Bahnhöfe + U-Bahn: Umbau des U-Bahnhofes Neue Grottkauer Straße in Berlin Hellersdorf, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffent-lichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebe-ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. wiedergegeben.
Frage 1: Wie ist der Stand der von der BVG angekün-digten #Umbauarbeiten am #U-Bahnhof Neue #Grottkauer Straße?
Antwort zu 1.: Derzeit laufen am U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße (#U-Bahnlinie 5) die Bauarbeiten zur Baufeldfreimachung sowie der Abbruch der alten Kabel-trassen unter dem Bahnsteig und der Einbau der neuen Kabeltrassen.
Frage 2: Wann wird mit dem Baumaßnahmen begon-nen werden?
Antwort zu 2.: Mit den Bauarbeiten des ersten Bauab-schnitts „Baufeldfreimachung und Neubau Kabeltrassen“ wurde im September 2015 begonnen. Der zweite Bauab-schnitt „Grundinstandsetzung und barrierefreier Ausbau“ startet im Frühjahr 2016.
Frage 3: Werden die Baumaßnahmen pünktlich zur Eröffnung der #IGA 2017 abgeschlossen sein?
Antwort zu 3.: Gemäß Bauzeitenplan sollen die Arbei-ten pünktlich zur Internationalen Gartenausstellung Berlin 2017 (Eröffnungstermin am Gründonnerstag vor Ostern, dem 13. April 2017) abgeschlossen sein.
Frage 4: Welche Kosten werden für die Umbaumaß-nahmen aufgewendet, wer trägt diese Kosten?
Antwort zu 4.: Die Kosten für die Maßnahmen betra-gen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro. 3,3 Mio. Euro der Gesamtsumme werden durch das Förderprogramm BENE (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) finan-ziert. 0,5 Mio. Euro werden für den barrierefreien Ausbau vom Land Berlin finanziert. Die restlichen Kosten finan-ziert die BVG selbst.
Frage 5: Ist der Beantwortung dieser Anfrage zum Thema noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5.: Die gestellten Fragen sind aus Sicht des Senats beantwortet.
Berlin, den 21. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Straßenverkehr: Sperrungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Berliner #Brücken, #Unterführungen und #Tunnel sind mittlerweile für den #Großraum- und #Schwerlastverkehr #gesperrt (bitte einzeln inklusive der Art der Verkehrseinschränkung aufführen)?
Frage 2: Welche Berliner U-Bahn- und S-Bahn-Tunnel verhindern eine Überquerung durch Großraum und Schwerlastverkehr (bitte Straße und Tunnel einzeln aufführen)?
Antwort zu 1 und 2: Anträge für den genehmigungs-pflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr werden bei der Verkehrslenkung Berlin eingereicht. Im Zuge des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens werden die betroffenen Baulastträger im Land Berlin angehört. Im Rahmen dieses Verfahrens für Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden von den zustän-digen Baulastträgern die Berliner Brücken, Unterführun-gen und Tunnel auf Basis ihrer zulässigen Tragfähigkeit bewertet, d.h. je nach Fahrzeuggesamtgewicht und Achs-konfiguration werden durch eine Einzelfallprüfung ggf. Fahrauflagen erteilt. Bei Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit und damit einer übermäßigen Belastung einzelner Ingenieurbauwerke können sich reguläre Fahr-verbote ergeben. Das Erlaubnis- und Genehmigungsver-fahren im Einzelfall umfasst auch die Prüfung einer mög-lichen Überschreitung der vorhandenen Lichtraumprofile bei Großraumtransporten.
Eine Liste von Bauwerken, die für den genehmi-gungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr gene-rell gesperrt sind, liegt nicht vor, da die jeweiligen Einzel-fälle zu betrachten sind.
Frage 3: Welche Umleitungsstrecken werden zur Um-fahrung der Sperrungen angeboten (bitte einzeln auffüh-ren)? Führen diese durch Wohngebiete?
Antwort zu 3: Umfahrungen von Sperrungen ergeben sich bei der streckenbezogenen Antragsbearbeitung mit den unterschiedlichsten Start-Ziel-Punkten. Sie werden im Einzelfall entschieden. Diese Entscheidungen beruhen auf aktuellen Zuarbeiten von allen betroffenen Baulastträgern im Rahmen der einzelnen Anhörung.
Frage 4: Ist mit Verkehrseinschränkungen für den Großraum- bzw. Schwerlastverkehr auch auf der Rudolf-Wissell-Brücke zu rechnen?
Antwort zu 4: Die Rudolf-Wissell-Brücke wird im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens für die genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwer-transporte nach § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO auf Basis ihrer vorhandenen Tragfähigkeit berücksichtigt. Es kann je nach Einzelfall zu Fahrauflagen oder ggf. zu Fahrverboten kommen.
Frage 5: Sind auch Brücken und Unterführungen von Sperrungen betroffen über die der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER abgewickelt werden soll?
Frage 6: Wird im Zeitrahmen der für den Sommer 2017 geplanten Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke auch der Umzug vom Flughafen Tegel zum Flughafen BER mitbedacht?
Antwort zu 5 und 6: Der ursprünglich für Juni 2012 geplante Umzug sah eine Vollsperrung der Bundesautob-ahn zwischen den Flughäfen Tegel und der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in einem nächtlichen Zeitfens-ter von ca. 5-6 Stunden vor. Gegenwärtig liegt kein aktu-eller Antrag zum Umzug vom Flughafen Tegel zum Flug-hafen BER vor. Bei Eingang eines konkreten Antrages wird angestrebt, die anstehenden Instandsetzungsarbeiten mit dem geplanten Umzug zu koordinieren.
Frage 7: Ist eine Wiederaufnahme des Runden Tisches zum Thema Großraum- und Schwerlasttransporte ge-plant?
Antwort zu 7: Im Ergebnis einer Umfrage durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Großraum- und Schwerlasttransporten unter den relevanten Unternehmen in Berlin und Brandenburg wurde vielfach der Wunsch geäußert, wieder ein festes Arbeitsgremium zu etablieren, bei dem alle wichtigen Akteure an einem Tisch sitzen und das Thema voranbringen. Die IHK hat in Folge dessen eine Vielzahl beteiligter Transportunternehmen sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Fort-schritt, die Verkehrslenkung Berlin-Brandenburg und die Polizei zu einem Fachgespräch eingeladen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Es wurde Einigkeit und die Bereitschaft zu weiteren Zusammenkünften mit der Vor-gabe erzielt, angesprochene Probleme im Rahmen fach-bezogener Teilnehmerrunden zu klären.
Berlin, den 28. Dezember 2015
In Vertretung
Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Radverkehr: Berlin investiert weiter in den Radverkehr Mehr Finanzmittel für den Unterhalt und die Verbesserung des Radverkehrs im Jahr 2015 ausgegeben als geplant, aus Senat

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Zur Verbesserung des #Radverkehrs in Berlin stehen verschiedene Finanzierungsmittel und -programme zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfügt über zwei Finanzierungstitel: „Unterhaltung von #Radwegen“ und „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“; zusammen haben sie ein Volumen von 6 Mio. Euro. 2015 wurden aus diesen beiden Töpfen für den Radverkehr 6,25 Mio. Euro ausgegeben. Somit hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr 250.000 Euro mehr in den Radverkehr investiert als ursprünglich geplant.Schwerpunkte der Arbeiten sind insbesondere neue #Schutzstreifen für den Radverkehr und bauliche Maßnahmen wie neue Radwege oder die Radfahrgerechte Asphaltierung von Pflasterstraßen.Verkehrssenator Andreas Geisel verwies am Montag auf die kontinuierliche Umsetzung der #Radverkehrsstrategie des Landes Berlin. „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir 2015 mehr Mittel ausgeben konnten als geplant. Es zeigt deutlich: wir meinen es Ernst und wollen den Radverkehr fördern und ausbauen – und wir tun dies auch, wie die Zahlen eindrücklich belegen. Wir arbeiten nicht nach dem Prinzip des Einmal-Aktionismus sondern setzen Schritt für Schritt das um, was Radfahrende in Berlin brauchen“, so der Senator.Die unterschiedlichen Maßnahmen für den Radverkehr werden aus den Unterhaltungsmitteln der Bezirke, aus Investitionsmitteln des allgemeinen Straßenbaus oder aus dem Straßeninstandsetzungsprogramm mitfinanziert. Gleiches gilt für viele Projekte der Städtebauförderung (z.B. Aktive Zentren), bei denen fast immer auch Radverkehrsanlagen in den Geschäftsstraßen finanziert werden.So standen im Jahr 2015 5,5 Mio. Euro für GRW-geförderte Radrouten zur Verfügung, 0,3 Mio. Euro für Bike-Ride-Anlagen, 0,5 Mio. Euro für das Projekt EBikePendeln und 1,0 Mio. Euro für das öffentliche Fahrradverleihsystem.Bilder:

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

S-Bahn: Gleisarbeiten im Nordsüd-S-Bahntunnel Vom 08.01 bis 11.01.16 zwischen Yorckstraße und Gesundbrunnen gesperrt

http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2015/228_tunnel.htm

Vom 08.01. (Fr) 22 Uhr bis 11.01.2016 (Mo) 1:30 Uhr wird der #Nordsüd-S-Bahntunnel für Gleisarbeiten und eine Tunnelreinigung erneut #gesperrt. Die Linien S1, S2, S25 werden in jeweils zwei Abschnitte geteilt.

Während im Süden die Züge unmittelbar bis an die Baustelle heranfahren (#S1 bis Yorckstraße (Großgörschenstraße), #S2 und #S25 bis Yorckstraße) werden im Norden die Linien S2 und S25 "abgeleitet". So fährt die S2 von Bernau bzw. Buch ab Bornholmer Straße weiter über Schönhauser Allee (U2) nach Greifswalder Straße. Die S25 wird von Hennigsdorf kommend, ab Gesundbrunnen über Wedding (U6), Westhafen (U9) nach Halensee verlängert. Lediglich im Nachtverkehr ist die S25 zwischen Hennigsdorf und Wedding unterwegs.
 

Mehrere Umfahrungsmöglichkeiten stehen zur Wahl

  • Fahrgäste umfahren den gesperrten Abschnitt möglichst mit den Ringbahnlinien S41/S42
  • bzw. mit der fast parallel verkehrende U-Bahn-Linie U6.
  • Vorwiegend zur lokalen Anbindung werden zwei (separate) Ersatzverkehrslinien mit Bussen eingerichtet:

    • Linie Süd: Yorckstraße <> Anhalter Bahnhof <> Potsdamer Platz <> Potsdamer Platz/Voßstraße <> Behrenstraße/Wilhelmstraße (Halt für Brandenburger Tor) <> Friedrichstraße (SEV-Haltestelle im "Reichstagufer") sowie
    • Linie Nord: Friedrichstraße (SEV-Haltestelle "Am Weidendamm") <> Oranienburger Straße <> Tucholskystraße (Halt für Nordbahnhof) <> U-Bf. Bernauer Straße (Halt für Nordbahnhof) <> Gesundbrunnen <> Humboldthain.
    • Zwischen beiden Linien kann am Bahnhof Friedrichstraße umgestiegen werden.
      Die Linie Nord fährt die Bahnhöfe in einer anderen Reihenfolge an als die S-Bahn: Erst nach Gesundbrunnen und im Anschluss nach Humboldthain.

Bahnverkehr: Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge-setz durch das #Eisenbahnbundesamt (EBA) von der #Bahnnutzung #freigestellten #Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung #widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel-cher #Begründung?
Antwort zu 1:
 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Els-terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel-lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut-zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen.
 Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert.
 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen.
 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be-schluss vom 13.01.2010)
SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen-heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21-Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert.
 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – An-germünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2))
SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau-tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre-chende Grundbucheintragungen konnten die Beden-ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean-tragt freigestellt werden.
 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011)
SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden-ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel-lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten.
1 Hauptbahnhof

Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012)
SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei-le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern-bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer-den. Dem wurde entsprochen.
 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be-schluss vom 16.09.2011)
SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da-rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei-ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein-wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt.
 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre-cke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011)
SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge-äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob-gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad-tUm freigestellt.
2 Bahnhof
3 Güterbahnhof

Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014)
SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei-len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau-werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch-straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen.
Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich-nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan-trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh-nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei-stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr-stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei-stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan-des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider-spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah-verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.
Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen?
Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe-cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge-setzbuches.
Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An-kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick-lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus.
Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs-recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis?
Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh-ren)?
Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.
Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih-re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei-ligten und mit welchen Konsequenzen?
Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti-scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3).
Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn-ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar?
Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei-lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe-triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge-bunden.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)