Straßenverkehr: Kommt der versprochene Rückbau der Anschlussstelle zur A111 in Tegel? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Autobahnabschnitt
zwischen #A111 und #Kurt-Schuhmacher-Platz (ehemals
#A105) von einer Autobahn in eine #Stadtstraße #zurückgestuft
werden soll? Wenn ja, wann soll das erfolgen?
Antwort zu 1: Nach der derzeitigen Planung handelt es
sich nicht um eine Rückstufung, sondern um den Rückbau
eines Teils der bisherigen Anschlussstelle, verbunden mit
dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstra-
ße. Gemäß aktuellem Terminplan soll dieses bis zum 1.
Halbjahr 2022 erfolgen. Da die Genehmigungsplanung
gerade erst beauftragt wurde, muss dieser Zieltermin noch
im weiteren Planungsprozess verifiziert werden.
Frage 2: Geht mit der Rückstufung auch die Baulast
an das Land Berlin über? Wenn ja, gibt es dafür vom
Bund einen Ausgleich oder andere einmalige finanzielle
Zuwendungen ans Land Berlin?
Antwort zu 2: Mit dem Neubau einer Stadtstraße im
Bereich der Meteorstraße übernimmt für diesen Streckenabschnitt
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
Reinickendorf die Baulastträgerschaft. Finanzielle Zuwendungen
vom Bund sind für die Planungen des Landes
Berlin nicht zu erwarten.
Über das gesamte Planungsvorhaben eines Rückbaus
eines Stücks Bundesautobahn und dem Ersatz durch eine
Stadtstraße sind noch Verhandlungen mit den zuständigen
Bundesstellen zu führen.
Frage 3: Hält der Senat an seinen Plänen fest diesen
Autobahnabschnitt in eine Stadtstraße zurückzubauen?
Wenn ja, welchen Querschnitt soll diese Straße erhalten?
Welcher Zeitplan besteht? Mit welchen Kosten wird gerechnet
und wie soll der Rückbau finanziert werden?
Antwort zu 3: Die Stadtstraße wird mit einer Gesamtbreite
von voraussichtlich 32,00 m geplant, die genaue
Aufteilung des Querschnitts ist Aufgabe der jetzt anstehenden
Ing.-Planung. Gemäß aktuellem Terminplan ist
der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen für Ende
2018 geplant, Fertigstellung im 1. Halbjahr 2022. Die
Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Rückbau
werden mit 27 Mio. Euro veranschlagt.
Frage 4: Wenn nein, inwieweit sieht der Senat das
Weiterbestehen der Autobahnschneise als vereinbar an
mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zum
Kurt-Schumacher-Quartier? Wie soll das Quartier an die
angrenzende Grünfläche angebunden werden? Wann wird
der Senat den Entwurf des FNP in diesem Punkt ändern?
Antwort zu 4: Das Weiterbestehen des Autobahnzubringers
ist städtebaulich nicht vereinbar mit der Entwicklung
des Schumacher Quartiers.
Der aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf
gewährleistet eine gute Anbindung an die angrenzenden
Grünflächen und setzt diese durch einen Park im
Quartier fort.
In dem Änderungsentwurf Nr. 09/15 des Flächennutzungsplans
(FNP) zur öffentlichen Auslegung (Stand:
20.01.2016) ist dieser Punkt schon berücksichtigt. Eingegangene
Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Sobald diese ausgewertet sind, wird das Änderungsverfahren
zum Abschluss gebracht.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Tarife: Sozialticket für Berlin und Brandenburg? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Warum gibt es kein #Mobilitätsticket/ #Sozialticket
für das #gesamte #Verbundgebiet des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg (#VBB), um einkommensschwächeren
Menschen die Benutzung des Öffentlichen
Personennahverkehrs zu erleichtern, obwohl beispielsweise
viele Orte in Brandenburg via Bus und Bahn nur mit
Durchquerung Berlins erreichbar sind? Stehen der Ausweitung
konkrete Hindernisse oder Barrieren entgegen?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Der Senat kann nachvollziehen, dass es
bei Betroffenen insbesondere im Land Brandenburg, die
darauf angewiesen sind, den länderübergreifenden Nahverkehr
zu nutzen, ein großes Interesse an einem verbundweiten
Mobilitätsticket gibt. Der Verkehrsverbund
Berlin Brandenburg (VBB) GmbH hat die entsprechenden
Rahmenbedingungen analysiert und festgestellt, dass
erhebliche rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse
bestehen. Im Einzelnen:
VBB-Tarife werden in der Regel für das gesamte Verbundgebiet
angeboten. Dies ist beim Berliner und Brandenburger
Sozialticket nicht der Fall. In der EUVerordnung
(VO) 1370/2007 sind für Sozialtickets die
jeweiligen Aufgabenträger (Land Berlin bzw. Land Brandenburg
sowie die kommunalen Aufgabenträger) als
zuständige Behörden verankert.
Im Land Brandenburg wird das Mobilitätsticket Brandenburg
angeboten. Die Umsetzung ist nach Auskunft des
Landes verwaltungstechnisch aufwändig. Im Sinne der
EU-Verordnung 1370/2007 wird im Land Brandenburg
seit 2010 ein mehrstufiges Vertragsverfahren mit vielen
Einzelverträgen jährlich zwischen Ministerium, kommunalen
Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen durchgeführt.
Das Land Berlin gewährt den Berliner Verkehrsunternehmen
für das rabattierte Sozial-Ticket S ebenfalls Ausgleichsleistungen
auf vertraglicher Basis.
Auch früher wurden schon diesbezügliche Angebote
(Berlin-Ticket A und Berlin-Karte S) angeboten, die aufgrund
gesetzlicher Neuordnungen und wegfallender Zuschüsse
2004 eingestellt wurden. Mit zeitlichem Abstand
wurde das Berlin-Ticket S zum 1. Januar 2005 aufgelegt.
Eine Kombination des Mobilitätstickets Brandenburg
mit dem Berlin-Ticket S, bzw. ein verbundweit einheitliches
Ticket, bedarf einer Vereinbarung zwischen den
Ländern, denen eine Vereinheitlichung des Berechtigungskreises,
des Tarifangebotes und einer detaillierten
Regelung der Finanzierung und des Mindereinnahmenausgleiches
unter Beachtung der genannten EUVerordnung
vorausgehen muss. Zudem wäre sicherzustellen,
dass die Erweiterung des Fahrtangebots nicht dazu
führt, dass sich das Tarifprodukt für den überwiegenden
Teil der Betroffenen, die nicht auf länderübergreifende
Verkehrsangebote angewiesen sind, verteuert.
Frage 2: Bis wann und in welchen Etappen soll ein
ausgeweitetes Mobilitätsticket/Sozialticket, wie es z.B.
von der Brandenburger Regierung im Koalitionsvertrag
vereinbart wurde, eingeführt werden?
Frage 3: Gab es diesbezüglich Gespräche zwischen
dem Land Brandenburg, dem Land Berlin und dem VBB?
Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein,
warum nicht?
Frage 4: Wie bewertet der Senat die Bedeutung eines
ausgeweiteten Sozial-/Mobilitätstickets für Brandenburger
und Berliner Einwohner-/innen?
Antwort zu 2 – 4: Das Brandenburger Verkehrsministerium
ist im Juli 2015 mit der Bitte um Unterstützung zu
einer gemeinsamen Initiative beider Länder, das Mobilitätsticket
Brandenburg und das Berlin-Ticket S in einem
ergänzenden, länderübergreifenden Sozialtarif zusammenzuführen,
an die für die Finanzierung des Berlin Ticket-S
zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie
und Forschung herangetreten. Dem Brandenburger
Ministerium wurde mitgeteilt, dass dem Wunsch einer
Ausweitung der Sozialtickets derzeit nicht entsprochen
werden kann und es vorerst keine Überlegungen zu einem
für beide Länder geltenden Sozialticket gebe. Priorität für
das Land Berlin ist es, das Berlin Ticket-S ohne Leistungseinschränkungen
und deutlichen Erhöhung des Preises
anbieten zu können.
Grundsätzlich würde eine Ausweitung der Sozialtickets
– wie in dem Beispiel zur Frage 1 erläutert – insbesondere
Brandenburger Betroffenen zugutekommen. Die
finanzielle Mehrbelastung je Land hinsichtlich der Ausgleichsbeträge
wird auf mindestens. 2 – 5 Mio. Euro pro
Jahr eingeschätzt, je nach Größe der Berechtigtenkreise.
Derzeit muss es im Land Berlin jedoch vorrangig darum
gehen, trotz der erhöhten Inanspruchnahme des Berliner
Sozialtickets durch den Zuzug geflüchteter Menschen
Preis und Leistungsumfang weiterhin anbieten zu können.
Das Ziel einer wechselseitigen Ausweitung der Tickets
musste angesichts dieser neuen Sachlage erst einmal zurückgestellt
werden.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.

Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.

Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.

Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Tarife + Fahrplan: App DB Navigator jetzt mit VBB-Angebot Noch mehr Service für Nahverkehrskunden in Berlin und Brandenburg • Jetzt mit Verbundfahrausweisen für den VBB, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/app-db-navigator-jetzt-mit-vbb-angebot/644438.html

Reisende im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) sind mit der #App DB #Navigator besser unterwegs:

Ab sofort ist die #Buchung von #Fahrkarten für den VBB als #Handy-Ticket im DB Navigator möglich. Über die #Fahrplanauskunft in der App erhalten Kunden die gängigsten #VBB-Tickets, wie Einzelfahrausweise, Kurzstrecken, Tageskarten und Kleingruppen-Tageskarten. Die VBB-Tickets gelten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, egal ob Kunden die Züge des Eisenbahn-Regionalverkehrs, die S- oder U-Bahn, die Straßenbahn oder den Bus nutzen. Die Buchbarkeit von Verbundfahrausweisen im DB Navigator erleichtert somit das Reisen im Nahverkehr. Durch die Integration der VBB-Tickets im DB Navigator stehen den Fahrgästen in Berlin und Brandenburg mit der VBB-App Bus&Bahn und der BVG App nun drei Möglichkeiten zum mobilen Ticketkauf per Smartphone zur Verfügung.

Zahlreiche Services im DB Navigator

Über die Funktion „Meine Reise“ erhalten Kunden unterwegs einen schnellen Überblick über die aktuelle Fahrt mit Echtzeitinformationen zu Abfahrts- und Ankunftszeiten, Gleisangaben und Sitzplatzreservierungen sowie den „Umstiegswecker“. Der DB Navigator ist neben der Apple Watch auch für Smartwatches mit Android-Betriebssystem verfügbar. So können alle Details der Reiseverbindungen über die Uhr abgerufen werden. Der DB Navigator gehört zu den beliebtesten Mobilitäts-Apps und ist der digitale Reisebegleiter. Monatlich werden mehr als 120 Millionen mobile Reiseauskünfte über die App abgerufen. Bereits seit Juni 2016 sind die Fahrkarten des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) per DB Navigator erhältlich.

VBB: Verkehrserhebung geht in die letzte Runde Bereits 650.000 Fahrgäste nach Fahrwegen befragt, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/verkehrserhebung-geht-in-die-letzte-runde/644433.html

Nach einer Pause in den Sommerferien starten am Montag, dem 5. September, wieder die #Fahrgastbefragungen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB). Seit Beginn der #Verkehrserhebung im Februar wurden bereits mehr als 650.000 Fahrgäste nach ihrer aktuellen Fahrt befragt. Insgesamt werden rund 800.000 Interviews durchgeführt. Die Datenerfassung erfolgt #anonym und dient als Grundlage für die Aufteilung der #Fahrgeldeinnahmen zwischen den 44 Verkehrsunternehmen im VBB. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Die rund zweiminütige Befragung der Fahrgäste findet während der Fahrt in den Bussen und Bahnen statt – auf über 1.000 Linien, die durch das Verbundgebiet führen. Mit bereits 650.000 durchgeführten Interviews auf 62.000 Fahrten ist der Großteil der diesjährigen Verkehrserhebung bereits wie geplant abgeschlossen. Die noch fehlenden rund 5.000 Erhebungsfahrten erfolgen zwischen dem 5. September und dem 25. November 2016. Die autorisierten Befrager weisen sich gegenüber den Fahrgästen aus und fragen nach dem Fahrausweis, dem Fahrweg und dem Fahrziel. Sie sind keine Kontrolleure und erheben kein erhöhtes Beförderungsentgelt!

Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf den jeweiligen Fahrgast zu.

Der VBB und die Verkehrsunternehmen danken allen Fahrgästen für die freundliche Unterstützung. Weitere Infos finden Sie auf der VBB-Homepage unterwww.VBB.de/verkehrserhebung.