhof in Richtung Süden barrierefrei zu erschließen?
Antwort zu 1:
Der Senat teilt die Auffassung, dass zur Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Kaulsdorf nach Süden der Bau einer barrierefreien Brücke auf die Südseite der Bahnanlagen zum Wilhelmsmühlenweg geeignet wäre.
Frage 2:
Welche Planungen werden für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Kohleplatzes am S-Bahnhof Kaulsdorf verfolgt?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Das Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 befindet sich im Geltungsbereich des durch Verordnung vom 28.05.2008 festgesetzten und durch Rechtsverordnung am 31.05.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin auf Seite 135 verkündeten Bebauungsplanes (B-Plan) 10-20.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-20 beurteilt sich gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-20 nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan 10-20 setzt für das Quartier, indem sich das Grundstück befindet, ein Kerngebiet fest. Das planerische Ziel besteht hierbei insbesondere darin, den historisch gewachsenen Bereich um den S-Bahnhof Kaulsdorf zu einem tragfähigen Nahversorgungszentrum zu entwickeln. Hier sollen sich vorrangig Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen etablieren, um das Wohngebiet im Sinne einer guten Nahversorgung zu qualifizieren.
Durch den Eigentümer wurde aktuell ein Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage und ebenerdigen Stellplätzen beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz gestellt.
Eine Befreiung zugunsten von anteiligem Wohnungsbau wird dabei in Aussicht gestellt, sofern die Belange des Lärmschutzes hinreichend Beachtung finden.“
Frage 3:
Inwiefern wurden mit potentiellen Investoren für dieses Gelände Gespräche über die Realisierung und anteilige Finanzierung einer Fußgängerbrücke geführt? Welches Ergebnis liegt hier vor?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu folgendes mit:
„Für eine Beteiligung an den Kosten für einen Brückenbau besteht keine Rechtsgrundlage, da dies auch nicht Gegenstand der Festsetzungen des B-Plans 10-20 und auch nicht relevant für die Erschließung des Grundstückes ist.“
Frage 4:
Welche Möglichkeiten seitens des Senats liegen vor, unabhängig von der finanziellen Bereitschaft eines Investors eine Fußgängerbrücke, die den S-Bahnhof Kaulsdorf von Süden her erschließt, bei DB Station&Service zu bestellen?
Antwort zu 4:
Nach einer Entscheidung seitens des Landes Berlin, eine Fußgängerbrücke zur besseren Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf errichten zu wollen, besteht seitens des Landes Berlin die Möglichkeit, mit einem Bestellschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr, diesen zusätzlichen barrierefreien Zugang bei der Deutschen Bahn Station und Service AG zu bestellen. Im Rahmen des dann erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Auswirkungen auf den privaten Grundstückseigentümer zu berücksichtigen und abzuwägen.
3
Frage 5:
Inwiefern liegen für die Realisierung einer solchen Fußgängerbrücke bereits Kostenschätzungen vor? Welcher Planungs- und Realisierungshorizont wird für den Bau angenommen?
Antwort zu 5:
Dem Senat liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Gibt es aus Sicht des Senats geeignete Förderprogramme, die für den Bau der Fußgängerbrücke infrage kommen?
Antwort zu 6:
Der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf könnte grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden.
Geeignete Förderprogramme des Bundes sowie der EU sind dem Senat derzeit nicht bekannt. Bei einer Realisierungsentscheidung würde aber geprüft werden, ob zu diesem Zeitpunkt geeignete Förderprogramme nutzbar wären.
Berlin, den 28.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Luftverkehrsstandort Berlin – Voraussetzungen und Notwendigkeiten für die Zukunft des BER, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen.

  1. Welche Kapazitäten in den Bereichen a) #Check-in-Counter, b) #Sicherheitskontrollstellen, c) #Gepäckbandlänge und d) #Gates stehen zur geplanten Inbetriebnahme des #BER als Gesamtflughafen zur Verfügung? (bitte unterteilen nach #T1, #T2 (bislang #T1-E) und #T5 (bislang #SXF-Nord))

Zu 1.: Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen.

 

T1

T2

T5

Check-in Counter

118

16

47

Sicherheitskontrollstellen

42

8

15

Gepäckbandlänge

580 m

180 m

280 m

Gates

95

Keine eigenen Gates. Gates im Pier Nord wer- den genutzt.

30

 

  1. (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2))
  2. terteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit))

Zu 2. und 3.: Die konkrete Anzahl der oben genannten Abfertigungsressourcen wird im Rahmen der Projektentwicklungen unter Berücksichtigung der Art und Struktur des Verkehrsaufkommens bedarfsgerecht entwickelt. Bei der Bedarfsermittlung spie- len unter anderem zukünftige Entwicklungen des Passagierverhaltens (bspw. hin-sichtlich des Eincheckverhaltens) sowie künftige technische Entwicklungen eine Rol- le.

  1. viele Vorfeldpositionen stehen jeweils zur Verfügung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 (bislang T2))
  2. viele Vorfeldpositionen stehen ab Beginn der Bauarbeiten zum Masterplan 2040 zur Verfü- gung? (bitte unterteilen nach T1, T2, T3/T4 und dem Weiterbau des T1 samt Satellit))

Zu 4. und 5.: Am Flughafenstandort Berlin Brandenburg (BER) stehen insgesamt 84 Standplätze im Midfield und 26 Standplätze in BER-Nord (heute Flughafen Schö- nefeld (SXF)) zur Verfügung. Bis zur Inbetriebnahme des BER werden es insgesamt 107 Standplätze am BER und 31 in BER-Nord sein. Da alle terminalfernen Stand- plätze von allen Terminals bedient werden, ist eine Aufteilung nach Terminals nicht möglich. Mit der Umsetzung des Masterplanes bis zum Jahr 2040 werden die Vor- feldflächen nach Bedarf sukzessive erweitert. Über das Jahr 2025 hinaus werden die Standplätze in BER-Nord nicht mehr für die Passagierabfertigung genutzt werden.

  1. wieviel Prozent wird derzeit die Verkehrssteigerung zwischen 2020 und 2040 erwartet?

Zu 6.: Nach den von der FBB beauftragten aktuellen Verkehrsprognosen werden für das Jahr 2020 ca. 36,5 Mio. und für das Jahr 2040 ca. 55 Mio. Passagierinnen und Passagiere erwartet. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von rd. 2,1 Prozent.

 

Berlin, den 30.05.2018 In Vertretung

 

 

Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen

Straßenverkehr: Was bewegt sich im Modellversuch Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße?, aus Senat

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Monat: April 2018 (sämtliche Fragestellungen beziehen sich auf den Monat 04/2018 soweit nichts anderes angegeben)

Frage 1:

Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des ersten Monats des #Modellversuchs #Tempo-30-Zone in der #Leipziger Straße?

  •  
  • die Verringerung von #Schadstoffen und #Feinstaub?
  • #Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. der Verkehrsteilnehmer?

Antwort zu 1:

  • belastbare generelle Bewertung des Modellversuchs für einen Zeitraum von einem Monat ist nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung der generellen Wirkung von Tempo 30 in der Leipziger Straße von vornherein ein Zeitraum von einem Jahr angesetzt ist, weil der Grenzwert für die Luftqualität als Mittelwert über ein Jahr festgelegt ist. Außerdem ist nur bei einer ausreichenden Dauer des Versuchs eine statistisch und rechtlich belastbare Auswertung von Einflüssen der Meteorologie und der Verkehrsentwicklung möglich. Eine Bewertung nach einem Monat ist deshalb auch nicht Bestandteil des Untersuchungskonzepts.
  • belastbare Bewertung der Veränderung der Luftqualität ist für einen Zeitraum von einem Monat nicht möglich. Dafür schwanken die unter a) beschriebenen Einflüsse der Meteorologie und der verkehrlichen Parameter zu stark. An der Leipziger Straße wird der Luftqualitätsgrenzwert   für   Stickstoffdioxid   hinsichtlich   des   Grenzwertes   für   das

Jahresmittel von 40 µg/m³ (Mikrometer pro Kubikmeter pro Jahr) überschritten. Da der Einfluss von Tempo 30 auf den Jahresmittelwert bewertet werden muss, läuft das Untersuchungskonzept entsprechend über ein Jahr. Monatsweise Auswertungen sind daher nicht zielführend.

  • bekannt, dass es in der Regel ohne eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle etwa ein halbes Jahr dauert, bis sich die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einem niedrigeren Niveau stabilisiert hat. Seit dem 14. Mai 2018 wird von der Polizei unterstützend die Fahrtgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen überwacht, um die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Zwei aufgestellte Dialog-Displays in der Leipziger Straße ermahnen zusätzlich zur Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit.

 

Frage 2:

Ist eine Verdrängung des Verkehrs in die umliegenden Straßen spürbar?

Antwort zu 2:

Eine belastbare Aussage über die Verdrängung des Verkehrs in die umliegenden Straßen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Vorläufig kann festgehalten werden:

In Fahrtrichtung Ost (Alexanderplatz) ist auf Basis der bisherigen Daten keine Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf potenzielle Netzalternativen sichtbar.

In Fahrtrichtung West (Potsdamer Platz) ist seit 09. April 2018 eine geringfügige Verlagerung auf die Französische Straße und die Straße Unter den Linden sichtbar.

Für eine ursächliche Zuordnung ist jedoch ein längerer Zeitraum (sechs Monate) erforderlich. Zu beachten sind insbesondere die gleichzeitigen Einflüsse von Baumaßnahmen (u. a. Baumaßnahme der Berliner Verkehrsbetriebe Mollstraße/Otto- Braun-Straße) sowie Feier- und „Brückentage“.

  • ja, welche Straßen sind das?

Antwort zu 2 a):

Untersucht wurden nördlich der Leipziger Straße die Französische Straße und die Straße Unter den Linden, im südlichen Bereich die Kochstraße und die Lindenstraße.

  • ja, was macht der Senat, dass der Schleichverkehr auf diesen Straßen verringert wird?

Antwort zu 2 b):

Der Betrachtungszeitraum für die Messungen über Verdrängungseffekte zu diesem Zeitpunkt ist zu kurz, um belastbare Aussagen treffen zu können.

 

Frage 3:

 

Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden in der Tempo-30-Zone

 

  • vom 9. – 30. April gezählt?
  • waren die Spitzenwerte (Tage)?
  • es einen Rückgang der Verkehrsteilnehmer?

 

Antwort zu 3:

 

  • In Fahrtrichtung West (Potsdamer Platz): 445.406 Kfz.

 

Beide Messquerschnitte befinden sich in der Leipziger Straße zwischen Charlotten- und Markgrafenstraße. Alle Daten ohne die Fahrzeuge vom 26. und 27. April (Systemausfall infolge des Ausfalls der Internetleitung zur Verkehrsinformationszentrale -VIZ-: Technisches Problem des Internet-Providers).

 

  •  

In Fahrtrichtung West (Potsdamer Platz): 24.660 Kfz am Dienstag, 24.04.2018.

 

  • werden.

 

Frage 4:

 

Wie hoch war die Schadstoffbelastung

 

  • dem Modellversuch Tempo-30-Zone in der Leipziger Straße im jährlichen Durchschnitt

 

  •  dem  Modellversuch  Tempo-30-Zone  in  der  Leipziger  Straße  in  den  Monaten  03/17  –  03/18 (Durchschnittswerte pro Monate)

 

Antwort zu 4:

 

  • (Leipziger Straße Nr. 32) ein Passivsammler für die Messung von Stickstoffdioxid (NO2). Der Standort ist durch die enge Straßenschlucht deutlich höher belastet als der Standort des Messbusses. Eine Aufstellung des Messbusses neben dem Passivsammler war aus Platzgründen nicht möglich. In Tabelle 1 sind die NO2-Jahresmittelwerte für den Passivsammler für die Jahre 2010 bis 2017 zusammengestellt.

 

Tabelle 1: NO2-Jahresmittelwerte des Passivsammlers am Standort Leipziger Straße 32 in µg/m³

Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

NO2

67

77

77

79

69

73

66

63

 

  • liegen für die Passivsammler nicht vor. Der Messbus ist seit Anfang Dezember 2017 am Standort Leipziger Straße Nr. 20 vor der bulgarischen Botschaft stationiert. An diesem Standort ist die Luftbelastung aufgrund der weniger dichten Bebauung und einer dadurch besseren Durchlüftung der Straße niedriger als am Standort des Passivsammlers. In Tabelle 2 sind die Monatsmittelwerte von Dezember 2017 bis März 2018 für Messkomponenten des Messbusses zusammengestellt.

 

Tabelle 2: Monatsmittelwerte der Messungen des Messbusses am Standort Leipziger Straße Nr. 20 in µg/m³ (außer Kohenmonoxid -CO-)

 

Stickstoff- monoxid (NO)

Stickstoff- dioxid (NO2)

Stickstoff- oxide* (NOx)

Ozon (O3)

Feinstaub PM10

Kohlen- monoxid (CO)

in mg/m³

Dezember 2017

40

42

103

25

18

0,3

Januar 2018

53

46

127

22

24

0,4

Februar 2018

59

61

151

23

37

0,4

März 2018

48

56

130

31

36

0,4

*Anmerkung: NOx = NO*1,533 + NO2, d.h. NO wird auf die Masse von NO2 umgerechnet (Konvention)

 

 

Frage 5:

 

Wie hoch war die Verringerung der Schadstoffbelastung?

 

  • Monatsdurchschnitt ab 9. April?
  •  
  •  

 

Antwort zu 5:

 

  • berechnen, weil nicht über einen gesamten Monat gemessen wurde. Der Mittelwert über den Zeitraum ist für die am Messbus am Standort Leipziger Straße Nr. 20 gemessenen Luftschadstoffe in Tabelle 3 zusammengestellt.

 

Tabelle 3: Mittelwert der Messungen des Messbusses vom 9. bis 30. April 2018 in µg/m³ (außer CO)

Stickstoffmonoxid (NO)

Stickstoffdioxid (NO2)

Stickstoffoxide (NOx)

Ozon (O3)

Feinstaub PM10

Kohlenmonoxid (CO)

29

52

96

53

31

0,3 mg/m³

Anmerkung: NOx = NO*1,533 + NO2, d.h. NO wird auf das Gewicht von NO2 umgerechnet (Konvention)

 

  •  Tagesmittelwerte  für  den  Zeitraum  9.  bis  30.  April  2018  sind  in  Tabelle  4 zusammengestellt.

 

Tabelle 4 : Tagesmittelwerte des Messbusses vom 9. bis 30. April 2018 in µg/m³ (außer CO)

 

Stickstoff- monoxid (NO)

Stickstoff- dioxid (NO2)

Stickstoff- oxide (NOx)

Ozon (O3)

Feinstaub PM10

Kohlen- monoxid (CO)

in mg/m³

09.04.

56

93

178

36

42

0,5

10.04.

33

65

116

53

47

0,4

11.04.

27

49

90

41

49

0,3

12.04.

47

59

130

41

51

0,4

13.04.

50

63

138

37

47

0,4

14.04.

20

37

68

51

39

0,4

15.04.

19

45

73

55

29

0,4

16.04.

17

44

70

30

36

0,3

 

 

17.04.

20

43

73

48

34

0,3

18.04.

44

73

140

46

36

0,4

19.04.

43

81

146

42

34

0,4

20.04.

49

71

146

50

30

0,4

21.04.

6

31

40

83

28

0,3

22.04.

19

46

76

68

24

0,3

23.04.

25

46

84

65

28

0,3

24.04.

41

51

114

41

26

0,3

25.04.

38

43

100

42

23

0,3

26.04.

43

45

112

45

14

0,3

27.04.

60

61

153

41

21

0,4

28.04.

28

50

93

58

25

0,3

29.04.

11

43

60

68

26

0,3

30.04.

31

45

92

59

31

0,3

 

  •   Probeneinlass des  Messbusses befindet  sich  bedingt  durch  die  Bauhöhe  des Messbusses für alle Schadstoffe in einer Höhe von 3,1 Metern.

 

Frage 6:

 

Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 28.05.2018

 

 

In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz