Bahnhöfe + Straßenverkehr + Bus: Baustelle am U-Bahnhof Rudow, aus Senat

http://www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant-wortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 3. wiederge-geben.
Frage 1: Sind die #Baumaßnahmen an der #Rudower #Spinne zeitlich im Plan?
a) Wenn ja, wie lange werden sie laut Plan noch an-dauern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 a): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Voraussichtlich Ende 2017 soll das Bauvorhaben fer-tiggestellt sein. Derzeit bleibt der Baufortschritt zum Teil hinter der bisherigen Terminplanung zurück. Aus diesem Grund ist die BVG in einer intensiven Abstimmung mit den Berliner #Wasserbetrieben zur Terminoptimierung des Leitungsbaus, um eine Einhaltung des geplanten Fertig-stellungstermins sicherzustellen.“
Antwort zu 1 b): Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Terminverzögerungen sind auf zunächst fehlende verkehrliche Anordnungen zum Baubeginn sowie auf den abweichenden Leitungsverlauf von unterirdischen #Versorgungsleitungen im Straßenland und der damit verbun-denen Umplanung des Baugrubenverbaus zurückzufüh-ren.“
Frage 2: Wie ist der Stand der Bauarbeiten?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der Bahnsteig- sowie in der Verteilhallenebene er-folgt die Grundinstandsetzung in Verbindung mit barrie-refreiem Ausbau. Der Baugrubenverbau auf der südwest-lichen Seite für den neuen Treppenzugang wird voraus-sichtlich Ende November 2015 fertiggestellt.“
Frage 3: Welche Kosten verursachen die Bauarbeiten aus heutiger Sicht insgesamt (unterteilt nach Gewerken)?
Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8,4 Mio. Euro, davon 5,75 Mio. Euro für neue Zugänge und barrierefrei-en Ausbau sowie 2,65 Mio. Euro für die Grundinstandset-zung. Die Frage nach der Unterteilung nach Gewerken kann nicht beantwortet werden, weil die Herausgabe der Daten die Rechte von Dritten berührt.“
Frage 4: Inwieweit wird der Verkehr (ÖPNV, Kraft-fahrer, Radfahrer und Fußgänger) an der „Rudower Spin-ne“ beeinträchtigt?
Antwort zu 4.: Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Neuköllner Straße in Richtung Schönefeld vor der Groß-Ziethener Chaussee auf einen Fahrstreifen einge-engt, es darf nicht rechts und links abgebogen werden. Eine Umleitung ist eingerichtet. Geh- und Radwegberei-che werden auf z.T. 1,60 m eingeengt, die Fußgängerfurt über die Neuköllner Straße wird leicht eingeengt. Der westliche Zugang zum U-Bahnhof Rudow ist geschlos-sen.

Frage 5: Gibt es aufgrund der nun baubedingten Ein-spurigkeit der Neuköllner Straße einen Rückstau und gegebenenfalls welche Gegenmaßnahmen leitet der Senat ein?
Antwort zu 5.: In den Nachmittagsstunden kommt es gelegentlich zur Rückstaubildung, da mitunter unerlaubt rechtsabbiegende Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern. Es handelt sich hierbei um Beobachtungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde und durch den zuständigen Polizeiabschnitt 56. Auch dort liegen keinerlei Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bezüglich dieser Baumaßnahme vor. Daher halten wir weitere Verkehrsmaßnahmen für nicht notwendig.
Berlin, den 30. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)

Bus: Neue Probleme: E-Busse müssen wieder in der Werkstatt, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206746493/Neue-Probleme-E-Busse-muessen-wieder-in-der-Werkstatt.html

 

Neue Technik hat ihre Tücken. Das muss auch die #BVG beim Test ihrer neuen #Elektrobusse erleben. Schon wieder fallen zwei Busse aus.

Die neuen Elektrobusse haben den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) bislang kein Glück gebracht. Die besonders umweltfreundlichen, weil abgasfreien Fahrzeuge stehen mehr als sie fahren. Ausgerechnet zu Beginn der Welt-Klimakonferenz in Paris sind erneut zwei der vier #E-Busse in Berlin ausgefallen. Der eine durfte nach einer Fehleranzeige nicht mehr weiterfahren und musste am Montagabend von der Endstation am Bahnhof Südkreuz in die Werkstatt abgeschleppt werden. Beim zweiten Fahrzeug hatte sich ein Stecker gelockert, er musste gleichfalls außerplanmäßig zum Boxenstopp. Auch am Mittwoch blieben beide Busse im Depot in Weißensee. Es werde noch auf ein Ersatzteil gewartet, hieß es.

Noch keine zwei Wochen durchgängig gefahren

Seit Beginn des Praxistests am 31. August sind die Busse zum Stückpreis von 700.000 Euro "noch keine zwei Wochen durchgängig gefahren", sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Wann alle vier Busse vom Typ #Solaris Urbino 12 electric wieder einsatzfähig sind, könne sie noch nicht sagen. Dies liege in der Verantwortung der Hersteller.

Namhafte Hersteller beteiligen sich

Der Bus selbst wurde vom polnischen Unternehmen Solaris gebaut, das elektrische Antriebssystem stammt von Vossloh-Kiepe. Das Besondere ist die innovative Ladetechnik "Primove" vom deutsch-kanadischen Unternehmen Bombardier: Die Batterien, die den Strom für die E-Motoren des Busses liefern, können – nach dem Prinzip der elektrischen Zahnbürste – kabel- und berührungslos geladen werden.

Zuletzt standen alle vier E-Busse wochenlang still, weil beim Laden der Batterien …

Fahrplanwechsel: Schneller mit der Bahn nach Frankfurt Zum Fahrplanwechsel gibt es zahlreiche Verbesserungen im Nah- und Fernverkehr, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/incoming/article206744405/Schneller-mit-der-Bahn-nach-Frankfurt.html

 

Am 13. Dezember tritt bei Bus und Bahn der neue #Fahrplan in Kraft. Meist gibt es nur wenige Abweichungen zum Vorjahr. Diesmal aber können sich vor allem Bahnreisende auf einige echte Verbesserungen freuen. Die Deutsche Bahn nimmt am 9. Dezember den ersten Abschnitt der #Hochgeschwindigkeitstrasse Berlin-München in Betrieb.

Ab Fahrplanwechsel fahren dann alle Schnellzüge in Richtung Bayern über die 123 Kilometer lange #Neubaustrecke zwischen dem Bahnknoten Halle/Leipzig und #Erfurt. Ende 2017 soll der Abschnitt zwischen Erfurt und Ebensfeld in Franken fertig sein. Dann soll der ICE die Strecke Berlin-München planmäßig in weniger als vier statt aktuell sechs Stunden zurücklegen. Die Hauptstadt profitiert aber schon jetzt von der neuen Verbindung: Die Fahrzeit von Berlin nach Erfurt wird sich ab 13. Dezember um fast 50 Minuten auf 105 Minuten verringern.

Auch die Reisezeit bis Frankfurt am Main reduziert sich spürbar. Die Bahn lässt auf der neuen ICE-Linie 15 täglich vier, freitags und sonntags sogar sechs Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Berlin und der Main-Metropole fahren. Deren Fahrzeit liegt knapp unter vier Stunden, sie verringert sich gegenüber der bestehenden Verbindung über Braunschweig um rund 15 Minuten. Im ICE-Sprinter verzichtet die Bahn ab Fahrplanwechsel zudem auf die Reservierungspflicht und den Aufschlag von 11,50 Euro pro Ticket.

Weitere erfreuliche Änderungen: Der ICE zwischen Berlin und #Hamburg fährt nun fast den gesamten Tag über im #Stundentakt, zudem erhöht die Bahn die Zahl der EC-Verbindungen von vier auf sechs. Schneller will die Bahn auch auf der Strecke Berlin-Dresden-Prag unterwegs sein. So soll sich die Fahrzeit von Berlin nach Prag um etwa 15 Minuten auf knapp viereinhalb Stunden verkürzen. Die tschechische Staatsbahn setzt auf der Strecke zudem modernere Reisezug- und Speisewagen ein.

Weniger erfreulich: Die ICE-Direktverbindung Berlin-#Kopenhagen fällt künftig ebenso weg wie der #Nachtzug Berlin-München. Auf der modernisierten Strecke zwischen Berlin und Rostock ersetzt die Bahn den …

U-Bahn: Unvorhergesehene Gefährdung einer Baugruppe? U-Bahn-Tunnel entdeckt!, aus Senat

http://www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 2 und 3 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eige-ner Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten unverän-dert wiedergegeben.
Frage 1:
a) Im Zuge des Baus eines Hotels der Hotelgruppe Motel One an der Grunerstraße ist es zum #Absacken des #Tunnels der# U-Bahn-Linie #U2 sowie des #Überführungstunnels zur #U5 gekommen.
Welche anderen Gründe könnten zum Absinken des U-Bahn-Tunnels der U2 um sechs Zentimeter geführt haben?
b) Aus welchen Gründen wurde das Ausbaggern der Baugruppe im Vorfeld als nicht kritisch eingestuft und wer hat diese Einstufung vorgenommen?
c) Aus welchen Gründen wurden keine Auflagen auf-erlegt, die eine Gefährdung der bestehenden Baukörper der U-Bahn-Linien ausgeschlossen hätten?
Antwort zu 1:
zu a) Andere Gründe sind nicht ersichtlich.
zu b) Im Vorfeld einer jeden Baumaßnahme im Nähe-rungsbereich zu Bahnanlagen wird im Rahmen der Bau-genehmigungsverfahren durch das zuständige Bauord-nungsamt geprüft, ob und wenn ja welche Schutzauflagen zu beachten sind. Hierzu hat der Bauherr u.a. eine Set-zungsprognose basierend auf Baugrunduntersuchungen vorzulegen. Die Prognosen gaben keinen Anlass zur Be-fürchtung unzulässiger Setzungen; das Herstellen einer Baugrube mittels Bohrpfählen führt in der Regel nicht zu Setzungen, wie sie jetzt aufgetreten sind.
zu c) Im Rahmen der Baugenehmigung wurden dem Bauherrn Auflagen basierend auf der Setzungsprognose bezüglich des Schutzes der U-Bahnanlagen auferlegt. Es liegt jedoch in der Natur von Prognosen, dass diese mit gewissen Unsicherheiten behaftet sind. Im vorliegenden Fall sind Annahmen, die der Prognose zugrunde gelegen haben, offenkundig nicht wie erwartet eingetreten. Für einen solchen Fall werden entsprechende Schutzmaßnah-men vorgesehen. Eine Gefährdung des U-Bahn-Baukörpers an sich ist daher nicht eingetreten.
Frage 2:
a) Ab wann besteht nach Angaben der BVG eine akute Gefahr?
b) Kann die BVG die spontane Gefährdung der Fahr-gäste ausschließen?
Wenn ja, warum?
c) Wird die BVG Maßnahmen ergreifen, wenn die ei-ner der betroffenen Tunnel nicht mehr befahren werden können?
Wenn ja, welche und zu wann werden diese umge-setzt?
Wenn nein, warum nicht?
d) Wie viele Fahrgäste wären täglich von einer Sper-rung bzw. Teilsperrung betroffen?
(Bitte nach Werktagen und Sonntagen aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
zu a) Ein akutes Risiko würde bestehen, wenn die Fahrschienen eines Gleises den zulässigen Torsions-grenzwert überschreiten, die Standsicherheit der Tunnel-konstruktion nicht mehr gegeben ist oder ggf. ein Wasser-zutritt die Pumpleistung der vorhandenen Gleisbettent-wässerung überschreitet.
zu b) Aufgrund des Baustopps, der reduzierten Fahr-geschwindigkeit, der regelmäßigen vermessungstechni-schen Überwachung sowie regelmäßiger Sichtkontrollen der Tunnel ist eine spontane Veränderung unwahrschein-lich.

zu c) Sofern es zu einer Betriebseinstellung kommen sollte, werden alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen und die vertraglich gesicherten Verfahren ge-genüber dem Bauherren ausgeschöpft.
zu d) Auf dem Linienabschnitt S+U Alexanderplatz – Klosterstraße wären montags bis freitags rund 60.000 Fahrgäste je Richtung, samstags rund 35.000 Fahrgäste und sonntags rund 20.000 Fahrgäste von einer Sperrung betroffen.
Frage 3:
a) Wird die BVG Maßnahmen ergreifen, um ein wei-teres Absacken zu verhindern?
Wenn ja, wann werden diese umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
b)Wird die BVG Maßnahmen ergreifen, um das bishe-rige Absacken zu kompensieren?
Wenn ja, wann werden diese umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3 a) und b): Die erste Maßnahme zur Ver-hinderung eines weiteren Absackens der Tunnel war der bereits umgesetzte Baustopp. Weitere Maßnahmen wer-den derzeit von Sachverständigen geprüft und gegebenen-falls kurzfristig umgesetzt.
Frage 4:
a) Kann der Projektentwickler Wilfried Euler von der IVG Immobilienverwaltungsgesellschaft für den bereits entstandenen Schaden an den U-Bahn-Tunneln haftbar gemacht werden?
Wenn ja, inwieweit wird dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Kann der Projektentwickler Wilfried Euler von der IVG Immobilienverwaltungsgesellschaft für zukünftige Schäden an den U-Bahn-Tunneln haftbar gemacht wer-den?
Wenn ja, inwieweit wird dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die BVG im Vorfeld ein Veto gegen den Bau des Hotels ausgesprochen?
Wenn ja, warum wurde das Veto nicht berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
zu a) und b) Grundsätzlich haften Bauherren für Schä-den gleich welcher Art, die von ihren Bauvorhaben aus-gehen.
Die BVG wird die ihr zur Verfügung stehenden recht-lichen Mittel ausschöpfen, um den Bauherren für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
zu c) Die BVG ist im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens angehört worden. Ihre Hinweise sind, soweit sie im bauordnungsrechtlichen Verfahren zu berücksich-tigen waren, berücksichtigt worden.
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit der BVG ab-gestimmt und es waren keine wesentlichen Risiken er-kennbar. Die Ursache für die dennoch eingetretenen Set-zungen muss durch beauftragte Gutachten ermittelt wer-den.
Frage 5: Gibt es andere Standorte in Berlin, in denen die vorhandene Tunnelinfrastruktur durch Bauvorhaben potentiell gefährdet ist?
Antwort zu 5: Allgemein gilt, dass jede Baumaßnah-me gleich welcher Art ein gewisses Risiko in sich birgt, weshalb Gefährdungen beim Bau nie gänzlich ausge-schlossen werden können. Maßgeblich ist, Gefahren so rechtzeitig zu erkennen, dass eine konkrete Gefahr für den Bau selbst wie für Dritte nicht eintreten kann.
Daher wird durch die Bauordnungsämter einzelfallbe-zogen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren die fachlich für U-Bahnanlagen zuständige Technische Auf-sichtsbehörde einbezogen. Das Gefährdungspotential wird in Abstimmung mit der BVG bewertet und -soweit not-wendig- geeignete Vorsorgemaßnahmen formuliert. In begründeten Fällen kann dies auch eine Ablehnung der Bauanträge zur Folge haben.
Berlin, den 01. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2015)

Bus: BVG testet Volvo-Gelenkbus, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1850

 

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben in diesem Jahr bereits fünf verschiedene Busse von unterschiedlichen Herstellern auf Herz und Nieren geprüft. Dabei waren Bustypen wie Doppeldecker, Elektrobusse bis hin zu XXL-Bussen ver-treten. Nun wird die BVG den sechsten und letzten Bus für dieses Jahr auf den #Prüfstand stellen – einen #Hybrid-Gelenkbus. Das Fahrzeug des Typs #Volvo 7900 LAH des schwedischen Herstellers Volvo wird voraussichtlich ab der kommenden Woche für vier Wochen auf der Linie TXL rollen.
Der Hybrid-Gelenkbus ist mit einer Kombination aus einem I-SAM #Elektromotor, Batterie und einem #Euro-6-Dieselmotor ausgestattet. Diesel- und Elektro-motor können dabei unabhängig voneinander eingesetzt werden. Bei einer Geschwindigkeit bis zirka 20 km/h fährt der Bus rein elektrisch. Erst bei höhe-rer Geschwindigkeit schaltet sich der Dieselmotor automatisch zu. Der Elekt-romotor funktioniert hierbei nicht nur als Motor, sondern auch als Generator und sorgt für die Rückgewinnung der Bremsenergie, wodurch die Batterien wieder aufgeladen werden.
Das dreiachsige Niederflur-Fahrzeug ist 18,14 Meter lang und misst eine Höhe von 3,28 Meter. Er bringt ein Leergewicht von 16.400 Kilogramm auf die Waa-ge und es finden bis zu 99 Fahrgäste in dem Fahrzeug Platz. Den Fahrgästen stehen 52 Sitzplätze und zwei Klappsitze zur Verfügung. Der Bus verfügt über drei Schwenktüren, eine Kneeling-Funktion und eine Klimaanlage. Der Bus ist barrierefrei und an der mittleren Tür befindet sich ein Merkzweckabteil für ei-nen Rollstuhl und/oder Eltern mit Kinderwagen.

Allgemein 4 Zylinder Volvo Euro 6 Diesel
mit I-SAM Elektromotor
Leistung Dieselmotor 240 PS / 178 KW
Leistung Elektromotor 203 PS / 150 KW
Länge 18,14 Meter
Höhe 3,28 Meter
Breite 2,55 Meter
Leergewicht 16.400 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 29.000 kg
Fahrgastanzahl 99
Feste Sitzplätze 52
Klappsitze 2
Stehplätze (ohne Klappsitznutzung) 47