allg.: Markenstreit: MVG darf Busse auf ihren Linien weiterhin „MetroBus“ nennen

http://www.lok-report.de/news/news.html

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit einem Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einen Teil der Busse, die in ihrem Auftrag in München im Einsatz sind, weiterhin „MetroBus“ nennen darf.
Die MVG hatte mit der Einführung ihres neuen Busnetzes Mitte Dezember 2004 das neue Produkt MetroBus auf den Markt gebracht. Auf insgesamt zehn Linien bedienen die MetroBusse seither die wichtigsten Strecken im Münchner Busnetz mit Gelenkbussen, und zwar tagsüber mindestens alle 10, abends garantiert alle 20 Minuten.
METRO hatte gegen die MVG geklagt, weil sie in der Verwendung der Bezeichnung „MVG-MetroBus“ bzw. „Metrobus“ eine Verletzung ihrer Firmen-und Markenrechte an der Bezeichnung „Metro“ sah. Das Oberlandesgericht Hamburg hat das klageabweisende Urteil des Landgerichtes Hamburg, gegen das METRO Berufung eingelegt hatte, am heutigen Tage bestätigt (Az: 3 U 72/05).
METRO war gerichtlich auch gegen die Hamburger Hochbahn und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vorgegangen, weil auch die Hochbahn und der HVV den Begriff „Metro“ als Bestandteil von Produktbezeichnungen verwenden. Die Betroffenen setzten sich gemeinsam gegen das Vorgehen des Düsseldorfer Handelskonzerns zur Wehr. Mit Erfolg: Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg steht es nun auch diesen Unternehmen frei, „Metrobus“ zu benutzen.
Herbert König, Vorsitzender der MVG-Geschäftsführung begrüßte das Urteil: „Unsere MetroBus-Linien bleiben, was sie sind, nämlich schnelle und dichte Verbindungen auf den wichtigsten Achsen unseres erfolgreichen neuen Busnetzes. Der Name nimmt bewusst Bezug auf den Begriff Metro, der weltweit für schnelle Stadtbahnsysteme steht – und das seit mehr als hundert Jahren, lange bevor es einen Konzern dieses Namens gab. Einen Metrobus gab es im übrigen schon in den 60er und 70er Jahren in München, damals als Produktbezeichnung für ein Linienbuskonzept des Münchner Herstellers MAN. Eine Verwechslung des MVG-MetroBus mit dem gleichnamigen Handelskonzern ist und war für uns nie nachvollziehbar, und wir freuen uns, dass das Oberlandesgericht Hamburg zu der gleichen Auffassung gekommen ist.“ (Pressemeldung MVG, 29.09.06).

Flughäfen: Weitere Verfassungsbeschwerden gegen BBI, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wirtschaft/
beitrag_jsp/key=news4837496.html

Im juristischen Kampf gegen den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) haben Anwohner weitere Verfassungsbeschwerden eingereicht. Sie richten sich gegen den Ausbau der südlichen Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld, wie Anwalt Wolfgang Baumann am Freitag sagte.
Zudem wolle man sich nicht damit abfinden, dass das Bundesverwaltungsgericht Ende August Verfahrensrügen der Anwälte abgelehnt hatte. Darin hatten diese moniert, dass vor dem Grundsatzurteil zu Gunsten des BBI-Baus im März Gutachtermaterial nicht berücksichtigt worden sei.
Erste Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatten …

Bahnhöfe + S-Bahn: Aufzug im S-Bahnhof Wollankstraße geht in Betrieb Über 80 Prozent der Bahnhöfe im S-Bahn-Netz sind barrierefrei zugänglich

http://www.s-bahn-berlin.de/presse/
presse_anzeige.php?ID=345

Am Freitag, 29. September, geht der neue Aufzug im S-Bahnhof Wollankstraße in Betrieb. Damit wird das 1998 begonnene Aufzugsprogramm von Senat und der Deutschen Bahn AG um einen weiteren behindertengerechten Aufzug ergänzt.

Der neue Aufzug ist als sogenannter Durchlader konstruiert und ermöglicht es mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, ohne wenden zu müssen, ihr Ziel zu erreichen. Auf der Tastatur des Aufzuges ist zusätzlich Brailleblindenschrift angebracht, um auch sehbehinderten Fahrgästen das Benutzen zu erleichtern.

Die Investitions- und Planungskosten in Höhe von rund 500.000 Euro tragen der Bund und die Deutsche Bahn. Derzeit sind über 80 Prozent der Bahnhöfe im S-Bahn-Netz von Berlin und Brandenburg barrierefrei zugänglich.

Mittelfristig soll, abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, an allen Stationen eine barrierefreie Zu- und Abgangsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Im bundesdeutschen Vergleich nimmt Berlin/Brandenburg bei der behindertenfreundlichen Ausstattung der Bahnhöfe einen Spitzenplatz ein.

Burkhard AhlertPressesprecherBerlin/Brandenburg/Mecklenburg-VorpommernTel. 030 297-58200

S-Bahn: Aufzug im S-Bahnhof Wollankstraße geht in Betrieb

http://www.db.de/site/bahn/de/
unternehmen/presse/
presseinformationen/bbmv/
bbmv20060928.html

Über 80 Prozent der Bahnhöfe im S-Bahn-Netz sind barrierefrei zugänglich

(Berlin, 28. September 2006) Am Freitag, 29. September, geht der neue Aufzug im S-Bahnhof Wollankstraße in Betrieb. Damit wird das 1998 begonnene Aufzugsprogramm von Senat und der Deutschen Bahn AG
um einen weiteren behindertengerechten Aufzug ergänzt.
Der neue Aufzug ist als sogenannter Durchlader konstruiert und ermöglicht es mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, ohne wenden zu müssen, ihr Ziel zu erreichen. Auf der Tastatur des Aufzuges ist zusätzlich Braille- blindenschrift angebracht, um auch sehbehinderten Fahrgästen das Benutzen zu erleichtern.
Die Investitions- und Planungskosten in Höhe von rund 500.000 Euro tragen der Bund und die Deutsche Bahn. Derzeit sind über 80 Prozent der Bahnhöfe im S-Bahn-Netz von Berlin und Brandenburg barrierefrei zugänglich.
Mittelfristig soll, abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, an allen Stationen eine barrierefreie Zu- und Abgangsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Im bundesdeutschen Vergleich nimmt Berlin/Brandenburg bei der behin- dertenfreundlichen Ausstattung der Bahnhöfe einen Spitzenplatz ein.

Hinweis für die Redaktionen:

Einladung zum Fototermin: Der neue Aufzug im S-Bahnhof Wollankstraße wird am Freitag, 29. September, 12 Uhr in Betrieb genommen.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Kommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Verantwortlich für den Inhalt: Oliver Schumacher

Flughäfen: Fluggesellschaften klagen gegen Schließung, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/
flughafen-tempelhof/75483.asp

Mehrere Tempelhofer Airlines haben beim Oberverwaltungsgericht Klagen gegen die für Ende Oktober 2007 geplante Schließung des innerstädtischen Flughafens eingereicht. (28.09.2006, 13:29 Uhr)
Berlin – Damit versuchten nun alle sieben in der AOC zusammengeschlossenen Unternehmen die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs in Tempelhof mindestens bis zur Eröffnung des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld rechtlich durchzusetzen, sagte AOC-Chef Bernhard Liscutin.
Liscutin begründete die Klage unter anderem mit einer Zunahme …