S-Bahn: Werbeverbot an den S-Bahn-Zügen Der neue Verkehrsvertrag lässt keine Außenwerbung an den Zügen mehr zu. Wiedererkennungswert soll im Vordergrund stehen., aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-verkehrsvertrag-in-berlin-und-brandenburg-werbeverbot-an-den-s-bahn-zuegen/20908646.html

#Werbung kann auch zu einem #Politikum werden. Als nach 1984 die #BVG als Betreiberin der #S-Bahn im Westteil der Stadt Züge mit #Außenwerbung für das Kleinanzeigenblatt „Zweite Hand“ zum Bahnhof Friedrichstraße fahren ließ, gab’s Protest aus Ost-Berlin. Schließlich hatte die damalige #Reichsbahn erst kurz zuvor die – noch werbefreien – Züge der BVG übergeben – aus zweiter Hand. Die Anspielung auf den Zügen schien zu deutlich zu sein. Ähnliche Probleme wird es in Zukunft nicht mehr geben: Die S-Bahnen fahren im Außenbereich wieder #werbefrei durch die Stadt.
Nicht freiwillig. Den Verzicht auf die rollenden Litfaßsäulen haben die Länder Berlin und Brandenburg im seit Dezember 2017 geltenden Verkehrsvertrag vorgeschrieben. Die S-Bahnen sollen einen klaren Wiedererkennungswert mit ihren klassischen Farben Rot-Gelb haben, sagte Elke #Krokowski, die Sprecherin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB). Bei voll beklebten Zügen sei es manchmal sogar schwierig, die Türen zu erkennen. Die bereits beklebten Züge dürfen aber weiter fahren, bis die vertraglich vereinbarte Zeit abgelaufen ist.

Neu ist das Werbeverbot für die S-Bahn nicht. Bereits 2001 hatte der damalige Bahnchef Hartmut Mehdorn den S-Bahnen bundesweit werbefreie Züge verordnet. Und das, obwohl er hinter jeder möglichen Einnahme her war. Die Werbung an den Bahnen bringt monatlich pro Zug immerhin mehrere tausend Euro ein. Die Wiedererkennbarkeit der Züge war ihm damals wichtiger.
Unter Mehdorns Nachfolger wurden die Werbezüge wieder zugelassen

2014 hatte die Bahn unter Mehdorns Nachfolger Rüdiger Grube ihre Zurückhaltung aufgegeben und die Werbezüge wieder zugelassen. Die Vermarktung übernahm die Werbefirma Ströer.

Fadi El-Ghazi vom Volksentscheid Berlin Werbefrei freut sich über den Werbewegfall. Der Gesetzentwurf der Initiative hätte dies nicht vorsehen können. Nur bei der BVG, die dem Land gehört, sei dies möglich gewesen. Anders als bei der BVG, an deren Bussen und Trambahnen es gefühlt schon „ewig“ Werbeaufschriften gibt, hat die S-Bahn erst mit der ..

BVG: Scharfes Angebot „Unser Kundenrat ist wie ne Bockwurst…“, heißt es seit dem heutigen Montag, „…Ohne deinen Senf nicht komplett.“ aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2982

„Unser #Kundenrat ist wie ne Bockwurst…“, heißt es seit dem heutigen Montag,
„…Ohne deinen Senf nicht komplett.“ Der Grund für die jüngste Werbeaktion
der BVG, die unter anderem auf Plakaten, im Berliner Fenster, auf BVG.de
und im Kundenmagazin PLUS läuft: Nach drei Jahren endet die Amtszeit des
aktuellen Kundenrats. Alle Berlinerinnen und Berliner, die Lust haben, im neuen
#Kundengremium dabei zu sein, mitzudenken, mitzureden und mitzugestalten,
also – flapsig ausgedrückt – „ihren Senf“ zu unterschiedlichsten Themen
rund um Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen dazuzugeben, können
sich ab sofort und bis zum 25. Februar.2018 für eine #ehrenamtliche Mitgliedschaft
bewerben.
Das 30-köpfige Team soll wie die jährlich über eine Milliarde Fahrgäste der
BVG möglichst bunt gemischt sein: vom Gelegenheitsfahrgast bis zur vielfahrenden
Abonnentin, vom Teenager bis zum Senior. Im April 2018 soll der
neue Kundenrat seine Arbeit aufnehmen.
„Wir wollen auch in den kommenden drei Jahren die Meinung unserer Fahrgäste
hören und in unsere Entscheidungen einfließen lassen“, sagt Martell
Beck, als Bereichsleiter Marketing und Vertrieb auch zuständig für den Kundenrat.
„Wir freuen uns auf die neuen Mitglieder und sind schon sehr gespannt
auf viele neue Ideen und Impulse.“
Der gute Rat und die konstruktive Arbeit des Kundenrats haben sich in den
vergangenen Jahren beispielsweise beim Test neuer Ticket-Apps oder Fahrgastinformationssysteme
bestens bewährt – jeweils zum Nutzen aller Fahrgäste.
Für die ehrenamtlichen Mitglieder gibt es neben den vier jährlichen
Treffen zahlreiche Gelegenheiten, hinter die Kulissen der BVG zu schauen.
Infos zur Bewerbung gibt es auf BVG.de/kundenrat-werden

Bus: Vítejte! Zum ersten Mal testet die BVG einen E-Bus des tschechischen Herstellers SOR Libchavy, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=2978

Zum ersten Mal testet die BVG einen #E-Bus des tschechischen Herstellers
#SOR #Libchavy. Seit dem heutigen Montag, 29. Januar 2018 ist dieser auf der
Linie #204 zwischen Südkreuz und Zoologischer Garten (Hertzallee) unterwegs
– zusätzlich zum Fahrplan. Der Tscheche ist bereits der siebte E-Bus den die
BVG testet, er bleibt voraussichtlich bis zum 9. Februar 2018 in Berlin.
Die #Batterien des Test-Busses werden über Nacht per Stecker auf dem #Betriebshof
#Indira-Gandhi-Straße geladen. Basierend auf den Herstellerangaben
erwarten die Fachleute der BVG im Linieneinsatz eine Reichweite von circa
160 Kilometern.
Derzeit läuft der #Beschaffungsprozess von E-Bussen. Die ersten elektrisch
betriebenen 12-Meter-Busse sollen bis Ende des Jahres an die BVG ausgeliefert
werden.

Bahnhöfe: Ab Donnerstag, 1. Februar, halten wieder Regional- und Fernverkehrszüge am Bahnhof Zoo Provisorische Stromversorgung für Beleuchtung, Beschallung und Brandmeldeanlage eingebaut, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/16830564/Bahnhof_Zoo_wieder_am_netz.html

Provisorische Stromversorgung für Beleuchtung, Beschallung und Brandmeldeanlage eingebaut • RE1, RE2, RE7 und RB14 RB21, RB22 verkehren wieder planmäßig

Mit Betriebsbeginn am Donnerstag sind alle Umstiege am Bahnhof #Zoo zwischen #S-Bahn, #Regional-Express- und #Regionalbahnen sowie einigen #Fernverkehrszügen wieder möglich. Ab 1. Februar entfällt dadurch der alternative Halt der Züge in #Berlin-Charlottenburg.

Der Brand in einem Technikraum im Bahnhof Zoo am Silvestertag hat große Schäden angerichtet. Um für die Kunden weitere Fahrzeitverlängerungen zu vermeiden, werden nun  die sicherheitsrelevanten Anlagen durch eine mit Abnahmprüfern abgestimmte #Übergangslösung in Betrieb genommen.

Die Ablösung des in Betrieb gehenden sicheren Provisoriums wird mit weiteren Planungen und umfangreichen Kabelarbeiten im Bahnhof Zoo verbunden sein und mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Seit dem Brandereignis wurden durch die Deutsche Bahn AG und externe Gutachter umfangreiche Untersuchungen am Bauwerk und an den technischen Anlagen vorgenommen. Dabei hatte sich gezeigt, dass diverse Kabel für die Stromversorgung der Regional- und Fernverkehrsbahnsteige, als auch die Zugzielanzeiger und die Lautsprecheranlage im Bahnhof Zoo in Mitleidenschaft gezogen wurden. 

Straßenverkehr: Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt, aus Senat

http://www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der
öffentlichen #Verkehrsflächen im Bereich des #Bebauungsplans #Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen
an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat?
Antwort zu 1:
Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als
auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan
verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht.
Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der
Markierungen vorgenommen.
Für den Straßenzug #Grunerstraße – Spandauer Straße – #Mühlendamm hat der
#Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14).
Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren
nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau
der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen
Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis
hierzu abzeichnet.
Frage 2:
Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche
Aufgaben soll das #Entwicklungsmanagement haben?
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Antwort zu 2:
Zur Realisierung des Stadtquartiers des #Klosterviertels nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die
Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und
die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung
gebunden werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof.
Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle
Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum
Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten?
Antwort zu 3:
Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb
des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher
Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder
vorzunehmen.
Frage 4:
Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von
Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/
2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel
vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)?
Antwort zu Frage 4
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220
Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19
eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das
Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation
von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine
Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem
Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in
der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der
Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die
„Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk
Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/
ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN
FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt.
Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt
sichergestellt.
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Frage 5:
Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten
Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum
Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen
Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden?
Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen
die Gespräche mit wem?
Antwort zu 5:
Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte
Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten
beteiligt waren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die
Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20.
Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die
ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt
wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht
und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche
sind noch nicht terminiert.
Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der
Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der
Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des
Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter
Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend
erfolgen.
Frage 6:
Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur
zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des
Klosterareals vorlegen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und
Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im
Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen
für ein solches Konzept vor.
Frage 7:
Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der
insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen
Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die
gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der
Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches
Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben?
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Antwort zu 7:
Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden
durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren
Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den
zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind.
Berlin, den 25.01.18
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen